Guter Ausstieg aus gemeinsamen Darlehen nach Trennung

Puh, bin drin im Forum, das 1. Mal, dass ich so etwas versuche, weiss aber nicht, ob ich richtig bin, habe mich vor Jahren getrennt und habe mit meinem Ex ein gemeinsames Haus mit je 50 Prozent Anteil im Grundbuch und gesamtschuldnerischer Haftung. Er bezahlt seit unserer Trennung, weil das unser Deal war, weil ich sonst nicht hätte weiter existieren können. Leider gab/gibt es immer wieder Streit und er bedient die Banken unregelmässig, so dass immer wieder Mahnungen, Zwangsvollstreckungen, evtl. Schufaeintrag etc. drohen. Ich will nun aus allen Verträgen aussteigen und habe nun noch mehr Streit mit ihm und die Banken spielen irgendwie mit verdeckten Karten, da sie sich auf eine
Anfrage wegen klärender Gespräche und Haftungsansprüche nicht melden. Gerne würde ich die Sache ohne Anwalt regeln, weil ich Sorge habe vor hohen Beratungskosten und noch mehr Streit. Hat jemand so eine ähnliche Situation und kann mir raten. Das wäre schön, weil ich inzwischen sehr verzweifelt bin und einfach nicht mehr weiterweiss. Versteigerung oder Teilungsversteigerung am Ende eines so langen Weges, das kann ich fast nicht aushalten und hätte gerne eine gute Lösung, was aber wohl nicht möglich ist, weil mein Ex nur unsachlich und beschimpfend ist, weil er mir die ganze Schuld gibt, dass es eine Trennung gab.
Danke für eine Antwort.

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Ohne Anwalt Verhandlungen mit Banken? No Way!

Nimm dir auf PKH einen Anwalt und gut, sonst kommst du da nie raus!

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Danke, so knapp und klar sein zu können, wie Du in Deinem einen Satz wünsche ich mir. Vielleicht kommt es noch. I.

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Hallo, hallo,

bei mir war es genau andersherum. Vor der Trennung hat er seinen Anteil am Haus auf mich übertragen.
Für die Bank waren wir gemeinsam in der Haftung.

Ich habe dann nach der Trennung das Haus behalten und auch alleine dafür gezahlt. Da ich aber öfters seine Unterschrift bzw. Selbstauskunft für das Darlehen brauchte habe ich mit der Bank einen Termin gemacht wg. Schuldhaftentlassung meines Exmannes. Er mußte noch nicht einmal dabei sein.

Die Bank hat dann geprüft, ob mein Einkommen als alleiniger Bürge reicht (Einkommensnachweise, Kontounterlagen usw.) und dann ging alles ruck-zuck. Ein paar Wochen später haben er und ich je ein Schreiben der Bank über die Schuldhaftentlassung bekommen. Anwalt war nicht nötig (ich bin auch gar nicht auf die Idee gekommen, dass ich dafür einen brauchen würde). Der einzige Wermutstopfen waren die 1000 €, die die Bank als Gebühr dafür von mir kassiert hat. Aber das war es wert. Jetzt bin ich auch damit unabhängig und nicht mehr auf ihn angewiesen.

Viele Grüße
maxundich

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Danke für Deine Antwort, schön, dass es so eine gute Lösung für Dich gab... aber, ist das nicht kritisch, ihm meine 50 Prozent zu übertragen, noch bevor ich von der Bank eine Freibgabe habe, weil ich ja dann immer noch gesamtschuldnerisch haftbar bin. Zudem kommt, dass ich gerne mein eingesetztes Geld wieder hätte.
Gruß