Vater verlangt Kindesunterhalt von Kindesmutter die kein Einkommen hat

Ich hoffe das ich hier richtig bin und zwar geht es um eine sehr gute Freundin, deren 2 Kinder ( bald 14 & 15 Jahre ) seit anfang Februar bei Ihrem leiblichen Vater wohnen. Nun kam ein schreiben vom Vater , wo er den Unterhalt für beide Kinder geltend machen will.( Allerdings läßt er die Kinder unterschreiben, also er tut so als wenn die Kinder ihren Unterhalt haben wollen von der Mutter ) Auch für Febr.will er das Geld noch rückwirckend haben, die Summe hat er sich selber pro Kind aus der Düsseldorfer Tabelle errechnet , das empfinde ich schon als reinen Hohn, zumal er die letzten paar Jahre keinen cent Unterhalt an seine Kinder bezahlt hatte. Als die Kinder noch bei der Kindesmutter gelebt haben, der neue Ehemann ist für die Kinder mit aufgekommen.( Trotz einer Beistandsschaft & einem Titel beim Jugendamt und das obwohl er arbeiten geht , er ist zwar neu verheiratet aber hat keine Kinder mehr mit seiner neuen Frau ). Jetzt meine eigendlichen fragen, meine Freundin also die Kindesmutter ist neu verheiratet, geht nicht arbeiten und betreut noch ihren 3 jährigen Jungen aus der neuen Ehe. Kann sie verpflichtet werden Unterhalt zu bezahlen? Obwohl ihr Ex auch Jahrelang nichts bezahlt hat ? Kann das einkommen von ihrem jetztigen Mann auch mit angerechnet werden ? Über eine auskunft von jemanden der sich da aus kennt würden wir uns sehr freuen.

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Ja, die KM ist zum Unterhalt verpflichtet!
Ja, auch ihr Mann kann im Rahmen des Taschengeldparagrafen zu Unterhalt herangezogen werden.
Und die KM kann sogar dazu gezwungen werden, sich einen Nebenjob zu suchen, um ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen.

Als Unterhaltverpflichterer Elternteil hat man keinen Anspruch auf Elternzeit.

Es interessiert hierbei keinen Menschen ob der KV vorher Unterhalt geleistet hat. Die KM hatte einen Titel und hat nicht vollstreckt - dumm gelaufen.

Außerdem forden die Kinder zu recht den Unterhalt ein; dieser ist schließlich für sie bestimmt.

Warum meinen einige Mütter, die Unterhaltspflicht gelte nur für Männer????

Scully

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Das ist doch quatsch das man denkt , nur Männer wären unterhaltspflichtig. Das ist ja vollkommen okay das der Elternteil, wo die Kinder nicht leben unterhalt bezahlt aber ich verstehe es einfach nicht das es jetzt so einfach sein soll von der Mutter Unterhalt zu verlangen wo der Vater es geschaft hat sich Jahrelang zu drücken und man hat mehrmals versucht bei ihm zu pfänden aber dann hat der einfach wieder den job gewechselt und damit wurde der titel immer wieder ungültig.

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Nun, es gibt immer Menschen, die es schaffen sich um alles herumzudrücken!

Da aber der Unterhalt für die Kinder bestimmt ist, und Deine Freundin aus eigenem Erleben weiß, wie sehr man als alleinerziehnder Elternteil darauf angewiesen ist, muß es ihr doch eine Herzensangelegenheit sein, sich nicht als genauso ein Schmarotzer zu erweisen, wie es der KV in der Vergangenheit gewesen ist. Oder sehe ich das falsch?

Scully

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Natürlich muß sie Unterhalt bezahlen!!#kratz

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Hallo,

sicherlich muss sie Unterhalt zahlen. Aber vielleicht kann sie das ja aufrechnen gegen seine Unterhaltsschulden?

LG

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Nein, aufrechnen ist nicht! Die Kinder jetzt Anspruch auf den Unterhalt!

Der Titel der KM ist jedoch 30 Jahre gültig - so hat siespäter - wenn die Kinder im Berufsleben stehen - noch massig Möglichkeit die Kohle beim KV einzutreiben

Scully

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Genauso wie im umgekehrten Fall ER unterhaltspflichtig wäre ist sie es jetzt genauso-egal ob er ne neue Frau hat denn die ist für die Kinder der Ex nicht unterhaltspflichtig.
Dann muss sie sich wohl nen Job suchen-müssen Männer doch auch.
Ihr Junge ist 3 da könnte er schon in den Kindergarten gehen.
Hohn hin oder her-sie muss zahlen und er kann den Unterhalt auch einklagen.
Wenn er Unterhaltsvorschuss beantragt, darf sie ans Jugendamt zahlen und muss sowieso arbeiten gehen.

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Hallo!

Wie schon alle anderen geschrieben haben, ist die Mutter zum Kindesunterhalt verpflichtet. Da der Sohn bereits 3 Jahre alt ist, kann er bereits in den Kindergarten gehen und sie demnach Zeit hat, zu arbeiten.

LG

Sabrina

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Klar muss die KM Unterhalt zahlen, aber ich kann nicht verstehen so wie in meinem Fall, dass das Gericht ein
Fiktives Einkommen einsetzt. Ich habe mich die letzten 12 Jahre um die Kids gekümmert und vorher gerade mal 4 Jahre in meinem Beruf gearbeitet, jetzt wird von mir verlangt mir von heute auf morgen nen Vollzeitjob mit nem Brutto von 1600 Euro zu suchen( fiktiv festgesetzt worden) nen zusätzlichen Nebenjob aus dem ich ja auch noch 150 € erwirtschaften könnte. Aber in Wirklichkeit bin ich froh nen 400 Euro Job ergattert zu haben, wie ich nunmehr den Unterhalt für die Kids aufbringen soll weiss ich nicht. Ich lebe zwar mit meinem jetzigen Mann zusammen aber von dem was ich verdiene leben wir. Der Staat produziert also von vorne herein jemanden von dem man weiss, dass er der Unterhaltpflicht NICHT nachkommen KANN, was in keinster Weise mit nicht wollen nichts zu tun hat. Mein EX hatte das Einkommen für die Kids um den Unterhalt zu zahlen was er in der entsprechenden Höhe nicht gemacht hat, interessiert aber auch niemanden . . . ich hab verständnis dafür, wenn die Männer nicht zahlen weil sie einfach nicht können aber meiner hätte können und ich werd hier auf was gesetzt was ich nicht habe . . .