wie teuer ist eigentlich eine scheidung

hallöchen wollte mal fragen wie teuer denn so ne scheidung ist .richtet sich die kosten nach dem einkommen oder wie .


weil eine bekannte erzählte das sie fast 4ooo euro zahlen musste aber ich kann das irgenwie nicht glauben weil sie lebt ja nur von hartz 4 ist doch schon komisch oder??

LG SWEETY

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Das kann man nicht pauschal sagen. Eine Scheidung richtet sich nach dem Einkommen der Eheleute. Außerdem können noch viele weitere Sachen wie Unterhalt, Güterrecht usw. zu Buche schlagen. Daher ist der Betrag von 4.000 Euro auch gar nicht außergewöhnlich hoch. Wenn deine Freundin ALG II erhält, würde eigentlich die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe gegeben sein. Aber das kann man hier auch nicht sagen, ohne den Fall zu kennen.

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hallo...
unsere scheidung war relativ "günstig"... wir waren uns von anfang an einig über das "wer-bekommt-was"... und haben das auch schon vor einreichen der scheidung entsprechend geregelt und alles nötige umschreiben lassen. somit war nur unser monatliches gehalt grundlage für die berechnung der kosten. wir hatten auch nicht x termine beim anwalt. eigentlich nur zwei#schein... den ersten als beratung und den zweiten zum einreichen der scheidung. und dann gings schon zum gericht#huepf... alles in allem haben wir knapp 1900 euro bezahlt. was aber natürlich noch genug dafür ist, das unser anwalt kaum arbeit bei uns hatte#augen...

lg
dani

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Ich dachte, es gibt Prozesskostenhilfe, wenn man nichts hat.
War bei meiner ersten Scheidung so.

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richtet sich nach dem streitwert, soll heißen nach dem einkommen der eheleute. mich hat die scheidung keinen cent gekostet, meinen ex-mann nach eigenen angaben ca. 7000 euro. was ihm recht geschieht.

gruß, lollo

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Die Scheidung richtet sich nach dem Streitwert (10 %)und auch nach dem Aufwand.Dann was die Anwälte nehmen..
Wichtig: Die Gebührentabelle ist degressiv gestaffelt, d.h. bei zunehmendem Streitwert nehmen die Gebühren prozentual ab. Während eine einzelne Gebühr z.B. bei einem Streitwert von 7.000,- Euro bei 375,- Euro liegt. ist sie bei einem doppelten Streitwert von 14.000,- Euro nicht etwa auch doppelt so hoch, sondern sie liegen nur bei 566,- Euro. Unter Kostengesichtspunkten empfiehlt es sich daher, verschiedene Streitpunkte in ein und demselben Prozess zu regeln, denn das ist billiger als getrennte Prozesse zu führen. Angenommen z.B., der Streitwert einer Scheidung betrage 7.000,- Euro. Die Anwaltsgebühren betragen dann 1.328,-Euro. Soll ausserdem z.B. ein Unterhalt von monatlich 300,- Euro geltend gemacht werden, so beträgt der Streitwert hierfür 12 x 300,- Euro = 3.600,- Euro. Wird der Unterhalt in einem eigenen Prozess geltend gemacht, so fallen hierfür bei einem Streitwert von 3.600,- Euro weitere Anwaltskosten an in Höhe von 875,- Euro. Die Anwaltskosten betragen zusammengerechnet also 2.203 Euro. Wird der Unterhalt aber zusammen mit der Scheidung geltend gemacht, so beträgt der zusammengerechnete Streitwert in einem solchen Verfahren 10.600,- Euro, wofür nur Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 1.853,- Euro anfallen Das sind immerhin 350,- Euro weniger, als bei getrennten Prozessen.

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/anwalt_2.htm

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Hallo, ich habe mich von meinem Mann nach der Hochzeit getrennt, weil er sich überlegt hat, dass er wohl doch mehr auf Männer steht...ist ja auch egal. Unsere Scheidung hat mich genau 76,00 € Euro gekostet, haben aber auch das Thema Unterhalt gleich ausgeschlossen, kann für mich alleine aufkommen, ging ja vorher auch.
Er hatte einen Festjob und ich war zu der Zeit selbständig, beide also gutes Einkommen aber halt vorab alles geklärt, 10 Min und gut war.
Grüße