Hallo,
ich hab da mal eine Frage, mein Mann und ich haben jetzt das Trennungsjahr hinter uns gebracht und der Antrag auf Scheidung wurde vor Gericht gestellt.
Seit einem Jahr lebe ich mit meinem neuen Lebensgefährten zusammen und wir hätten gerne noch ein gemeinsames Kind.
Meine RA sagte eine Scheidung würde in MV zwischen 9 und 11 Monaten dauern da die Gerichte hier nicht die schnellsten wären.
Wie ist die rechtliche Lage wenn ich jetzt schwanger werde und das Kind wird vor der Scheidungsverhandlung geboren, gilt dann auch der Nochehemann automatisch als Vater des Kindes?
Wenn jemand von Euch damit Erfahrung hat oder sich auskennt wäre ich für eine Antwort sehr dankbar.
e
Grüße
curly_june
Schwanger nach Ablauf des Trennungsjahres
Hallo,
soweit ich weiß, gilt das Kind erst einmal als ehelich geboren und der Ehemann als Vater des Kindes.
Man kann das aber vorher mit ein paar Unterschriften regeln.
Du solltest Dich beim Jugendamt oder Standesamt erkundigen.
Gruß,
Julia
Hallo !
Es ist richtig: das Kind wird, sofern eure Scheidung noch nicht durch ist, als ehelich erklärt !
Hab grad den selben Mist am Hacken - unser Trennungsjahr ist seit August um. Allerdings: wenn euer Scheidungsantrag schon bei Gericht liegt, dann gibt es meine ich eine Sonderregelung und das Kind könnte vor der Scheidung bereits als nicht ehelich erklärt werden.
Ansonsten, so wird es nun bei uns laufen, werde ich nach der Geburt zum Standesamt gehen, die Kleine als Scheinehelich erklären lassen und meinem Ex wird dies zugeschickt, er unterschreibt das e snicht sein Kind ist, er Vaterschaft, Sorgerecht, etc aberkennt und die Vaterschaft von meinem Freund anerkennt. Danach gehen mein Freund un dich zum Standesamt und er kann die Vaterschaft anerkennen.
Sollte sich dein Ex allerdings weigern die Vaterschaft abzuerkennen - warum auch immer - dann müsstet ihr vor Gericht ziehen und sie ihm entziehen lassen.
Sowas beknacktes - aber eben deutsche Bürokratie.
LG Mara
Danke für die Infos
Wie umständlich ist das denn alles?
Zumal ja wenn der Scheidungsantrag vor Gericht eingereicht ist, die Ehe doch eh schon als gescheitert angesehen wird... steht zumindestens so im Scheidungsantrag.
Aber das ist bestimmt wieder so n Ding das die ganzen Leute auf den Ämtern ne Daseinsberechtigung haben
Naja der Scheidungsantrag wurde Ende April bei Gericht eingereicht und noch bin ich ja auch nicht vielleicht kommen wir ja um den ganzen Kram drum rum.
Beschleunigen kann man so eine Scheidungsverhandlung aufgrund einer Schwangerschaft nicht?
e
Grüße
curly_june
Huhu,
das sag, irgendwas müssen die ja auch zu tun haben bei den Ämtern.
Also wenn euer Scheidungsantrag schon bei Gericht liegt, der Rentensausgleich fertig ist, dann gibt es, so das Jugendamt, die Möglichkeit die Vaterschaft vorher zu klären ... aber ich sag dir; sonst ein bescheuertes Hickhack.
Naja, noch habt ihr ja mindestens 9 Monate Zeit.
Bei uns wird es nun wohl leider so darauf hinaus laufen, aber egal, mein freund hat sich damit abgefunden das die Kleine erst einmal den Familiennamen haben wird, also den von meinem Ex und das er auch erst in den Papieren stehen wird. Blöd nur das ich dann die Kosten für neue Geburtsurkunde etc tragen darf. Ist nicht die Welt, aber es nervt - auch das Gerenne - denn bis das alles nicht geklärt ist muss ich meinen Ex sogar in den Kindergeld, Elterngeld - Anträgen eintragen - sowas beknacktes - und dann hinterher alles ändern.
