Hallo
Habe mich am 10.3.09 von meinem Mann getrennt.
Er ist dann woanders untergekommen. Bei meiner Schwester... wie ich später erfahren habe...
Jetzt ist er seit gut ner Woche wieder hier, aber ich dachte nur, bis er ne Wohnung gefunden hat...
Ja Pustekuchen: ich zitiere:
er würde entscheiden, wann er auszieht!
wenn er bereit ist!
Und wenn ich die Polizei rufen müsste...
usw.
Hallo?
Die Wohnung läuft auf meinem Namen!! Hatten uns vor drei Jahren schon einmal getrennt und mußte mir diese Wohnung nehmen.
Ich bin so "nett" und habe ihm die Aufforderung gegeben bis Ende April eine neue Wohnung zu suchen und dann kommt sowas.
Was mache ich denn jetzt?!
Ich kann mit diesem Mann nicht mehr unter einem Dach wohnen!
lg Tanja mit Jana 12J, Julian 7J und Timo knapp 2Jahre
Was ist, wenn der Mann nicht gehen will?
Hi,
ruf bei der Polizei an und schildere Deinen Fall. Wenn die Whg. auf Deinen Namen läuft, muss er diese verlassen.
Lg Jazzy
Kennt ich zu gut! ich hatte genau das selbe Problem vor zwei Jahren! Ich habe mich von meinem Mann getrennt und er wollte auch nicht ausziehen! Er hatte auch ein Limit von mir bekommen, leider hat er sich nicht bemüht! Im gegenteil er hat mich immer fertig gemacht, bis es mir zu schlimm wurde und ich ausgezogen bin. Da die Wohnung auf unser beider Namen stand.
Aber bei dir ist das was anderes das ist deine Wohnung und er hat zu gehen und wenn nicht mach es mit Gewalt und lass ihn zwang räumen. Der geht auf keinen Fall freiwillig!
Ich wünsche dir viel Kraft und halt den Kopf hoch!
Hol dir Hilfe frag bei der Polizei mal nach ich hoffe das die dir helfen können.
lg anja-02
läuft der Mietvertrag auf euch beide? Dann kannst Du eine richterliche Wohnungszuweisung vornehmen lassen- der, bei dem die Kinder bleiben, bekommt die Wohnung.
Solange das nicht geschehen ist: was soll die Polizei machen? Er "tut" Dir ja nix.
Außer, der Mietvertrag läuft ausschließlich auf Deinen Namen. Dann kann man ihn der Wohnung verweisen lassen.
Alles Gute!
Hallo,
erst lesen, dann denken, dann schreiben:
"Hallo?
Die Wohnung läuft auf meinem Namen!"
LG
hoppla, stimmt.
Auch wenn der Mietvertrag nur auf dich läuft, glaube ich fast nicht, dass du deinen Mann praktisch von heute auf morgen vor die Tür setzen kannst (wahrscheinlich müsstest du das zumindest schriftlich fixieren und ihm eine ANGEMESSENE Zeit geben, sich eine Wohnung zu suchen...ich gehe hier von der regulären gesetzlichen Kündigungsfrist -also 3 Monate- aus). Ist aber nur meine Laienmeinung ohne Gewähr auf Richtigkeit. Bevor das noch unnötig in Stress und Ärger ausartet, würde ich mich an deiner Stelle bei einem Fachanwalt für Familienrecht bzgl der Rechtslage erkundigen...dann bist du auf der sicheren Seite.
Unfug. Aus meiner Wohnung kann ich jeden sofort per Polizei entfernen lassen der nicht gehen will. Das Ganze nennt sich Hausrecht und wer nach Aufforderung das Haus oder die Wohnung nicht umgehend verläßt begeht Hausfriedensbruch.
...glaub ich jetzt nicht wirklich, denn der Mann wird dort auch polizeilich gemeldet sein...ergo hat er auch Rechte. Wenn er sich nichts weiter zu schulden kommen lässt (z.b. Gewalttätigkeiten) wird die Polizei ihn nicht ohne richterlichen Beschluss sprich zumindest einer einstweiligen Verfügung aus der Wohnung verweisen.
...ist nur meine Meinung, würde zum Anwalt
lg. Martina
lass Dir die Wohnung vom Gericht zur alleinigen Nutzung zuweisen. Dafür nimmst Du Dir am besten eine Anwältin, die kann Dich dann auch gleich insgesamt beraten/vertreten.
Gruß
Manavgat
oh je könnte glatt mein ex sein,ich habe vor 1 jahr gesagt ich will die trennung,er willigte ein sagte er zieht aus,bei mir das gleiche wie bei dir (nur das wir beide im mietvertrag standen) er zog nie aus daraufhin bin ich abgehauen von ihm.Lebe nun woanders.Ich würde in deinem fall womöglich auch mal die Polizei? fragen da es definitiv deine wohnung ist.