Kirchliche Scheidung??

Gibt es die möglichkeit sich als Katholike scheiden zu lassen? Damit man nochmal kirchlich Heiraten darf?
Wo kann man sich informieren?

Sabine

1

Ja, das geht, am Besten mit Vitamin B, aber auch ohne.

Wuerde den Pfarrer mal fragen...

2

Hallo Sabine,

schau mal unter
www.kirchenrecht.com

LG

3

Hallo!

Als sich meine Eltern getrennt hatten, wollte sich meine Mutter auch kirchlich scheiden lassen und ist dann zum zuständigen Pfarrer unserer Gemeinde gegangen und ihm die ganze Situation erklärt. Es war so, dass mein Vater extrem gewalttätig war/ist und das nicht nur ihr gegenüber. Der Pfarrer hörte sich das alles an und dann kam der Spruch: "Bei Ihrer Trauung haben sie vor Gott gesagt: In guten wie in schweren Tagen!". Daraufhin fragte meine Mutter: "Ja, soll ich mich denn erst todschlagen lassen?". Da meinte der Pfarrer dann nur: "Bis dass der Tod uns scheidet!". #schock
Meine Mutter ist dann aufgestanden und gegangen.
Im Endeffekt hat sie sich dann gerichtlich scheiden lassen und hat ein paar Jahre später dann eben noch mal evangelisch geheiratet und ist jetzt glücklich!

Ich würde einfach mal den Pfarrer Deiner Gemeinde darauf ansprechen - der muss ja nicht genauso ein ... sein wie der damals bei uns!

LG
kippeldippel

4

Hallo Sabine!

Du mußt Dich an das zuständige Bischöfliche Offizialat wenden. Das ist die dafür zuständige kirchliche Behörde.

Dort einen Termin machen und persönlich vorsprechen.

Deine Geschichte erzählen und der zuständige Pfarrer dort sagt Dir dann, ob das Ganze Erfolg hat.

Danach geht der eigentliche Weg erst los...

Man kann aber eine katholische Eheschließung nicht scheiden sondern nur für nichtig erklären.

Ich hab das Ganze durch, hat damals 5 Jahre gedauert.

Und mach Dich auf pikante Fragen nach Deinem/Eurem Intimleben gefasst...

Wenn Du mehr wissen willst, kontakte mich über VK.

Gruß

misses_b

5

Ist das den ganzen Aufwand wirklich wert?
Ich bin nicht in der Kirche (also auch nicht kirchlich getraut), aber das ist eines der wenigen Dinge, die ich gut finde, an der Kirche, dass es einem hier nicht so leicht gemacht wird, den "Bund fürs Leben" wieder aufzulösen.
Verbuch es einfach als Erfahrung und Erkenntnis, dass das Thema kirchliche Heirat für Dich erledigt ist.
Hat ja sonst keine Auswirkungen.

6

Hallo,
das geht über ein sog. Anullierungsverfahren: Eine scheinheilige katholische Einrichtung, die unter anderem mit Beziehungen und Geld funktionieren kann, nicht muss. Wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, wird es schwierig. Dann versucht man es so zu drehen, dass die Absicht beim Eheversprechen nicht ehrlich war und der Partner somit getäuscht wurde, oder so...#kratz
Einfacher ist es zu konvertieren, denn Protestanten dürfen so oft sie wollen in der Kirche heiraten.
Möglich ist auch bei sehr aufgeschlossenen kath. Gemeinden ein "Segungsgottesdienst", der allerdings kein Eheversprechen oder entsprechende Formeln enthalten darf.
Liebe Grüße
Mariella

7

Ehe -
Hindernisse

Ehelexikon Thema Ehehindernisse. Ein Ehehindernis ist es zum Beispiel impotent zu sein oder die Blutsverwandtschaft ebenso unterschiedliche Religionen zu haben. Ehehindernisse sind hier aufgelistet:

Was sind Ehehindernisse

Liegt ein Ehehindernis vor, kann eine kirchliche Hochzeit nicht vollzogen werden.

· Eheband (wenn sie schon einmal gültig verheiratet waren).
.
Klicke nachfolgende Website an, dann öffnet sich die Startseite der Homepage des Erzbistums Köln.

http://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/offizialat/


Wenn Du dann den Link Eheverfahren anklickst, kommen neue Seiten mit teilweise rot hinterlegten Worten. Wenn Du diese einzelnen auch anklickst, finden sich weitere Hinweise und Erklärungen. Da findest Du schon mal gar nicht wenig und kannst Dir diesbezüglich Klarheit verschaffen, was Ehehindernisse sind aus Sicht der katholischen Kirche oder was eine Ehe ungültig macht oder ein Grund ist, dass eine kirchliche geschlossene Ehe ungültig war und ist.


Kleiner Auszug als Kopie hier eingefügt:

Eine Beeinträchtigung des Eheversprechens, die eine Heirat und Ehe für den kirchlichen Rechtsbereich ungültig macht, liegt in folgenden Fällen vor:

wenn wenigstens einer der beiden Ehepartner

zur Ehe gezwungen wurde,

nicht über die seelischen Fähigkeiten verfügte,
die nötig sind, um eine Ehe zu schließen oder zu führen;

allenfalls den Schein einer Ehe wollte;

von vornherein davon etwas ausgeschlossen hat,
was wesentlich zur Ehe gehört: die Treue, die Unwiderruflichkeit, die Elternschaft;

sein Ja-Wort nur bedingt gelten lassen wollte;

in bestimmter Weise sich geirrt hatte oder getäuscht wurde.
Rechtlich ausschlaggebend ist, daß die Beeinträchtigung bereits zum Zeitpunkt der Heirat vorlag.

