ich rechachiere für eine freundin. sie ist seit 3,5jahren vom vater ihres kindes getrennt und es gibt immer mal wieder reibereien wegen des umgangsrechtes, allesdings weil er sich nicht so daran hält. seit 1jahr hat er nun eine freundin, wie verständlich vertragen sich die beiden frauen nicht wirklich. vor 2wochen kam es zu einer auseinandersetzung zwischen den beiden, die aber dank anderen nicht zu handgreiflichkeiten führte. dennoch hat die neue freundin eine strafanzeige gestellt wegen körperverletzung, beleidigung und bedrohung auf mord. es war die party meiner freundin, nicht nur das diese anschuldigungen völlig an den haaren herbeigezogen sind und gelogen, nein sie hat dafür auch zeugen erfunden, die gar nciht vor ort waren. naja soweit so gut. die anzeige wird sehr wahrscheinlich fallen gelassen. nun möchte meine freundin nicht mehr, dass er das kind alle 2wochen am wochenende hat wenn sie dabei ist, da sie auch die abneigung die sie gegen die kindsmutter also meine freundin, hat auch verbal an der kleinen auslässt in form von schlechter laune. ich habe schon gegooglet, ob die möglichkeit einer einstweiligen verfügung besteht, da sei das kindeswohl ja gefährdet sieht bin ich schon der meinung. hoffe mir kann hier jemand einen antwort darauf geben. meine freundin möchte in keinster weise den kontakt zwischen vater und tochter gefährden um dies noch einmal zu betonen, sie möchte einfach nur dass die neue lebensgefährtin außen vor gelassen wird. bitte meldet euch.
Diskussion stillgelegtfreundin möchte einstweilige verfügung gegen neue vom ex für kind
toll, wenn ihr das wohl des kindes wieder unter eure eitelkeiten stellt...das kind sollte mit eimerchen, schaufelchen und örmchen spielen und nicht ihr...habt ihr wirkliche probleme? oder spielt ihr gern die soaps nach?
kindergarten...wirklich.... allen ernstes soll das kind jetzt nicht mehr alle 2 wochen zum vater, weil die neue lebensgefährtin nicht toleriert wird?
wenn es zu handgreiflichkeiten zwischen beiden gekommen wäre, dann sind auch beide dafür verantwortlich... sonst wäre es zu dieser situation nicht gekommen...oder soll man auch ne einstweilige verfügung gegen die mutter des kindes erlassen?? sie wäre an der handgreiflichkeit ebenso beteiligt...
ihr lasst euch auch immer was neues einfallen.
das leben ist für trennungskinder schon hart genug...aber wenn ihr euch und eure eitelkeit nicht in den griff bekommt......wenn kinder kinder kriegen....
ich seh die gefährdung fürs kind grad nicht....
gewäsch
Laßt Euch die Formulierung "einstweilige Verfügung wegen schlechter Laune" nochmal ganz in Ruhe auf den Zungen zergehen und überlegt Euch, ob das erwachsenes Verhalten zum Wohl des Kindes ist.
Wo gibt Deine Freundin ihr Kind denn ab, wenn sie kindswohlgefährdende schlechte Laune hat?
Gruß,
W