Hallo ihr Lieben,
ich bin eigentlich stille Leserin, aber möchte nun auch mal was fragen.
Mein Mann (28) und ich (26) haben schon längere Zeit einen Kinderwunsch, den wir nun endlich wahrmachen wollen. So weit so gut, hätte ich da nicht ein kleines berufliches Problem.
Ich bin Gymnasiallehrerin in Baden-Württemberg. Hier haben Schwangere, wie in Bayern (und anderswo?) auch, allgemeines Beschäftigungsverbot aufgrund von Corona.
Ich übernehme nächstes Schuljahr einen Leistungskurs, der schon einiges durch hat. Meine Kollegin, die den Kurs letztes Jahr unterrichtet hat, war sehr lange krank. Am Anfang gab es noch immer wieder mal Vertretungen, aber irgendwann fiel der Kurs nur noch ersatzlos aus. Die Stimmung ist dementsprechend getrübt und ich möchte auf keinen Fall, dass ich diesen Kurs durch mein Beschäftigungsverbot so kurz vorm Abi noch einmal „hängen lassen“ muss.
Nun meine Frage: gibt es hier schwangere Lehrerinnen oder allgemein Schwangere, die eigentlich ins BV gemusst hätten, dieses aber ausschlagen konnten? Wie konntet ihr euren Betriebsarzt oder Chef überzeugen?
Vielen Dank für eure Antworten und liebe Grüße
Schwangere Lehrerinnen (BaWü oder Bayern) hier?
Huhu,
ich kann dir nur von Bayern erzählen, aber da das ähnlich zu sein scheint, kann ich dir sagen, wie es eine Kollegin von mir gemacht hat, als es noch Masken- und Testpflicht gab: sie hat es einfach bis zur 12. Woche nicht dem Chef gesagt. Dann fiel jedoch die testpflicht und Maskenpflicht weg und sie hat es dann doch gesagt. Solange hat sie aber noch weitergearbeitet. Es gilt ja auch kein Beschäftigungsverbot sondern ein Betretungsverbot und der SL ist (bei uns in Bayern zumindest) verpflichtet sofort das Betretungsverbot auszusprechen. Ich weiß zwar nicht wie es bei euch gehandhabt wird, aber bei uns/ mir war es so, dass es Vertretungen gegeben hat und ich weiterhin den Unterricht vorbereiten, sowie alle anderen Klassenleiterpflichten von zu Hause aus übernehmen musste. War leider sehr spät dran, weshalb es keine feste Vertretung (Mobile Reserve) mehr für mich gegeben hat.
Also im Grunde kommst du auf kurz oder lang nicht drum rum. Und so weit ich mich erinnern kann gab es letztes Jahr auch ein KMS bei uns, in dem stand, dass wir eine Mitteilungspflicht haben bei Schwangerschaft. Aber sicher bin ich mir da nicht und wenn gilt das ja auch nur für Bayern.
Hoffe ich konnte dir weiter helfen.