Name des Kindes ändern

Hallöchen,
auch bei uns ist es soweit. Wir haben uns getrennt :-(
Nun ist es so, daß ich unserem Sohn bereits bei der Anmeldung nach der Geburt den Nachnamen des Vaters gegeben habe - eigentlich war klar, daß wir heiraten wollten ... naja ...
Ich glaube, wir wurden darüber belehrt, daß, wenn wir uns für diesen Namen für das Kind entscheiden, es auch so bleiben muß.

Stimmt das oder kann ich im Nachhinein doch meinem Sohn meinen Nachnamen geben???
Wenn nicht ist auch nicht sooo tragisch, wäre aber manchmal vielleicht einfacher.

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Hallo,
wenn der Kindsvater zustimmt, geht das. Einfach mit ihm zusammen aufs Standesamt .
LG zara79

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ja, mit zustimmung vom KV geht´s. haben wir auch gemacht..... kostet aber ne schöne stange geld...

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Hallo,

ich muss leider Zara79 widersprechen.

Eine Namenserteilung ist unwiderruflich. Beim Standesamt wird man darauf hingewiesen, bzw. ein Merkblatt muss man vorweg unterschreiben-und da auf wird man darauf hingewiesen.

Liebe Grüße

Maria

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hi maria...
hm, aber wieso hat es dann bei mir geklappt?

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Hallo tweety74,

bei Euch hat es sich wahrscheinlich um eine "Öffentlich-rechtliche Namensänderung" gehandelt-die mit einigen Kosten verbunden ist. Kommt evtl. darauf an, in welchem Bundesland man wohnt.
Wohne in Bayern-z.B. das Standesamt Dachau ist nicht für die "Öffentlich-rechtliche Namensänderung" zuständig, sondern das LANDRATSAMT Dachau. Und hierfür braucht der Antragssteller eine gute Begündung und es liegt auch im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Eine Trennung vom KV ist kein Grund. Der Gesetzgeber sieht es nicht vor, eine Namenserteilung "rückgängig" zu machen. Habe noch einen kleinen Auszug gefunden:


"Öffentlich-rechtliche Namensänderung"

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie dient dazu im Einzelfall erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen. So zum Beispiel bei anstößigen, lächerlichen Namen, nach Einbürgerung bei ausländischen Namen und deren Besonderheiten, bei Familiennamen von Pflegekindern usw.

Der bloße Wunsch, einen anderen Namen führen zu wollen, etwa weil er nicht gefällt oder ein anderer Name besser klingt, ist kein wichtiger Grund. Seinen Namen buchstabieren zu müssen, ist dem Bereich Unannehmlichkeit zuzuordnen und ebenfalls als wichtiger Grund für eine Namensänderung nicht anzusehen. Auch dürfen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung die durch das Bürgerliche Gesetzbuch gezogenen Grenzen des Namensrechts nicht umgangen werden. Vor Antragstellung sollte daher immer ein Beratungsgespräch geführt werden."

Eine Einbenennung kann nicht rückgängig gemacht werden, nur weil die Partnerschaft nicht funktioniert hat. Darüber informiert in der Regel auch das Standesamt. Ob der Namensgeber dabei der leibliche Vater ist oder sogar Sorgerecht besitzt, ist dabei unerheblich.

Viele liebe Grüße
Maria

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