meine frage steht ja schon oben...ich danke euch.
lg
wo kann ich denn das trennungsjahr einreichen?
soweit ich weiss, muss man das nirgends, wenn ihr ein jahr getrennt gelebt habt (was ja an unterschiedlichen anschriften erkennt), reichst du die scheidung ein.
*aber ich lass mich auch eines besseren belehren*
lg anita
Hallo,
das Trennungsjahr kannst Du nicht einreichen.
Wenn Du dich getrennt hast also ihr auseinander gezogen seit ab dem Zeitpunkt beginnt das Trennungsjahr.
Und so kurz vor Ablauf des Trennungsjahres kannst Du die Scheidung einreichen.
Gruß Anja
Das wird nirgends "eingereicht".
Beim Antrag auf Scheidung, d.h. wenn einer zum RA geht und die Scheidung einreicht, wird festgehalten, seit wann man getrennt ist. Ab diesem Datum läuft dann das Trennungsjahr.
Keiner fragt aber explizit nach, ob das auch das korrekte Datum ist. Wenn ihr euch einig seid, könnt ihr auch ein etwas früheres Datum angeben.
Der Antrag auf Scheidung kann auch schon vorher eingereicht werden, nicht erst nach Ablauf. Nur geschieden wirst du erst nach Ablauf des Trennungsjahres.
Das kannst du aber alles auch beim RA erfragen.
Du kannst aber zu einem Notar gehen und eine Scheidungsvereinbarung treffen! Da kann der Beginn des Trennungsjahres festgelegt werden und auch alles andere wie Unterhalt und Gütertrennung schon geregelt werden, wenn ihr euch einig seid. Damit könnt ihr euch auch bei der eigentlichen Scheidung den zweiten Anwalt sparen!
Grüßle,
Sonnenkind
kommt drauf an. wenn ihr noch unter einer adresse gemeldet seid, gehst du aufs amt und meldest dich getrennt lebend. ist er eh schon woanders gemeldet, musst du nichts weiter tun. den beginn des trennungsjahr legt ihr unter euch fest. sofern ihr nicht zusammen gemeldet seid.
gruß, ms
hallo das trennungsjahr brauchst du nicht zu beantragen. du musst nur zu einem anwalt und da brauchst du deine ummeldebescheinigung und dann kannst du noch dem trennungsjahr die scheidung einreichen.
grüße