Hallo zusammen!
hoffe hier kann mir jemand helfen.
ich lasse mich gerade scheiden von meinem ex. habe bei der hochzeit seinen namen angemonnen. wir haben ein kind zusammen das mit meinem nachname auf die welt gekommen ist. seit unserer heirat aber auch den namen von meinem ex mann hat. nun würde ich gerne nach der scheidung wieder mein geburtsname annehmen, aber nur wenn mein kind das auch kann.
weis das jemand ob das geht das mein sohn wieder den alten also sein geburtsname annimmt? und wie ist das wenn ich wieder heirate? kann mein sohn dann auch den name von meinem zukünftigen annehmen?
bin total ratlos und hoffe ihr kann mir jemand helfen......
Ganz liebe grüsse
namens änderung? wer kennt sich aus?
Erkundige dich am besten beim Bürgeramt wie das abläuft.
oder lies mal das hier
http://www.anwalt-scheidung-online.de/namensaenderung_kind.php
danke... das hat mir jetzt weiter geholfen. jetzt bin ich schlauer...
vielen dank
Wieviele Namenswechsel soll Dein Kind denn in seinem Leben so noch mitmachen.....erst Deinen, dann den von Deinem Mann...und jeweils immer den Namen des Aktuellen?
hallo!
also das kann dir doch echt egal sein wieviel namensänderungen mein kind mitmachen muss....
finde das echt dumm von dir. hättest dir sparen können.
Nö, ich fand meine Frage durchaus sinnvoll. Nur schade, daß Du so pienzig reagierst........
Hallo,
also wenn Du wieder heiratest, benötigst Du die Zustimmung des leiblichen Vaters. Diese muß er bei seinem zuständigen Standesamt abgeben.
Ihr (Du, Dein Kind, Dein neuer Mann) müssen wiederum auf dein Standeamt gehen und unterschreiben, das Ihr mit der Namensänderung einverstanden seid. Dann wird dies alles ans Geburtsstandesamt des Kinder weitergeleitet. Von dort bekommt Ihr dann auch die neuen Unterlagen. Allerdings ist das Kind dann ein geb. ...(Nachname des Ex)
Dann geht das ganze völlig unbürokratisch über die Bühne.
LG
Leider ist das etwas schwierig,
denn Du brauchst die Zustimmtung des Vaters für
eine Namensänderung und das Kind,ab 5 Jahren,
muss damit einverstanden sein
und eventuell sogar mit unterschreiben.
Selbst der leibliche Vater muss mit dabei sein
(laut eines Standesbeamten,hier aus Hamburg,
bei dem wir schon mal persönlich nachgefragt haben).
Du kannst diese Zustimmung zwar auch gerichtlich beantragen,
falls der Vater sich dem enzieht,
aber dafür brauchst Du trifftige Gründe.
Die Antwort,damit er genau so heißen soll wie Du,
zieht da nicht,ist kein Argument.
Es wäre also leichter es so zu belassen,wie es ist,
wenn der Vater des Kindes es nicht will.
Warum soll denn Dein Sohn wieder Deinen alten Nachnamen tragen ??
Dein Ex ist doch der Vater oder !?
Was hat er denn getan,dass der Name geändert werden soll ?
Du kannst zwar den Namen,aber doch die Vergangenheit nicht ändern.
Ich kann Dich ja von einer Seite aus verstehen,
aber wenn Du schon fragst ob Dein Sohn eventuell den Namen eines anderes Mannes im Falle einer Hochzeit tragen darf,dann verstehe ich das überhaupt nicht.
Nur für den Fall.
So ein Hin und Her,nur weil Du dann den Partner wechselst,
ist nicht wirklich nach vollziehbar.
Wir werden gemeinsam in nächster Zeit auch eine Einbenennung in die Ehe,Namensänderung bei meinem Sohn vornehmen,
aber auch nur aus dem Grund,
weil mein Sohn es seit fast 3 Jahren gerne will
und nicht weil ich es ja so gerne will.
Von mir aus kann er auch gerne meinen Mädchennamen weiterhin tragen.
Der Vater meines Sohnes ist damit auch völlig einverstanden,
da unser Sohn noch meinen Mädchennamen trägt.
Da liegt der Fall etwas anders.
die einbenennung eines kindes geht nur einmal. und dieses eine mal habt ihr schon durch. ich versteh das doch richtig, dass ihr nach geburt des kindes geheiratet habt und das kind einbenannt worden ist? das wars dann, den namen trägt das kind, bis es heiratet. mindestens. und selbst wenn es dieses eine mal noch mal ginge: wenn du wieder heiratest definitiv nicht mehr.
drum prüfe, wer sich ewig bindet....
gruß, ms