Hallo
Ich habe ab 1.4 einen neuen Job,wieder im der ambulanten Pflege.
Wenn ich diesen monat(nmt 17.3)schwanger wäre (lege es nicht komplett drauf an,machen ci,kinderwunsch vorhanden, bremsen jetzt nur wegen drm job etwas)wie würde es dann ablaufen, auch Geld mäßig wenn man direkt ins bv geht,wann würde man das am besten sagen.
Beim alten AG habe ich gekündigt und würde da aucz nicht bleiben
Schwanger vor Arbeitsantritt
Was bedeutet "wir legen es nicht ganz darauf an"?
Ich an deiner stelle würde die nächsten zwei bis drei Monate sicher Verhüten, erst mal in Ruhe im Job ankommen.
Rechtlich kann ich dir leidee keinen Rat geben, vermute aber dass die Probezeit ein Problem sein könnte.
Auch in der Probezeit ist man als Schwangere vor einer Kündigung sicher. Halten sich nicht alle dran, aber rechtlich gesehen ist das so laut Arbeitsschutzgesetz :)
OK, interessant. Drauf verlassen würd ich mich jetzt nicht, vor allem, selbst wenn es rechtlich abgesichert ist, irgendwann will man ja da dann wieder hin.
Wie gesagt, ich würd mir da dann etwas Zeit lassen.
Erstens gehst du nicht automatisch ins BV, der AG ist in erster Linie verpflichtet dich irgendwie einzusetzen und wenn du mit Bio Reiniger die Büros sauber hältst.
Zweitens, sollte er dir ein BV geben müssen, bekommst du dein Grundgehalt weiterhin und solltest du noch Schichtzulagen erarbeitet haben, bekommst du die als Durchschnitt auf dein Brutto und muss sie dann versteuern.
Drittens, da er dich nicht kündigen kann dann und deine Probezeit automatisch endet, kannst du es theoretisch, sollte es im März klappen, direkt sagen. Kommt es dann zu einer FG hättest du noch ein paar Monate Kündigungsschutz, dann aber nicht mehr.
Du solltest dich nur drauf einstellen, dass dein AG definitiv nicht begeistert sein wird.
Meines Wissens nach richtet sich das Gehalt dann nach den letzten 3 Gehältern.
Die wären demnach dann ja nicht vorhanden
Da ist dein Wissen falsch, das gilt nur, wenn man eben min. 3 Monate irgendwo arbeitet. Arbeitet man kürzer irgendwo, bekommt man den Durchschnitt aus eben dieser Zeit.
Keine Schwangere darf finanziell benachteiligt werden im Teil-BV / BV.
Als Schwangere hast Du zwar einen Kündigungsschutz, aber an deiner Stelle würde ich auch noch etwas warten.. Du möchtest ja wahrscheinlich nach deiner Elternzeit da wieder hin zurück, oder?
Ich kann dich auf jeden Fall gut verstehen. Ich fange am Montag auch wieder an zu arbeiten nach knapp 2 Jahren Elternzeit. Mein Wunsch nach Baby Nr2 ist aktuell riesig, dennoch haben mein Mann und ich uns darauf geeinigt, dass ich erstmal wieder ein paar Monate arbeiten gehe.
Familie steht an erster Stelle, ganz klar, aber die Arbeit ist halt auch nicht ganz unwichtig und ich würde mir das bei einem neuen Arbeitgeber nicht direkt versauen wollen