Wie war es bei Euch?
Wir haben schon einen Entwurf für einen Übertragungsvertrag des Eigentums vom Notar, aber da steht nur drin, dass ich im Innenverhältnis entlassen werde. Das möchte ich aber nicht, da ja die Bank auf mich zukommen würde wenn er mal nicht zahlen kann. Die Bank möchte aber erst den Vertrag bevor sie die Finanzierung ändern. Ich bekomme aber nichts von der Bank in die Hand, dass ich im Außenverhältnis aus der Schuldhaft entlassen werde.
Was kann ich jetzt tun? Kann mir jemand einen Tipp geben?
Vielen lieben Dank im Voraus!
LG : Kathi, die in Ihrem ersten Urlaub in diesem Jahr grad am Verzweifeln ist....
Frage zur Schuldhaftentlassung...
Es obliegt der Entscheidung des kreditgebenden Institutes, dich aus der Schuldhaft zu entlassen oder eben nicht. Müssen tun die gar nix und es interessiert auch keine Bank, was ihr im Innenverhältnis vereinbart habt...wie du schon richtig erkannt hast, kann (und wird man vermutlich) an dich herantreten, wenn es zu Ratenausfällen o.ä. kommt. Letzendlich bleibt dir in so einem Fall nur die Möglichkeit, zu zahlen und dir die Beträge von deinem Mann wiederzuholen (notfalls auf dem Klageweg). Sorry, dass ich dir nichts anderes sagen kann...aber so ist nun mal die Rechtslage.
Hallo,
wir haben das Eigentum auch auf mich übertragen nach der Scheidung. Im Notarvertrag steht folgender Passus drin:
"...der Erschienene zu ..., übernimmt im Wege der befreienden Schuldübernahme die Darlehensverpflichtung des ...., des Erschienenen zu ..., aus den Darlehensverpflichtungen. Hierzu werden Vereinbarungen mit der Bank in gesonderter Urkunde abgeschlossen. Den Erschienenen ist bewußt, daß die befreiende Schuldübernahme zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Gläubigers bedarf.
Als Gegenleistung für die befreiende Schuldübernahme verpflichtet sich ...., an seine geschiedene Ehefrau, die Erschienene zu ..., seinen Miteigentumsanteil an dem in § 1 näher bezeichneten Grundbesitz zu übertragen."
Wir haben dann von der Bank gleichzeitig die Unterlagen zur Übertragung des Darlehensvertrages bekommen und beides unterzeichnet. Mit diesem Passus im Vertrag müsste eigentlich die Bank - sofern sie zustimmt - die Unterlagen rausgeben.
LG Anja
Dankeschön für Deine Antwort. Das hilft mir schon etwas weiter.
Ich habe mir das ganze etwas umgeschrieben und gleich als Veränderungswunsch an den Notar gemailt.
LG Kathi
Denkst Du, es liegt daran, dass der Notar unfähig ist, so einen Standardtext zu formulieren?
Ich würde eher davon ausgehen, dass die Bank nicht auf einen von Euch als Sicherheit verzichten will.
Gruß,
W
Wir haben denselben Fall; Freitag ist Notartermin, juhuhuhu!!! ABER bevor wir nichts schriftliches von der Bank hatten, bringt uns das, was wir beim Notar machen GARNICHTS. Das heißt, NUR wenn die BANK zustimmt, dass einer aus der Schuldhaft entlassen werden darf, lohnt es zum Notar zu gehen und das Eigentum umschreiben zu lassen.
Wir haben also die Zusage von der Bank, dass mein Ex raus kann aus dem Darlehensvertrag und ich alleine in der Schuld bleibe. Somit haben wir also Freitag den Termin beim Notar, welcher veranlasst, dass der Grundbesitz komplett auf mich übergeht und mein Ex kein Eigentümer mehr sein wird. Also ERST die Bank fragen und es dann schriftlich bestätigen lassen und DANN erst das notarielle machen!