Schwägerin Recht mein Kind zu sehen

Hallo

nur mal kurz um auf den Punkt zu kommen.

Mein Mann und Ich lassen uns scheiden. Er hat ein Alkoholproblem und saß wegen Körperverletzung an seinen 1. Sohn vor kurzen im Knast.

Nun möchte ich das alleinige Sorgerecht haben und auch das der Vater seinen Sohn nur unter Aufsicht sehen darf.

Das passt der Familie meines Noch Ehemanns natürlich gar nicht.

Nun zu meinen Fragen:

Hab ich gute Chancen das alleinige Sorgerecht zu bekommen?

Wie schaut das aus mit dem Umgangsrecht nur unter Aufsicht beim JA?

Hat meine Schwägerin ( tante und Patentante) irgendwelche Rechte den kleinen dann noch zu sehen? Ich möchte gerne den Kontakt ganz abbrechen. Da mein Sohn sie eh nur 2x gesehen hat. Da besteht also keinerlei Verbindung.


ich habe einfach solche Angst mein Kind alle 14 Tage bei ihm zu lassen.

Er hat sich noch nie für sein Kind interessiert und von Anfang an ziehe ich meinen Sohn alleine groß. Getrennt haben wir uns schon in der Schwangerschat ( er hatte mich rausgeschmissen).

danke

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1.) Solange er Dein Kind nicht verletzt hat , leider keine Chance auf alleiniges Sorgerecht.

2.) Betreuten Umgang auch nur wenn Dein Kind in realitischer Gefahr lebt - das er als gewaltätig einem Kind gegenüber vorbestraft ist kann ausreichend sein, muß aber nicht. Kommt auf den Richter an.

3.) Die Tante hat nur dann rechte , das Kind zu sehen, wenn es dem Kindeswohl dient - bei 2 Besuchen wohl eher nicht

Die Gerichte sind extrem vaterfreundlich in Ihren Urteilen. Ich habe es schon erlebt , das Kiffer Umgangsrecht ohne Aufsicht bekommen haben ( Kanabiskonsum führt ja nicht zu Kontrollverlust ) sowie ganz große Probleme betreuten Umgang bei gewaltätigen ( auch vorbetraften ) KV durchzusetzten - hat erst in der 2. Instanz geklappt und auch nur weil der KV in der Verhandlung die Beherrschung verloren hat und seine Ex im Gerichtssaal übel beschimpft und bedroht hat. Hätte er sich 15 Min. länher beherrschen können - hätte er jetzt 14 - Tägigen Umgang mit dem Kind. Troz anderslautender Gutachten vom Kinderpsychiater und Jugendamt.

M.

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Ich finde deine Aussage haarsträubend!

Weil es einfach nicht stimmt.

Es ist nicht einfach alleiniges Sorgerecht zu bekommen, aber sehr wohl möglich, zumal der KV wegen Gewalttätigkeit gegenüber einem anderen seiner Kinder im Gefängnis gewesen ist. Also rede hier nicht so einen Quatsch!

Es mag Einzelfälle geben, in denen - für andere - nicht nachvollziehbar entschieden wird. Die gibt es aber auch in Fällen von Mord, Totschlag oder was auch immer.

Gruß

Manavgat

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Das muß ein Richter entscheiden!

Ich habe in den letzten Monaten hier oft genug berichtet, das meine Freundin von ihrem Ex mehrfach mißhandelt worden ist. Mit Anzeige, opferschutzgesetz etc. Dennoch hat der Mann Umgang bekommen. Das daraus Umgang in den Räumen des JA wurde, hat meine Freundin nur den persönlichen Beziehungen ihres Anwalts zu verdanken.

Und ja, der Mann hätte in 2. Instanz um ein Haar, unbegleiteten Umgang erhalten - denn er hat diesem Kind ja nie etwas getan!

Nur auf Grund der Tatsache, das er bei dieser Gerichtsverhandlung ausgerastet ist und meine Freundin beschimpft und bedroht hat wurde der Umgang komplett ausgesetzt. Das Gutachten vom Kinderpsychiater und Jugendamt vorlagen, die das Kindeswohl beim Umgang mit dem KV gefährdet sehen hat das Gericht weder in erster Instanz, noch in der zweiten sonderlich interessiert.

Im Augenblick ist vor deutschen Gerichten immer erstmal die Mutter die böse - vollkommen egal was der KV auf dem Kerbholz hat.

So einfach , wie Du es vor 15 Jahren hattest deinen KV loszuwerden ist es schon lange nicht mehr . Und in den letzten Monaten ist es einfach nur krass, was für Urteile bezüglich Umgang bei deutschen Gerichten gesprochen werden.

Du kannst mir schon glauben, das das was ich hier beschreibe auf der allerjüngsten Rechtssprechung beruht.

Und solange der Mann diesem Kind nichts getan hat, gibt es keinen Grund ihm den Umgang nicht zu gewähren- bestenfalls kann die KM betreuten Umgang durchsetzten. Der ist aber auch nur zeitlich begrenzt - und dann?????

Nee, heutzutage hast Du als Mutter ganz schnell die A...karte, wenn Du zum Schutz des Kindes vor einem gewaltätigen Vater die Umänge nicht wahrnimmst - meine Freundin hatte nach dem 2 .Termin bereits ein Strafgeld in Höhe von 500 €.

M.

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In meiner Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten wurde immer wieder gerne ein Urteil herausgekramt:

Ein arabischer Vater, welcher auch nicht in Deutschland lebt, hatte sich von seiner Frau getrennt. Dieser schien er ohne Umschweife zu verstehen gegeben zu haben, dass er gedenkt, den gemeinsamen Sohn zu sich ins Ausland zu holen. Er war gegenüber der Mutter oftmals gewalttätig geworden.

Der Richter verurteilte die Mutter dazu, ihren Sohn in den Ferien mit dem Flugzeug (auf Kosten des Vaters) ins Ausland reisen zu lassen, da dieser gegenüber dem Kind keinerlei Gewalttätigkeiten zeigte und sie - bevor etwas passiert - ja nicht wissen könne, ob er den Sohn wieder nach Hause schickt.

Soviel zum alleinigen Sorgerecht und den Besuchsrechten. Auch wenn dieser Fall sicher einer der drastischsten in Deutschland ist, so spiegelt er doch einen gewissen roten Faden in der Rechtsprechung wider.

Die Schwägerin hat allerdings schlechte Chancen, da der Erhalt der Familienbindung was sie betrifft wohl kaum einen Nutzen für das Kind haben dürfte. Bei dem Vater des Kindes wirst du das allerdings akzeptieren müssen.

Liebe Grüße und alles Gute
hopsdrops #blume