Muß der leibliche KV das Kind in seine Krankenvers. übernehmen?

Ich hab folgendes Problem, habe heute einen Brief von der Aok bekommen, das mein Sohn seit dem 1.8 nicht mehr bei der Aok krankenversichert ist. Er war bisher all die Jahre ( 11) über meinen Mann ( Stiefvater von meinem Sohn ) krankenversichert.Jetzt ist mein Sohn 13 Jahre alt . Ich habe kein eigenes einkommen. Hatte zum Kindesvater lange Zeit keinen Kontakt , ist er dazu verflichtet seinen leiblichen Sohn in seine Familienversicherung mit aufzunehmen? Habe eben nach langer Zeit den leiblichen Kindesvater angerufen ( er hat auch das halbe Sorgerecht) ihm mitgeilt, das unser Sohn doch bitte jetzt bei Ihm mitversichert wird aber es intrisiert ihn nicht, kann man ihn irgendwie dazu zwingen, das er seinen Sohn über seine versicherung mitversichert ? Ich weiß ja von der Aok das es den Leiblichen Vater keinen cent mehr kosten würde, leider ist er aber nicht bei der Aok ( sonst wäre ein wechsel kein problem innerhalb der selben Kasse ). Über eine helfende antwort würde ich mich sehr freuen !

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Wenn du dein Kind nicht mitversichern kannst oder willst, muß der Vater das Kind mitversichern. Es gehört auch zu seiner Pflicht.

LG

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Sorry, aber was für ein A**** ist denn der sogenannte Kindsvater? Selbst eine kostenfreie Mitversicherung ist ihm sein Sohn nicht wert? Da schwillt mir echt der Kamm, denn an der Zeugung war er ja nachweislich beteiligt.

:-[:-[:-[

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Ja muss er!

Wenn er das nicht macht muss er sämtliche Kosten in dem Zusammenhang selber übernehmen.

Dein Mann könnte ihn nur dann in die Familienversicherung aufnehmen wenn er den Großteil des Unterhalts übernehmen würde - was er ja anscheinend nicht tut sonst wäre das nicht passiert.

Ich weis ja nicht wie ihr sonst steht - habt ihr Elterngespräche oder ähnliches?

LG, Christine

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Ja mein jetziger Mann hatt ihn ja über 11 Jahre in seiner Versicherung gehabt, weil der Kindesvater so gut wie nie Unterhalt bezahlt hat nun wird er seit dem 1.8.2008 gepfändet was wir natürlich auch wahrheitsgemäss der KK mitgeteilt haben und nun kam der Brief am Freitag das die KK meinen Sohn seit dem 1.8 nicht mehr übernimmt. Was ich ja auch schon blöd fand, das die bearbeitung solange gedauert hat, sprich 3 Monate. Jetzt müßen wir eh schon 133.36 pro Monat selber für die Versicherung meines Sohnes tragen, natürlich auch für die 3 Monate rückwirckend zahlen, da mein Sohn ja auch in ärtzlicher behandlung ist, unter anderen auch wegen seiner Zahnspange. Kontakt haben wir garkeinen zum Kindesvater. Er hat sich noch nie für seinen Sohn intressiert, tja was soll man da machen, zwingen kann man einen "Vater" nicht. Ich kann nur hoffen das er wenigstens seinen Sohn in seine Familienversicherung aufnimmt, werde heute mal zu Ihm fahren, ansonsten werde ich mich mal ans Jugendamt wenden , die ja auch die Beistandschaft haben, vieleicht können die mir da weiter helfen.

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Hallo,

eigentlich müsste er rückwirkend in der neuen Familienversicherung aufgenommen werden OHNE dass ihr die zurückliegenden Monate bezahlen müsst, wenn dies unverzüglich der neuen Krankenkasse mitgeteilt wird.
Er gilt dann als ab 1.8. in der neuen versichert.

Zwingen kannst Du den Vater vielleicht nicht aber die Krankenkasse.

Weist Du denn bei welcher er ist? Dann versuch das doch dort direkt zu klären.

LG, Christine

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