Kindesunterhalt - kann man sich da außergerichtlich einigen?

Hallo zusammen!

Wie ist das denn wenn man sich trennt und nicht verheiratet war, allerdings zwei Kids da sind:

Kann man den Kinderunterhalt selbst mit dem Partner regeln (Düsseldorfer Tabelle zu Rate ziehen) oder muss man das zwingend über irgendein Amt (Jugendamt etc.) beantragen, ausrechnen lassen o.ä.?

Danke und lg
Clarissa

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Hallo,

solange man keine staatlichen Hilfen in Anspruch nimmt, denke ich schon, dass man sich so einigen kann.

Ich würde das aber auf keinen Fall machen. Kindesunterhalt sollte immer amtlich festgelegt und überprüft werden. Man weiß nie, wie sich die Beziehung zwischen den getrennten Partnern noch entwickelt. Da würde ich für niemanden die Hand ins Feuer legen.

LG, Cinderella

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Danke für eure Antworten. Kann man denn nicht -falls es je zum Streit kommt - doch noch im Nachhinein den Unterhalt vom Amt regeln lassen und solange eine eigene Vereinbarung treffen? Oder geht das dann nicht mehr?

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Das geht schon, kann sich aber u.U. lange hinziehen.

Ich würde dir auch raten, den Unterhalt jetzt schon titulieren zu lassen...tut doch niemandem weh, wenn dein Ex eh zahlungswillig ist.

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Ja natürlich könnt ihr den Unterhalt unter euch ausmachen. Du darst lediglich nicht auf den Kindesunterhalt verzichten. LG

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Hallo,

wir haben den Kindesunterhalt (und auch den für mich ) selbst festgelegt und dies dann mit einigen anderen Punkten notariell beglaubigen lassen.

Ich weiß aber nicht, ob ich es noch einmal so machen würde...

Mein Ex zahlt zwar im Moment noch pünktlich, aber er steigt mir alle paar Wochen aufs Dach, dass ich mehr Stunden arbeiten soll (würde ich ja gerne, wenn ich was finde), weil er mir ja eigentlich gar nichts mehr zahlen müsste...(was so auch nicht stimmt)

In den Momenten ärgere ich mich, dass wir uns untereinander geeinigt haben, denn wäre ich zum Anwalt gegangen, hätte er bei weitem mehr zahlen müssen...davon (dass ich ihm dahingehend ja auch entgegen gekommen bin) will er jetzt natürlich nichts mehr hören...

LG -neugierig-

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Danke für eure Antworten.. hm, es scheint wohl doch besser zu sein das anwaltlich festlegen zu lassen... wie viel muss ich denn da an Kosten einrechnen, für eine anwaltliche Beratung bzw. Festlegung des Kinderunterhaltes?

Es geht rein um den Kindesunterhalt, mehr werden wir nicht brauchen.

Danke.

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Hallo

Ich habe beim Jugendamt eine sogenannte Beistandschaft für meine Tochter eingerichtet.

Die schreiben den Vater an und verlangen die Einkommensnachweise und berechnen dann auch die Höhe des Unterhaltes.
Sollte er nicht zahlen, kümmern sie sich auch darum, dass es eingetrieben wird.
Läuft alles glatt, halten sie sich aber auch raus.

Kosten tut das nichts.

LG
Leah

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Hallo,

da ihr nicht verheiratet ward, musst du für anwaltliche Unterstützung bezahlen - eine Beistandschaft beim Jugendamt (hat die gleichen Möglichkeiten) ist für dich kostenfrei.

Eine anwaltliches Erstgespräch kostet (hab ich gehört) so um die 150 Euro und Briefe etc. werden dann nochmal extra berechnet.

... daher mein Rat: Beistandschaft beim Jugendamt

grüße von kraxy

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Ich würde mich vorher bei einer Anwältin meines Vertrauens beraten lassen und dann eine notarielle, dynamische Unterhaltsvereinbarung schließen.

Gruß

Manavgat

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Ich würde es rechtlich regeln.
Du weisst nie, was die Zukunft für euch beide hält. Und sicher ist sicher!