unterhaltsverzichtserklärung nach der scheidung

hallo,
wenn man sich einvernehmlich scheiden lässt. das heißt, einer hat nur einen anwalt. wie ist es mit dem unterhaltsverzicht nach der ehe. die anwältin meint, entweder noch einen zweiten anwalt, dann können béide verzichten, wenn man geschieden ist, setzt man untereinander ein schreiben auf und das hat güligkeit.
ich kann mir nicht vorstellen, dass es auch gültigkeit hat.

kann mir jemand helfen.

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Wenn ich Deine VK richtig lese, dann bist Du chronisch krank. Wer soll Dich unterhalten, wenn Du nicht arbeitsfähig bist?

Ein Unterhaltsverzicht wird in diesen Fällen von den Trägern sozialer Hilfen selbstverständlich nicht anerkannt.

Gruß

Manavgat

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ich glaube man hat mich falsch verstanden, ich möchte kein unterhalt von meinen noch ehemann und ich kann arbeiten gehen, auch wenn ich evt. keine kinder auf normalen wege bekomme.

wir wollten uns nur absichern, weil der anwalt sagt man kann nach der ehe einen unterhaltsverzicht machen oder während der scheidung. wenn man es während der scheidung durchführt, dann benötigt man aber einen zweiten anwalt. auf den zweiten anwalt wollten wir verzichten, weil wir uns so einig sind und keine streitpunkte haben.

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Das hat nur Bestand, solange keine Kinder da sind und keine sozialen Hilfen beantragt werden.

Gruß

manavgat

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Also mein Mann hatte bei der Scheidung von seiner Ex auch keinen eigenen Anwalt, sondern beide hatten den selben.

Die haben dann beim Notar eine sog. Scheidungsfolgevereinbarung geschlossen. Da ist alles drin geregelt bezüglich nachehelichem Unterhalt.

Das kann man auch machen lassen, wenn man nur einen Anwalt hat. Wenn ihr euch einvernehmlich trennt, dann würde ich einfach mal den gemeinsamen Anwalt darauf ansprechen, bzw. einen Notar.

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wir haben sozusagen einen anwalt und er meinte solange wir verheiratet sind braucht jeder einen anwalt um darauf zu verzichten. wenn wir das nach der scheidung machen, können wir das untereinander ausmachen.

da ist halt mein bedenken, dass es rechtsgültig ist und man den anderen trotzdem zur verantwortung ziehen kann. wir sind uns beide einig, dass keiner für den anderen aufkommen möchte.

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Das stimmt nicht so wie der Anwalt das sagt.
Wie gesagt, bei meinem Mann war es so, dass die Exfrau die Scheidung eingereicht hat, und auch nur die Exfrau sich einen Anwalt genommen hat.
Dieser Anwalt war auch gleichzeitig ein Notar. Der hat dann diese Scheidungsfolgevereinbarung aufgesetzt, beide Partner über die rechtlichen Folgen und so belehrt, und hat das dann notariell beglaubigt.
Hat aber rund 700 Euro gekostet.

Kann natürlich sein, dass der Anwalt sich da quer stellt, weil er kein Notar ist. Da müsstet ihr euch halt dann einen suchen.

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unterhaltsverzicht gegenseitig geht ohne zweiten anwalt, soweit ich mich erinnern kann. den zweiten anwalt braucht man nur, wenn man auch gegenseitig auf den rentenausgleich verzichten will.
auf eine einfache vereinbarung würde ich mich nicht einlassen. jetzt ist zwar alles einvernehmlich, aber das kann sich auch schnell mal ändern, wenn einer der beiden keine arbeit mehr hat und das geld fehlt. wenn man sich einig ist, sollte man das notariell oder im scheidungsurteil festhalten.
der zweite anwalt kostet weniger geld, als die später möglichen unterhaltsansprüche, wenn die außergerichtliche vereinbarung nicht anerkannt wird.
bin kein anwalt. habe nur selber eine "einvernehmliche" scheidung hinter mir. nach 6 jahren bin ich jetzt froh über den notariellen verzicht, denn ich verdiene gut und der ex muß sozialhilfe beantragen.
wünsche dir viel kraft