Umzug mit den beiden Kindern in eine andere Stadt

Hallo,

habe mich gerade hier angemeldet/registriert und schon ein wenig hier gesucht und die Antworten erschrecken mich ...

Ich lebe seit einem Jahr getrennt. Die Scheidung möchte ich nun in die Wege leiten. Unterhalt bekomme ich bisher nicht, nur Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.

Er holt seine Kinder zwar fast immer jedes zweite Wochenende, aber sonst hören wir nix von ihm und er kümmert sich sonst auch um nix. Um jeden Tag mal so (Feiertag, Ferien, Kita zu etc. pp.) muss ich kämpfen ...

Ich habe einen neuen Partner, der zwar zur "Probe" zu mir gezogen ist, aber er arbeitet 110 km entfernt, ist täglich 3 Std im Auto unterwegs. Es war abgemacht, dass wir in seine Gegend ziehen, wenn alles gut klappt. Und es klappt! #verliebt Wir wollen nun dort hinziehen, weil ich auch dorthin versetzt werden kann innerhalb meines Konzerns. Wir sprechen um eine Entfernung von 80 - 90 km.

Nun lese ich hier raus, dass ich mit den Kindern nicht umziehen kann, sofern der Kindsvater nicht zustimmt. Das wird er nicht tun, alleine, um mir die Suppe zu versalzen. Er gönnt mir das neue Glück nicht ...

Kann man da echt nix tun??????

Bin verzweifelt ...

Danke für Eure Antworten!!!

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Du kannst es drauf ankommen lassen und notfalls seine Zustimmung einklagen. Du kannst ja argumentieren das du immerhin so nicht vom Staat abhängig sein wirst. Außerdem sind Strecken unter 100 km m.E. zumutbar.
Ich würde ihm sagen ich werde umziehen und dann mal schauen was passiert. Vielleicht sagt er ja auch einfach nur ok...
Ich bin mit Kids 350 km weit weg gezogen , klar war der Vater traurig aber er hats verstanden denn hier kann ich für uns sorgen (mit meinem Mann zusammen) wo wie vorher wohnten wäre ich in ALG2 gelandet.
Übrigends hab ich weder vom KV noch vom Jugendamt noch von sonstwo ne Genehmigung gehabt und hab auch keine vorweisen müssen.
LG
#bla

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Alle aus meiner Family haben bisher gesagt, ich soll mich absichern, dass er da nix tun kann und ich dachte immer, der gesunde Menschenverstand sagt einem doch, dass er mir nicht vorschreiben kann, wo ich leben soll ... OK, im schlimmsten Fall könnte er beantragen, die Kinder zu sich zu nehmen, aber ich weiß, dass er das bestimmt nicht will ... Ist ihm viel zu anstrengend #augen

Aber nachdem, was ich bisher gelesen hab, hab ich doch Angst ...

Dabei haben wir dort wirklich ganz andere Voraussetzungen. Mein Freund verdient gut, wir haben ne Wohnung gefunden, wo jedes Kind ein Zimmer kriegt, mit Garten, ... Tolle Wohngegend, wo viele Familien wohnen und und und ...

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Ihr habt die gemeinsamme Sorge, also kann Dein sehr wohl dem Wegzug des Kindes untersagen ( du kannst hinziehen wohin du auch immer möchtest)

Wenn der KV dem Umzug nicht zustimmt, kann es sein das das Kind ihm zugesprochen wird, oder ein bereitserfolgter Umzug rückabgewickelt werden muß.

Wie gut es im neuen Wohnort die Kinder haben ist irrelevant. Einzig ein Arbeitsvertrag ( sozialversicherungspflichtig ) incl. Nachweis das sich solch ein Job nicht am Heimatort finden läßt, würde Dir die Möglichkeit zum Umzug auch gegen seinen Willen geben.

Ob er den KU zahlt spielt für dieses Verfahren überhaubt keine Rolle.

Der KV kann allerdings freiwillig dem Umzug zustimmen, schriftlich notariel, dann bist Du auf der Sicheren Seite, mußt jedoch gegebenfalls hälftig für die Umgangskosten aufkommen.

