Gemeinsames Sorgerecht und Informationspflichten

Liebes Forum,

eine liebe Freundin hat Kummer wegen des gemeinsamen Sorgerechts. Sie bat mich um Rat, aber ich konnte ihr leider auch nicht weiterhelfen, also frage ich einfach mal hier!

Ihr Sohn (14) wechselt auf eigenen Wunsch das Gymnasium (zum bisherigen musste er weit fahren, das neue erreicht er zu Fuß).
Der Ex meiner Freundin (sie haben gemeinsames Sorgerecht) unterschrieb auch das Anmeldeformular für die neue Schule, allerdings (wie er auf einem Beiblatt schrieb) nur unter der Bedingung, dass meine Freundin verpflichtet sei, ihm immer bei allen Lehrern des Sohnes Elternsprechtags-Termine zu besorgen und ihm jede einzelne Klassenarbeits- oder Test-Note des Sohnes sofort schriftlich mitzuteilen.

Ist dies rechtens? Die Schule meinte schon zu meiner Freundin, sie solle sein Schreiben einfach ignorieren, denn gemäß Schulgesetz gäbe es keinen Rechtsanspruch auf Elternsprechtags-Termine (zumal ihr Sohn sehr gut in der Schule ist und beim Elternsprechtag die Eltern von Kindern mit schlechten Noten Vorrang hätten) und bezüglich der Noten reiche es aus, wenn sie ihrem Ex, wie gehabt, regelmäßig zeitnah die Zeugnisse des Sohnes zukommen lasse.

Trotzdem lässt meiner Freundin das unfreundliche Schreiben ihres Ex keine Ruhe, zumal er ein recht unangenehmer Zeitgenosse sein kann. Weiß hier vielleicht jemand Bescheid, wie genau die Informationspflichten bei GSR aussehen? Leider lehnt der Sohn den Kontakt zum Vater derzeit ab, da er von dessen neuer Frau wohl unfreundlich behandelt würde - sonst wäre es ja einfach und er könnte dem Vater immer selber erzählen, welche Noten er geschrieben hat usw.)

Ganz herzlichen Dank im Voraus!

LG
Christina

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hehe kenne ich,meine Söhne leben noch bei meinem ex,ich bekomme keinen einzigen bescheid von der schule was noten ect angeht,kann aber immer in der schule anrufen wenn ich was wissen will da wir beide sorgerecht haben.
So ein chaos habe ich mit meinem ex auch(unmöglicher zeitgenosse was einen den letzten nerv raubt)

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hallöchen,

nunja, bei uns in ö gilt bei gemeinsamer obsorge, sprich sorgerecht: gleiche rechte und gleiche pflichten! sprich, mein exmann hat genauso mitspracherecht wie auch (wie ich richtig finde) informationsrecht. hätte ich das alleinige sorgerecht, wäre die rechtliche situation schon wieder anders. das wollten wir aber beide nicht. denn im falle eines falles, sollte irgendwas sein oder einem von uns etwas zustossen, gäbe es keine schwierigkeiten punkto kinder,etc...

die schule selbst muss ihn soweit nicht informieren über sprechtage, noten, etc...würde es jedoch um einen verweis, etc. gehen dann müsste er sehr wohl auch von der schulleitung kontaktiert werden. da beide elternteile die gleichen rechte und pflichten haben.

am einfachsten wäre es aber wahrscheinlich, wenn die kindesmutter den vater selbst am laufenden hält. oder, falls die kinder regelmässig zu besuch fahren und sie nicht gerne selbst immer in kontakt treten möchte: die schularbeiten, etc... einpacken und besichtigen lassen. oder einen zettel schreiben, wo angeführt wird wann, wie, was und wo...

wie gesagt: vom gesetzt her hat er das recht informiert zu werden. weil er eben genauso sorgerechtspflichtiger elternteil ist wie die mutter selbst.

ich hoffe deine freundin findet eine lösung.

glg dani


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Das mit den Elternsprechtagen finde ich ohne konkreten Anlass für übertrieben.

Was spricht aber dagegen die Noten mitzuteilen?

Macht das zuviel Arbeit?