Namensänderung.... Brauch mal schnell eure Hilfe!

Hallo zusammen,

Ich bin seid November 2008 geschieden und habe immer noch den Familienname meines Ex - Mannes. Da wir eine gemeinsame Tochter habe, trägt sie auch den Familienname! Seid langem möchte ich gerne wieder meinem Mädchenname annehmen. Nun weiß ich aber nicht wie es mit dem Nachnahmen meiner Tochter aussieht, da sie auch meinem Nachnamen annehmen soll.... Mein Ex - Mann würde der Namensänderung zustimmen! Wo muss ich mich hinwenden und brauche ich dafür die Einverständnis Erklärung von meinem Ex Mann?

LG, babylove01 #herzlich

1

Hallo,

wende Dich ans Standesamt. Wenn Ihr gemeinsames Sorgerecht habt, muß Dein Exmann der Änderung zustimmen. Aber eins ist wichtig: Man kann die Namensänderung nicht wieder rückgängig machen. Wenn Deine Tochter sich später überlegt, daß sie doch wieder wie ihr Vater heißen möchte, dann geht das nicht! Das solltest Du dabei bedenken.

Fröhliche Grüße von Swety

2

Wir haben kein gemeinsame Sorgerecht... Ich habe das alleinige Sorgerecht! Er steht nur in der Geburtsurkunde!

Wie läuft das ganze ab wenn ich neu heirate und den Namen meines zukünftigen Mannes annehmen möchte, die kleine sollte auch den Familennamen bekommen!

3

Wie das bei alleinigem Sorgerecht ist, weiß ich nicht. Frag mal beim Standesamt nach. Da kannst Du auch erstmal anrufen, die sagen Dir schon, was Du brauchst und ob der Vater zustimmen muß. Die wissen auch, wie das läuft, wenn Du wieder heiratest.

Eins weiß ich aber: Die Namensänderung kostet Geld. Wenn Du Dir das sparen willst, änderst Du den Namen erst nach Deiner erneuten Hochzeit.

Fröhliche Grüße von Swety

weitere Kommentare laden
6

Guten Abend.

Du solltest Dich erkundigen, ob es überhaupt möglich ist, dass das Kind Deinen Mädchennamen annimmt (ich bin mir da nicht so sicher).

Wenn Du im nächsten Jahr heiratest, ist eine Einbenennung (also das Kind nimmt den Namen des neuen Mannes an) kein Problem. Da das Kind wie der leibliche Vater heißt, muss dieser aber zustimmen.

Ich verstehe nur nicht, dass Du einen solchen Aufriss, der viel Geld kostet (zumindest im Fall Deiner Tochter, wenn es doch möglich wäre, dass sie Deinen Namen annimmt), machen möchtest, wenn Ihr im nächsten Jahr dann doch wieder anders heißt.

Könnte es sein, dass der leibliche Vater zustimmen würde, dass das Kind Deinen Namen annimmt, aber im nächsten Jahr nicht zustimmen würde, dass es den Namen des neuen Mannes annimmt. Und Du das Problem umgehen möchtest, indem das Kind vorher wie Du heißt, so dass keine Zustimmung nötig ist?

Kleiner Tipp: Eine Einbenennung ist so gut wie nicht mehr rückgängig zu machen. Sollte auch Deine neue Ehe scheitern (was ich persönlich bei einer Ehe in so jungen Jahren, insbesondere weil Dein Verlobter noch so ein Küken ist, nicht so unwahrscheinlich finde) und Du Deinen Mädchennamen wieder annehmen, heißt Deine Tochter dann weiterhin wie Dein 2. Ex-Ehemann.

Gruß von der Hedda.

7

Hallo,

eine Einbenennung finde ich unter den gegebenen Umständen absolut untragbar! Du bist noch so jung, dein Verlobter erst recht. JETZT denkst du zwar, dass ihr 50 Jahre verheiratet bleibt, aber bei allem Optimismus - ich kann es nicht glauben.

Ich kenne Beispiele aus dem Bekanntenkreis und finde es schrecklich, wenn die Kinder nach irgendwem heißen, mit dem die Mutter mal vom 2. bis zum 5. Lebensjahr des Kindes verheiratet war. Lass dem Kind seine Wurzeln. Es hat einen Vater, gut. Dann soll es so heißen. Oder du versuchst, deinen Mädchennamen für euch beide anzunehmen und behältst diesen dann. Warum kann dein Verlobter nicht deinen Namen annehmen?

Ich finde, dass wir alle da falsch rangehen. Nicht der Name des Ehemannes sollte genommen werden, sondern grundsätzlich der Name der Ehefrau. Man muss der Realität ins Auge blicken. Bei soviel Zweit- und Drittehen wäre es so besser für die Kinder. Aber soweit sind wir wohl noch nicht. Und ich auch nicht, denn meine Tochter und ich tragen den Namen meines Mannes....

Grüße Tabea

8

hallo.

ich hab den familiennamen meines sohnes nach der trennung vor 4 jahren auch mit einverständnis seines vaters in meinen ändern lassen. allerdings waren wir nicht verheiratet.
das ganze war eine menge papierkram... du brauchst eine schriftliche einverständniserklärung wenn er auch das sorgerecht hat. damit mußt du zum landratsamt und da zum amt für staatshoheitsangelegenheiten (namensänderungen, einbürgerungen usw.)... dann wird alles weggeschickt und nach etwa 2 wochen bekommst du dann deine papiere und eine urkunde über die namensänderung zurück... mit denen mußt du dann zum standesamt wo der name dann endgültig geändert wird. kosten: über 200 euro.
ich werde auch nächstes jahr heiraten, mein sohn wird meinen namen aber behalten aus mehreren gründen: da er der einzige männliche nachkomme in unserer familie ist und sein wird.
was machst du wenn ihr euch trennt? änderst du dann wieder ihren namen? dein zukünftiger könnte ja auch deinen namen annehmen.