gerichtliche Vereinbarungen werden nicht eingehalten - was tun?

Hallo ihr Lieben,

kurz die Fakten:

Ich habe einen 3jährigen Sohn, bin seit Anfang 2007 vom KV geschieden. Wir wohnen knapp 200 km auseinander. Es gab bereits verschiedene Regelungen, die meisten wurden von ihm gerichtlich eingeklagt obwohl er alles hatte was er wollte.
Wir haben uns jedesmal geeinigt und jedesmal wird die Vereinbarung vom KV gekippt und er hält sie nicht ein.
Die letzte hiess er holt den Kleinen Freitag mittag aus der Krippe und bringt ihn Sonntags wieder.
Am gleichen Abend rief er an und sagte er könne das so nicht einhalten, obwohl er genau das haben wollte!!!

Jetzt hat er ihn im Juli gar nicht geholt, will ab August wieder, ab dann auf einmal wieder nur Samstag - Sonntag. Ich habe aber auch berufliche Verpflichtungen die sich gerade auch auf die Freitage und Samstage beziehen zu denen mein Sohn nicht da ist. Tja, das ist dann wohl mein Problem.

Die Großeltern väterlicherseits haben angeboten den Kleinen im August ein paar Tage zu sich zu nehmen, da mein Exmann angeblich nicht freibekommt. 5 Wochen müssen irgendwie abgedeckt werden (3 Wochen Krippe zu, 2 Wochen Eingewöhnung Kindergarten), ich nahm dankend an, weil ich nicht soviel Urlaub hab. Mein Ex will seinen Eltern das verbieten, völlig ohne Begründung.
Ergo Riesenzoff.

Zum Jugendamtgespräch will der Ex nicht kommen, weil er es sich angeblich nicht leisten kann. Gespräch war angedacht um eine neue Vereinbarung nach der gekippten zu schließen.

Neee, will er auch nicht.

Ja, Himmel was soll ich denn jetzt machen? Mein Anwalt meint, wenn er die Vereinbarung nicht einhalten kann/will, muss er Antrag bei Geriht stellen damit eine neue herkommt. Das wird er aber nicht tun. Gleichzeitig will er eben jetzt nur noch Samstag-Sonntag und ich brauche dringend den 14tägigen Freitag dazu weil cih arbeiten muss. Job steht auf dem Spiel, Verlängerung steht an.

Was mach ich denn jetzt am besten? Hab schon überlegt die Richterin anzurufen... weil der Anwalt ja net will.

Bitte alles an Ratschlägen was geht..... bin Euch dankbar

maimama06

(hab bereits im Alleinerziehendenforum gepostet, war aber wohl eher falsch. Bitte die Admins um Löschung des Threads im Alleinerziehendenforum, danke)

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Hallo,

wie es aussieht, kannst du auf dein Ex nicht wirklich zählen. Dann schau doch, ob du eine andere Lösung finden kannst. Babysitter oder gute Freundin. Sogar Großeltern. Wieso verbietet er denn den Großeltern den Umgang? Das kann er eh nicht tun. Und wenn du ihren Angebot angenommen hast, dann findest du es ev. gar nicht so schlecht. Was will denn dein Ex? Streit ? Vielleicht erübrigt sich die Frage.
Die Richterin anrufen finde ich keine gute Idee.
Durch den Saal gehen so viele Fälle, ich kann mir gut vorstellen, dass sich keiner explizit darum kümmern würde.
Naja, letztendlich sieht es so aus, als könnte man da nichts großartiges machen.
Frag mal beim Jugendamt ob du das Kind zu den Großeltern schicken darfst, wenn der Vater dagegen ist.
Ich weiß ja nicht, wie sich das verhält. Und wenn da nichts gegen spricht, dann mach es einfach.
Gibt es in der Krippe nicht irgendeine nette Mama, die dein Kind am Freitag mitnimmt und du holst es abends ab?
Gruß

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Hallo,
such dir Alternativen, damit du nicht auf ihn angewiesen bist und nimm das Angebot der Schwiegis an. Er hat da nichts mitzubestimmen, du musst ihn nicht um Erlaubnis bitten, wenn das Kind die Großeltern besuchen soll. Protokolliere jede Unzuverlässigkeit und schlage ihm dann eine gerichtl. Neuregelung vor, an die er sich auch halten kann:
Alle 2 Wochen 2 Tage oder weniger, vielleicht weckt ihn das auf...
JA kann immer nur beraten, verbindlich urteilen kann nur ein Gericht.
Vielleicht wäre ein neuer RA sinnvoll, denn man könnte überlegen, dem Typen die Tagesmutterkosten für die zugesagten Betreuungstage anzuhängen. Versuch macht klug.
Alles Gute
Mariella

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Hallo ihr Lieben,

danke für Eure Ideen und Ratschläge.

Ich habe heute schlußendlich mit der zuständigen Richterin lange telefoniert. Sie riet mir einen erneuten Antrag zu stellen in welchem ich erstmal alles aufzähle was die letzten Wochen seit der letzten Verhandlung gelaufen ist. Und dann gibts ne neue Verhandlung und er wird erstmal zurechtgewiesen.
Denn heute hab ich zusätzlich noch die Info von meinem Chef bekommen dass mein Vertrag aufgrund der Unzuverlässigkeit nicht verlängert wird.
Vielen Dank lieber Exmann.... Das wars erstmal mit meinem Job. Und der war wirklich gut, vernünftig bezahlt, super Arbeit alles klasse.

Schnauze voll langsam, ehrlich. Ich hätte gute Lust von ihm den Schadenersatz zu fordern. Es ist ja nicht sichergestellt, dass ich direkt im Anschluß eine neue Arbeit hab.

Jetzt werden wir wieder abwarten und sehen was so rauskommt.

Ich habe hier auch Leute die sich mal um meinen Kleinen kümmern, aber natürlich auch nicht so kurzfristig wie er immer absagt. Und die Großeltern sind auch knapp 200 km entfernt.

Viele Grüße

maimama06

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Hi !!

Diese spielchen kenne ich auch.

DU musst zu swehen das du ein Kindermädchen für die Tage bekommst die du arbeiten bist wenn dein Ex.nicht den kleinen nimmt.
Mein EX hat das RECHT alle 2 wochenSamstag-Sonntag und jeden MIttwoch seine Kinder zu sehen. Wenn er aber sagt er kann nicht dann ist das halt so. Er hat ja nicht die Pflicht denn ich habe das Umgangsrecht.

Er hält sich mittlerweile dran da ich ihm gesagt habe ..das ich das alleinige Sorgerecht beantrage,
So muss er wenn erd ie Kinder auserhalb der zeitens ehen möchte erst mich fragen ob wir da zeit haben bzw. die kleinen.

Wünsche dir alles gute und weiß nicht ob ich dir helfen konnte.

Lg nadja