Was nachträglich eintritt, kann eine gültige Ehe nicht mehr ungültig machen. Wer gültig geheiratet hat und es sich später anders überlegt, bleibt für die Kirche ehelich gebunden, auch nach Trennung und Scheidung.


Der ordentliche Gerichtsweg ist zu beschreiten,

wenn nach dem Scheitern einer Ehe ein Partner feststellen lassen will, daß bei der Heirat das Eheversprechen beeinträchtigt war: Es ist ein förmlicher Ehenichtigkeitsprozeß zu führen.


Ehehindernis

Ehehindernisse im engeren Sinne sind bestimmte Umstände, die eine Person rechtlich unfähig machen, die Ehe gültig zu schließen. Ehehindernisse kennt nicht allein der Staat in seinem Bereich, sondern auch die Kirche in ihrem Bereich.


Nach katholischem Verständnis gibt es absolute Ehehindernisse, die dem göttlichen bzw. natürlichen Recht zuzuordnen sind. Sie lassen keine Ausnahme menschlichen Rechts zu. Sie betreffen jede Eheschließung und Ehe, also auch eine Ehe zwischen Nichtkatholiken:

Die Blutsverwandtschaft in engem Grad
besteht als Hindernis in gerader Linie zwischen Eltern und Kindern/Enkeln usw., sowie zwischen echten (vollbürtigen) Geschwistern.

Das Band einer früheren gültigen Ehe (Ligamen)
besteht als Hindernis, solange der frühere Partner nicht verstorben ist.

Die Unfähigkeit zum Geschlechtsverkehr (Impotenz)
besteht als Hindernis entweder grundsätzlich oder allein dem Ehepartner gegenüber.

Unfruchtbarkeit (Sterilität) ist kein Ehehindernis. Doch ist sie absichtlich verschwiegen worden, kann beim getäuschten Partner das Eheversprechen beeinträchtigt sein.

Neben den absoluten Hindernissen gibt es in der Kirche allgemeine Ehehindernisse und religiöse Ehehindernisse: Diese gründen auf rein kirchlicher Festlegung, sie betreffen einzig Katholiken. Allerdings gibt es praktisch kaum Anlaß, daß sie zum Grund einer ungültigen Heirat werden.

Ergänzung:

http://www.kirchenweb.at/

Wenn Du www.kirchenweb.at im Internetbrowser oben in der Kopfzeile eingibst oder auf diesem Mail anklickst, dann siehst auf der linken Seite drei hellblau hinterlegte Bereiche, Regliöses – Fun & Spaß – Kochrezepte.
Wenn Du dann das Feld Religiöses anklickst und dann darunter im Wählfeld aussuchen, das Thema Hochzeit anklickst, dann öffnet sich eine neue Seite Hochzeitsratgeber, wo u.a. unten dann die Ehehindernisse auch aufgelistet sind.

· Religionsverschiedenheit (Ehe eines Getauften mit Ungetauften).

· Heilige Weihe (Diakon, Priester).

· Öffentliches, ewiges Gelübde der Keuschheit.

· Impotenz (Unfähigkeit zur Geschlechtsgemeischaft).

· Blutsverwandtschaft.

· Gesetzliche Verwandtschaft (Adoption).

· Schwägerschaft.

· Gattenmord.

· Öff. Ehrbarkeit (so sie Elternteil od. Kind eines früheren Partners heiraten wollen).
.

· Bekennen sie sich zur Unauflöslichkeit der Ehe? Ohne Vorbehalte einen Bund für das gesamte Leben schließen?

· Bereit, ihrem Partner das ganze Leben treu zu bleiben und die Verpflichtung zur Treue ihm gegenüber ernst zu nehmen?
.
· Bereit, Kindern das Leben zu schenken und für ihre Erziehung zu sorgen? Im besonderen sollten sie auch um die sittliche wie religiöse Erziehung besorgt sein.

· Nach dem Verständnis der Kirche von der Ehe und nach kirchl. Recht ist die Ehe nur dann gültig, wenn sie mit freiem Willen geschlossen. Sollten sie sich unfrei fühlen von Drohung, Zureden, Drängen u. Beeinflussen durch andere, oder wenn sie ein anderes Problem haben, ist ein klärendes Einzelgespräch, mit Seelsorger, noch vor geplanter Trauung notwendig.
.
Meinen sie, dass sie die entsprechenden körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten haben, um den Ehebund zu schließen, eine Ehe zu führen und eine Verantwortung für Nachkommenschaft zu übernehmen, oder gibt es etwas, das die Eheschließung und Eheführung beeinträchtigen könnte?

· Wenn sie schon mal (standesamtlich) verheiratet waren oder in einer eheähnlichen Verbindung mit einem anderen Partner gelebt haben und wenn sie ein Kind mit einem anderen Partner haben, sollten sie alle Probleme und Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, mit ihrem Partner besprechen. Bei Zweifel empfiehlt es sich, mit dem Seelsorger zu sprechen um Klarheit zu erlangen.

· Der Ehebund unter Christen ist von Jesus zu einem Sakrament erhoben worden. Ist ihnen bewusst, dass ihre Ehe daher nicht nur ein menschliches Bündnis ist, sondern mit Gott zu tun.

Bei Prüfung auf kirchlicher Ebene auf Gültigkeit einer Ehe werden nicht die Schuld gesucht und geprüft, sondern ob gltige Voraussetzungen gegeben waren eine Ehe überhaupt einzugehen.

Gehe zunächst, wenn dieser Schritt ernsthaft angegangen werden soll, zum zuständigen Pfarrer in Deiner Gemeinde. Er muß die Dinge angehen und es weiterleiten an das zuständige bischöfliche Ordinariat.

Kosten des Verfahrens- gering.
Das könnte vorab doch genügen.