Kostenübernahme ICSI Verwirrung

Hi,

nachdem ich hier einiges an Threads gelesen habe, sehe ich, dass ich mit der Verwirrung über die Kostenübernahme bei einer ICSI nicht alleine bin.

Folgende Daten:

Ich, Beamter beim Bund, privatversichert bei der Debeka (leider habe ich gerade meinen genauen Tarif nicht zur Hand, schätze aber es war so etwas wie BK30)

Und

Unverheiratete Freundin, Arbeitnehmerin, GKV bei AOK.

Es hat sich nach einigem Hin und Her herausgestellt dass sie PCO und ich massiv OAT habe. Demnach wäre wir hier ja beide „Verursacher“.

Ich habe jetzt soweit gelesen, dass hier wichtig ist, das der Privatversicherte der Verursacher sein muss, was hier ja vorliegt.

Jetzt lese ich aber widersprüchliche Aussagen. Da soll wohl die PKV bis zu 3 ICSI Versuche zu 100% übernehmen.
Woanders übernimmt sie das nur zu 50%, da ich ja Behilfe bekomme.
Dann lese ich, dass die Behilfe die eigenen 50% nicht zahlt, weil wir nicht verheiratet sind.

Was jetzt genau Sache ist, ist für mich ohne weiteres nicht zu erkennen.
Was sollten jetzt meine weiteren Schritte sein?
Ich schätze, als nächstes benötige ich einen Behandlungsplan meines KiWu-Zentrums, mit dem ich dann bei der Behilfe und der Debeka anklopfe oder?

Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Hilfe.
Da wälze ich mich lieber stundenlang durch Gesetzestexte, bevor ich Versicherungsjargon verstehe😅😂

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Hallöchen.
Also wenn ich das richtige lese seit ihr nicht verheiratet und soweit ich weiß, seit ihr somit komplett Selbstzahler.
Liebe Grüße

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Hier habe auf der offiziellen Seite vom BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend folgenden Passus gefunden:

„Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt das sogenannte Verursacherprinzip. So übernimmt die PKV häufig sogar 100 Prozent der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung, wenn die Ursache der Kinderlosigkeit des Paares bei der privatversicherten Person liegt. Anders als bei der GKV muss das Paar in der Regel nicht zwingend verheiratet sein.

Da in der PKV jedoch grundsätzlich Individualverträge geschlossen werden, kann der Leistungsumfang variieren. Maßgeblich ist der eigene Versicherungsvertrag.“

Also wohl eine Sache des Tarifs scheinbar

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Ah ok, das wusste ich nicht. Dachte als unverheiratetes Paar, trägt man die Kosten immer selbst. Na dann habt ihr ja vielleicht glück. Würde dann einfach mal nachfragen ☺️