Er will sich nicht trennen - gemeinsame Wohnung?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage... ich wohne mit meinem Freund in einer 4 Zimmer Wohnung und stehen beide als Mieter im Mietvertrag. Wir haben 2 gemeinsame Kinder (1J u2J), wobei er nur das Sorgerecht für das ältere Kind hat. Ich denke oft über eine Trennung nach, da wir uns dauernd streiten usw.

Nun meine Frage: Wer muß gehen? Er will nicht gehen und will sich auch nicht von mir trennen. Und ich würde gerne, dass er geht. Ich würde im Fall der Trennung auch die Wohnung alleine übernehmen etc und er könnte sich eine eigene nehmen. Aber er will sich einfach nicht trennen.

Kann man da was machen oder ist die einzige Möglichkeit, dass die Kinder und ich gehen? Wäre viel mehr Orga und er würde die Wohnung eh nicht alleine halten (können).

Danke für Eure Tipps!

Liebe Grüsse
Twister

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Wenn Du die Wohnung alleine halten kannst, steht sie Dir eher zu als ihm. Er wird weniger Probleme bzw. Aufwand haben, eine neue Wohnung zu finden als eine Mutter mit 2 kleinen Kindern.
Erkundige Dich beim Amtsgericht, ob Dir die Wohnung zugewiesen werden kann.
Dann muß er definitiv und von rechts wegen ausziehen.

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Hallo!

Er will sich nicht trennen, somit mußt Du den Schritt machen. Aber so wie ich es verstanden habe, weißt Du ja selbst noch nicht, ob Du dich wirklich trennen willst.

Ich denke wenn ihm klar ist, dass Du dich wirklich trennst, wird er auch einsichtig werden und ausziehen, weil er merkt, dass er die Wohnung nicht halten kann.

Vielleicht könnt ihr erstmal für die erste Zeit zu deinen Eltern und von dort alles regeln (Unterhalt etc.). Wenn er dann sieht, dass Du es ernst meinst und er weiß, wie es finanziell bei ihm weiter geht, wird er sicherlich damit einverstanden sein, dass Du die Wohnung übernimmst. Es ist ja auch das einfachste für ihn. Er braucht nur seine Sachen packen und nichts renovieren etc.

Aber hast Du auch mal für dich durchgerechnet, ob Du die Wohnung alleine finanzieren kannst?

LG janamausi

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Du kannst Dir die Wohnung (völlig egal, wer im Mietvertrag steht) vom Gericht zur alleinigen Nutzung zuweisen lassen. Dann muss er gehen.

Wende Dich an eine Anwältin - Du brauchst auch wegen der Unterhaltsforderungen eine - und lass sie machen.

Gruß

Manavgat

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Hallo Twister,
aus einem gemeinsamen Mietvertrag kann keiner aussteigen, er geht auch nicht auf geheimnisvolle Art auf den in der Wohnung verbleibenden Mieter über.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, unterschrieben sein und von allen Mietern ausgesprochen an alle Vermieter adressiert sein. Haben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Wohngemeinschaft die Wohnung gemeinsam angemietet, so kann die Wohnung auch nach einer Trennung nur von allen gemeinsam gekündigt werden. Sie sind gegenseitig verpflichtet, der Kündigung des Ex-Partners zuzustimmen. ( KG Berlin WM 92, 323)

Der bloße Auszug eines Mieters reicht nicht aus, er bleibt Mieter (LG Berlin NZM 99, 758).

Ausnahme: Alle Beteiligten - auch der Vermieter- sind einverstanden. Stellt sich einer quer ist eine Vereinbarung nicht möglich, auch nicht zwischen Vermieter und dem ausziehenden Mieter.(LG Berlin WM 95, 105).

Derjenige der aus der Mietwohnung auszieht, hat zwar einen Anspruch gegenüber seinem Ex-Partner, der wohnen bleiben möchte, das zum nächstmöglichen Zeitpunkt gemeinsam gekündigt wird. (AG Hannover WM 96, 768).

Aber nicht früher, selbst wenn der Vermieter einer früheren Beendigung zustimmen würde. (LG Gießen WM 96, 273).

Wenn Du bei Google die Wörter "gemeinsamer Mietvertrag" und "Trennung" eingibst, kommst Du auf die entsprechenden Urteile.

http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk05_merkblatt-wohngemeinschaft_kuendigung.htm

oder in Kurzform:
Derjenige, der auszieht, riskiert dass nach 20 Jahren ein Mahnbescheid über Mietschulden im Briefkasten liegt.
Derjenige, der bleibt, hat das Risiko, dass der andere ihn jederzeit zur kündigung zwingen (verklagen) kann.

freundliche Grüsse Werner

5

Leider stimmen Deine Auskünfte nicht.

Durch das aktuelle Scheidungsrecht, wird das Recht des Vermieters bei einer gerichtlichen Zuweisung an einen der beiden Ehepartner erheblich eingeschränkt.

Ich weiß das deswegen, weil ich vor ca. 2 Wochen auf einer Infoveranstaltung der Notarkammer war, wo es genau darum ging.

Gruß

Manavgat

6

Stimmt genau!!!

An die TE: such Dir einen guten Anwalt für Familienrecht und laß Dich beraten, ob der Antrag auf Zuweisung Erfolg haben könnte. Wie ich leider vor 4 Wochen erfahren mußte, sind die Gerichte neuerdings eher "väterfreundlich".

S. (der letztendlich doch die eigene Wohnung zugewiesen wurde)

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