Und das ist doch auch vollkommen logisch so, denn schließlich schadest DU mit einem Umzug dem Kindeswohl, weil Du den Aufbau der Vater - Kind - Bindung massiv untergräbst.

Denn hier geht es nicht um Dich und Dein Wohlbefinden, sondern einzig ums Kindeswohl. Und das langfristig

M.

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"ich dachte immer, der gesunde Menschenverstand sagt einem doch, dass er mir nicht vorschreiben kann, wo ich leben soll"

DIR kann er es auch nicht vorschreiben...aber auf den Wohnsitz der Kinder bezogen hat ein KV -gemeinsames Sorgerecht vorausgesetzt- nun mal Mitspracherecht.

"OK, im schlimmsten Fall könnte er beantragen, die Kinder zu sich zu nehmen, aber ich weiß, dass er das bestimmt nicht will ... Ist ihm viel zu anstrengend"

Wenn du dir da so sicher bist, kannst du es ja drauf ankommen lassen.

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Er will ja die Kinder gar nicht bei sich wohnen haben - das weiß ich und das hat er auch schon gesagt ...

Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass er nicht zustimmen wird ... Er tut ALLES, um mir das Leben schwer zu machen ...
Und das mit dem Arbeitsvertrag ist in meinem Fall egal, denn ich arbeite ja jetzt auch. Ich habe die Versetzung innerhalb des Konzerns beantragt und das scheint zu klappen. Wohnung haben wir auch ab 01. Mai und KiTa-Plätze kann ich auch kriegen ...

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"Er will ja die Kinder gar nicht bei sich wohnen haben"

Das wäre aber ggf. die logische Konsequenz, wenn er seine Zustimmung verweigert und klagt. Würde ich ihn mal drauf hinweisen...anscheinend ist er sich dessen gar nicht bewusst.

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ich glaube, der bei dem die kinder wohnen, hat auch das aufenthaltsbestimmungsrecht. heißt umzug ist möglich.
problem ist, daß man bei gemeinsamen sorgerecht für jeden kleinkram BEIDE unterschriften der eltern braucht. ausweis fürs kind, sparbucheröffnung, bei uns sogar gewisse schulische entscheidungen usw.
dann darfst du ihn wahrscheinlich jedesmal betteln.
verständnis von ihm wirst du nicht bekommen. was interessiert ihn, ob dein freund arbeit und geld hat, ob ihr ein schönes haus habt? davon hat ja der ex nichts.
ich sehe lediglich eine chance, wenn du den umzug mit deiner arbeit begründest. alles andere ist nur aus deiner sicht positiv.
aus seiner sicht betrachtet, würde ich einem umzug auch nicht zustimmen. für ihn bedeutet das ja dann auch höhere Fahrtkosten, lange wege usw.
ich vermute, daß du diejenige warst, die die exbeziehung beendet hat? ich spreche aus erfahrung. das hört nicht auf. vielleicht, wenn der ex mal wieder eine partnerin hat. wir wohnen im selben ort. einen umzug hätte er boykottiert.
trotzdem viel glück.
LG

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"ich glaube, der bei dem die kinder wohnen, hat auch das aufenthaltsbestimmungsrecht."

Nein...oder bzw. nicht zwangsläufig. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Bestandteil des Sogerechtes und wird nur auf Antrag einem der Elternteile alleinig zugesprochen. Wurde kein entsprechender Antrag gestellt bzw. ein solcher abgelehnt, haben gemeinsam sogeberechtigte Eltern auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wo manche Leute sich dieses gefährliche Halbwissen aneignen...

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Ich werd´s wohl einfach tun müssen ... Denn ich weiß, dass er die Kinder NIE ganz zu sich nehmen wird ... Das kriegt er gar nicht hin, kann sich ja kaum um sich kümmern #klatsch

Ich hätte das halt gerne halbwegs friedlich gelöst mit Ankündigung etc. pp.

Aber ich glaube, es ist besser, ihn vor vollendetet Tatsachen zu stellen

Traurig, aber wahr ...#kratz