Hallo!
Ich bin seit 3 Jahren geschieden und habe mich seitdem und auch schon während der Ehe sehr nach meinem Ex gerichtet, da ich nie wirklichen Streit wollte, auch zum Wohl der Kinder. Die Scheidung war keine Schlammschlacht, doch sein Hass ist mir seitdem sicher. Nun will ich nach langem Abwägen zu meinem Lebensgefährten nach Südtirol ziehen. Dort gibt es deutschsprachige Schulen, die sich schon sehr auf meine Töchter freuen. Ausserdem sind 5 Autostunden nicht die Welt, ich verpflichte mich gern, ihm ein oder zweimal pro Monat die Kinder zu bringen, habe ja auch all meine Familie in Wien etc...
Darüber hinaus kann er sie auch in den Ferien ab und an länger haben. Doch er wirft mir Herzlosigkeit, Egoismus und sonst noch was vor. Droht mir mit allem, macht vor allem die Kleine psychisch fertig, indem er sie regelrecht "beschwört", ihn nicht zu "verlassen".
Ich bin fertig, denn warum soll ich auf meine Leben und Glück verzichten, nur um in seiner Nähe zu sein. Wo ich doch dafür sorge, dass der Kontakt intensiv bleibt. Heute, wo es Handy, Computer usw. gibt!
Hat jemand Erfahrung, weiß jemand Rat im Umgang mit den Gerichten und Jugendämtern? Was kann er mir wirklich "antun"?
Gruß Marianne
Umzug ins Ausland, Ex dagegen...
ich glaub das hängt davon ab,ob ihr ein gemeinsames sorgerecht etc. habt...wenn du das aufenthaltsbestimmungsrecht hast,kannst du glaub ich schon nach südtirol ziehen,aber wirklich sicher bin ich mir nicht.
und auch wenn ich dich verstehen kann,so kann ich auch deinen ex verstehen.ich wäre auch dagegen wenn mein ex (wenn er das aufenthaltsbestimmungsrecht hätte)mit unserem kind/unseren kindern ins ausland ziehen würde.egal ob ich die möglichkeit hätte sie regelmäßig zu sehen.das wäre mir einfach eine zu große distanz.
besorg dir doch einfach mal nen termin beim anwalt,der kann dir sicherlich am ehesten sagen was du machen kannst und was nicht.
lg
sandra
Laut Gericht tue ich nichts Schlimmes, man kann und muss sein Leben nicht nach dem Expartner richten. Es muss dafuer gesorgt sein, dass die Kinder den Vater regelmaessig sehen.
Danke!!
Petra
Hallo Marianne,
wenn Du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, kannst Du hinziehen wohin Du möchtest. Aber, ich würde auch immer auf die Kinder rücksicht nehmen. Wenn Du jetzt 5 Autostunden wegziehst, ist der regelmässige Umgang nicht so ganz einfach und das würde ich für die Kinder und auch den Vater nicht so ganz fair finden.
Der Vater kann natürlich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen und einige Väter haben dies auch schon erreicht. Was möchten eigentlich Eure Kinder? Wie alt sind Eure Kinder?
Du sollst natürlich nicht auf Dein Glück verzichten, aber wäre es Dir möglich, Eure Kinder evtl. alle 2 Wochen übers Wochenende zum Papa zu bringen und wieder abzuholen? Wenn nämlich Du wegziehst, bist auch Du verpflichtet, dem Vater die Kinder zu bringen. Handy und Computer ersetzen keinen Vater - also die Kinder sollten schon regelmässig zum Papa gebracht werden, sofern er es hoffentlich möchte.
An Deiner Stelle würde ich ersteimal zum Jugendamt gehen bzw. mit Deinem Ex versuchen ein vernünftiges Gespräch zu führen. Selbst wenn Du jetzt gleich zum Anwalt gehst und das Ganze vor dem Gericht landet, wird spätestens dann das Jugendamt mit eingeschaltet, um zu hören, was die Kinder möchten.
Ich hoffe, dass ihr euch einigen könnt.
Lg die
Hexe
Liebe Hexe,
wir haben die gemeinsame Obsorge. Den Umzug ins Ausland habe ich gruendlich abgewogen. Jetzt sind wir hier, es gefaellt ihnen sehr gut. Nach Oesterreich fahren wir ungefaehr einmal im Monat. Der Vater kommt Ende Oktober her, mal sehen, er wird meckern... ;)
Danke
Petra
Hallo,
teilt ihr weiterhin das Aufenthaltsbestimmungsrecht für eure Kinder ? Dann wird der Umzug zu einem Problem - ist aber nicht unmöglich.
Wie es sich genau in Ö verhält mit Jugendamt etc kann ich dir leider nicht sagen, ich kann dir nur sagen wie es bei uns war.
Mein Ex und ich lebten in Finnland, wg unserer Trennung bin ich mit unserem gemeinsamen Sohn damals zurück nach Deutschland gegangen weil ich in Finnland einfach keinen Rückhalt ausser ein paar Freunden, die noch dazu weit verstreut lebten, gehabt hätten. Die Entscheidung fiel mir gewiss nicht leicht wegem unserem Sohn, war aber am Ende das Beste.
Mein Ex stimmte dem Umzug zu - er und seine Neue wollten ehrlich gesagt auch das wir gehen.
Zurück in Deutschland machte mir dann meine Anwältin klar das ich dringend das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bräuchte da mein Ex es sich sonst anders überlegen könnte und ich mich des Kindesentzugs strafbar machen würde.
Mein Ex und ich redeten darüber und er überschrieb mir das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Kleinen mit der Auflage/der Absprache das er den Kleinen alle 6 Wochen für 2 Wochen zu sich holen dürfte so lang er in den KiGa geht, er Feiertage und Geburtstage hier bei mir verbringt und die Kosten, von dem Augenblick an wo ich finanziell auf eigenen Beinen stehe, geteilt getragen werden würden.
Bisher war der Kleine 3 x bei ihm und es ist schon fast 2 Jahre her das diese Absprache, die auch vom Jugendamt und dem Familiengericht unterzeichnet worden waren, getroffen wurde.
Am besten wird es sein du machst einen Termin beim Jugendamt und besprichst dort im einzelnen deinen/euren Fall. Sie werden dir am besten raten können wie du dich verhalten sollst im Sinne eurer Kinder und vermitteln evtl auch bevor die nächste Schlammschlacht vor Gericht kommt.
LG Mara
Danke fuer die ausfuehrliche Antwort! Wir sind umgezogen und mein Ex wird sich hueten, grosses Trommelfeuer zu machen, da er um seinen guten Ruf bangt. Ausserdem koennte er aus Zeitgruenden nie die Kleine bei sich wohnen haben. Und auf Grund der Distanz sieht er sie ca. 1 x im Monat. Das muss vorerst reichen, in den Ferien dafuer laenger. Da muss der Herr sich eben Zeit nehmen, mit 11 ist sie ja auch nicht mehr so klein...
Finnland? Wie schoen.
Gruss Petra