Guten Morgen, ihr Lieben,
ich hätte da mal ein Frage, in der Hoffnung, dass ich im richtigen Forumsbereich bin...
Also, meine Schwester hat im Sept. 05 geheiratet, ihr Sohn war derzeit knapp eineinhalb Jahre alt. Ihr (Noch-) Mann ist NICHT der Vater von ihm. Trotzdem haben die beiden den Kleinen bei der Hochzeit einbenennen lassen, so dass alle den gleichen Namen tragen.
Tja, wie es das Schicksal so will, die Ehe ist im Eimer, das Trennungsjahr läuft. Meine Schwester will nach dem Scheidungsurteil natürlich ihren Mädchennamen wieder annehmen, was ja für sie ohne weiteres geht. Und ihr Sohn?
Ich habe mich gestern und heute durch alle möglichen Paragraphen gegoogelt (z.B. 1618 usw.) Eigentlich ist es (fast) unmöglich, den Kleinen rückzubenennen, weil ja der eigentliche Geburtsname "ausgelöscht" und durch den Ehenamen ersetzt wurde. Allerdings gibt es vereinzelte Ausnahmen, z. B. dass das Kindeswohl im Vordergrund steht usw. Weitere Gründe finde ich nicht.
Meine Schwester hat von einem Urteil irgendeines Gerichtshofes gehört, da ging es ohne Probleme, weil das Kind der Frau ebenso nicht von ihrem Mann war, sondern nur einbenannt wurde. Dieses Urteil finden wir dummerweise nicht, ihre Anwältin kennt das scheinbar auch nicht, will sich aber schlau machen (was ja immer dauert und vor allem kostet).
Kennt jemand dieses Urteil? Oder ist/ war jemand von euch in derselben Lage und kann von Erfahrungen berichten?
Ein wichtiger Grund wäre z. B. auch, dass der Kleine so langsam den Bezug zu seinem Stiefvater verliert, obwohl die beiden sich regelmäßig sehen und der Kleine oft über Nacht bleibt. Aber neuerdings schreit er, wenn er von ihm abgeholt werden soll, nein, ich geh nicht mit, ich weine da immer... Und er darf noch nicht mal sein Spielzeug vom Christkind mit nach Hause nehmen ("Wenn ich das mitnehmen will, schimpft der Opa ganz laut!")
Tja, ich bin ratlos, meine Schwester genauso!!!
Bitte helft uns!!!
Viele liebe Grüße, Ina
Einbenennung aufheben?
Bei meinem Mann wars so:
Die Eltern haben sich getrennt. Die Mutter hat 2 Söhne, eins mit dem Ehemann und ein uneheliches Kind von einem anderen. Beide haben bei der Hochzeit den NAchnamen des Mannes bekommen.
Nach der Scheidung hat seine Mutter ihren Mädchennamen wieder angeholt, die beiden Jungs haben weiterhin den Nachnamen des (Zieh-)Vaters.
Beide Söhne haben den Namen, obwohl der eine nicht von dem Mann ist?
Da mein Neffe ja nicht von meinem Schwager ist, müßte es doch eigentlich einfacher sein, die Einbenennung aufzuheben???!!
Ich versteh es nicht...
Ja,
beide Söhne haben den Nachnamen,
obwohl der Ältere nicht von diesem Mann ist.
Ob und inwiefern man den Nachnamen nach der Scheidung ändern kann, weiß ich leider nicht.
Hallo Ina!
Ich bin selbst zuständige Sachbearbeiterin für Namensänderungen. Ich kann Dir dazu folgendes mitteilen:
"Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie dient dazu im Einzelfall erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen. So zum Beispiel bei anstößigen, lächerlichen Namen, nach Einbürgerung bei ausländischen Namen und deren Besonderheiten, bei Familiennamen von Pflegekindern usw.
Der bloße Wunsch, einen anderen Namen führen zu wollen, etwa weil er nicht gefällt oder ein anderer Name besser klingt, ist kein wichtiger Grund. Seinen Namen buchstabieren zu müssen, ist dem Bereich Unannehmlichkeit zuzuordnen und ebenfalls als wichtiger Grund für eine Namensänderung nicht anzusehen. Auch dürfen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung die durch das Bürgerliche Gesetzbuch gezogenen Grenzen des Namensrechts nicht umgangen werden. Vor Antragstellung sollte daher immer ein Beratungsgespräch geführt werden."
Eine Einbenennung kann nicht rückgängig gemacht werden, nur weil die Partnerschaft nicht funktioniert hat. Darüber informiert in der Regel auch das Standesamt. Ob der Namensgeber dabei der leibliche Vater ist oder sogar Sorgerecht besitzt, ist dabei unerheblich.
Anke (die manchmal ehrlich nicht versteht, warum manche sich Monate Gedanken über Vornamen machen und den Nachnamen dann leichtfertig wechseln)
Liebe Anke,
ich freue mich, dass ich im großen weiten Netz jemand gefunden habe, die „nicht einfach bloß ’ne Meinung“ hat (bitte nicht falsch verstehen, auch das ist manchmal super-wichtig und hilfreich), sondern auch fachliche Erfahrung zu dem Thema. Meine Frage an Dich: Ich bin unverheiratete Mutti eines 9jährigen Mädchens. Jetzt im Sommer möchte ich (wir) gern heiraten. Meine Tochter trägt, so wie ich auch, meinen Mädchennamen. - Mein Zukünftiger ist nicht der Kindesvater. Mit dem Kindesvater teile ich mir das Sorgerecht, was ich soweit auch total ok finde. - Aber: Kann er mir jetzt ernsthaft für die gemeinsame Tochter den Namen meines Zukünftigen verwehren? Natürlich möchten wir alle den gleichen Namen tragen, zumal wir inzwischen auch einen gemeinsamen Sohn (3 1/4) haben. Und wie gesagt: Sie trägt nicht den Namen des leiblichen Vaters sondern meinen. - Ich kenne aus Bekanntenkreisen auch einige (für mich ganz fürchterliche) Varianten. Da heißt der Vati Schulz, die Mutti Meier-Schulz und das Kind Meier. Wahrscheinlich ist so was auch immer „Geschmackssache“.
Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn Du mir eine Antwort schicken kannst.
Liebe Grüße
Janet
da hilft nur: vorher nachdenken. einbenennung ist nur einmal möglich.
ich habe ein nicht-eheliches kind, trägt meinen namen, habe geheiratet, meinen namen behalten (mein ex hat nach der scheidung seinen geburtsnamen wieder angenommen, das geht problemlos), das eheliche kind hat meinen namen, das neue kind aus neuer beziehung ebenfalls, nächstes jahr heirate ich und mein dann-mann wird meinen namen annehmen.
ne, was kann das leben einfach sein. wenn man im vorfeld sein hirn einschaltet.
das kind deiner schwester wird seinen namen bis zu seiner eigenen eheschließung behalten MÜSSEN. die namenswahl ist immer endgültig.
vorher überlegen hilft. die wenigsten ehen halten ein leben lang. und im leben nicht würd ich meinen kindern den namen meines partners geben, der nicht ihr vater ist.
gruß, ms
Das hat nix damit zu tun, ob meine Schwester ihr Hirn eingeschaltet hat oder nicht. Es konnte keiner ahnen, dass mein Noch-Schwager nach der Hochzeit erstmals sein wahres Gesicht zeigt. Das ist der Grund, warum die Ehe leider nur 1,5 Jahre gehalten hat. Vorher war alles super zwischen den beiden. Kein Streit, keine Gewalt. Dass es so kommt, konnte keiner ahnen.