LG Mara
Hallo!
Ich hab das auch durch.Und vor der Scheidung ließ sich da überhaupt nichts regeln,obwohl ich das hier bei
urbia schon anders gelesen hatte.
Meine Tochter wurde Ende April geboren Ihr Vater hat die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben,mein damals Nochmann und ich haben unsere Zustimmung gegeben und trotzdem stand mein Mann als Vater in der Geburtsurkunde.
Das ließ sich auch erst ändern ,als ich Ende Oktober mein rechtskräftiges Scheidungsurteil beim Standesamt vorgelegt habe.
LG
Ich nehme an Deine Tochter durfte dann auch nicht gleich den Namen ihres leiblichen Vaters tragen?
Wir haben Scheidungsantrag im März gestellt und im Mai sind wir geschieden worden.
Wenn eure Kontenklärung zügig verläuft und auch dein Ex mitwirkt habt ihr gute Karten das es bis Herbst alles geregelt ist. Solltest du SS sein kannste auch mal beim Gericht um nen schnellen Termin bitten , bei mir zumindest hats geklappt.
LG
Blah
Als ich meiner RA damals sagte das ich schwanger bin, meinte sie direkt, dann dauert die Scheidung nicht lange. 2 Monate nach diesem Gespräch war ich geschieden.
Dafür wurde der Versorgunsausgleich mit meinem Ex-Mann ausgeklammert, der Bescheid dazu kam erst ein Jahr später und so lange hätte es noch gedauert, wäre ich nicht schwanger gewesen.
Dankeschön das sind ja mal positive Nachrichten
e Grüße
curly_june
Hallo,
ich sitz grad in der gleichen Zwickmühle. Trennungsjahr ist seit August 2008 rum, Scheidungsantrag liegt seit Oktober vor. Allerdings hat es Ewigkeiten gedauert, bis die Rentenanstalt alle Unterlagen von Ex zusammen hatte. Die liegen mittlerweile seit Mittwoch vor.
Jetzt hoffe ich ja mal, dass sie diese schnell zum Fam.-Gericht schicken und zügig ein Termin angebraumt wird.
PS: Das mit dem Splitten (also erst scheiden dann Versorgungsausgleich) geht nicht immer. Das liegt an dem Richter, ob er es macht oder nicht. Ich habe es beantragt, aber mal sehen, wann ich endlich geschieden werde.
LG
Killermaus
Hallo,
ich bin in der gleichen Situation, du kannst zum Jugendamt gehen, mit dem Aktenzeichen deines bei Gericht vorliegenden Scheidungsverfahrens, dort müssen dann alle drei Beteiligten ein paar Formulare ausfüllen (Nochehemann: Verzicht auf Vaterschaft, Lebensgefährte: Anerkennung der Vaterschaft). Also wir waren gleich zu dritt da, aber ich verstehe mich mit meinem Nochehemann auch noch, dann hatten wir alle Papiere in einer halben Stunde und im Krankenhaus wird der biolgische Vater auch eingetragen und nicht wie ansonsten der Nochehemann... allerdings ist das nur eine vorläufige Vaterschaft, bis einem das rechtskräftige Scheidungsurteil vorliegt. Wenn du mit deinem Nochehemann nicht mehr so guten Kontakt hast, dann muß er getrennt hin und die Erklärung abgeben, d.h. das Jugendamt hat die entsprechenden Formulare die man unterschreibt. Ist ja auch in seinem Interesse, denn sonst ist er der biologische Vater nach deutschem Recht und müßte die Vaterschaft nach der Geburt vor Gericht anfechten, was ja mit Kosten verbunden ist oder dein Lebensgefährte muss die Vaterschaft einklagen. So das war es :) hoffe das hilft dir...