Hallo Ihr Lieben,
Mein Mann ist ja schon länger ausgezogen. Allerdings leben wir noch nicht offiziell im Trennungsjahr.
Ich bin noch in Elternzeit.
Wie ist das eigentlich mit den Betreuungskosten für die Kinder im Kindergarten?
Gelte ich schon als Alleinerziehend, oder erst, wenn wir beim Anwalt waren und geschieden sind.
Bestimmt ist das auch noch regional unterschiedlich.
Wer kann mir helfen?
LG
Melanie
Nach Trennung: Betreuungskosten für Kindergarten
Bei mir war das damals kein Problem. Ich habe dem Kindergarten (bzw der Stadtverwaltung) mitgeteilt, dass ich getrennt lebe und der Beitrag wurde fortan nur noch von meinem Einkommen berechnet...mein Mann war da allerdings auch schon ausgezogen (allerdings inoffiziell...das war aber auch kein Thema).
Keine Ahung, ob das bei allen Verwaltungen so einfach geht oder ob die da Stress machen...ich würde es an deiner Stelle auf jeden Fall sofort melden.
Hallo nick71,
hast du auch sofort nach Auszug deine Steuerklasse in 2 geändert? Mein Mann zieht am 1. März aus und ich bin mir nicht sicher ob ich das darf.
Danke im voraus.
Du bist alleinerziehend.
Ist Dein Unterhalt zu gering, dann kannst Du eine Kostenübernahme beim Jugendamt beantragen.
Gruß
Manavgat
ich muss da widersprechen. ich habe die kindergartenkosten nur vom amt bekommen, weil ich alleinerziehend war. solange mein mann bei mir gewohnt hat und bei mir gemeldet war, wurde auch sein einkommen angerechnet. ich galt erst als alleinerziehend, als ich mich beim amt als getrennt lebend gemeldet habe; woraufhin mein damals-mann abgemeldet wurde. solange er hier gemeldet war, war ich nicht alleinerziehend und bekam weder erziehungsgeld, noch unterhaltsvorschuss, noch übername der kindergartenkosten.
die scheidung oder beim-anwalt-sein machte keinen unterschied; er darf nur nicht bei dir gemeldet sein.
gruß, ms
Hallo ms,
mein Mann zieht am 1. März aus. Ich kann mich also ab dem Zeitpunkt alleinerzíehend beim Amt melden hast du geschrieben. Heißt dass beim Stadtbüro die Steuerklasse in 2 ändern oder was meinst du genau damit?
Gruß tini
steuerklasse... keine ahnung, ich arbeite nicht auf lohnsteuerkarte. soweit ich weiß, macht der unterscheid zwischen steuerklasse 1 und 2 nur der alleinerziehendenfreibetrag aus, die 1.300 euro im jahr; den bekomme ich auch. und diesen freibetrag bekommst du anteilig ab dem monat, in dem du nicht mehr mit einer person über 18, für die du kein kindergeld kassierst, gemeldet bist; sprich, wenn du alleinerziehend bist.
ergo: du kannst ab märz deine steuerkarte ändern lassen, du kannst es aber auch lassen und mit der einkommensteuererklärung für 2008 ab märz den alleinerziehendenfreibetrag beantragen. so oder so: ja, ab märz bist du dann in der besseren steuerklasse.
gruß, ms