Unterhalt, Schulden, Kürzung

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage, hoffe ihr könnt mir folgen :-)

Ich bin seit 2008 von meinem Mann getrennt und seit Ende 2009 auch geschieden von ihm. Da wir ein Eigenheim besessen haben und dieses aber 2008 wegen Trennung verkaufen mussten, blieben uns Restschulden von diesem Haus. Mein Mann war damals Selbständig und hat diese Schulden nach dem Verkauf komplett übernommen und mich somit davon befreit ( war mal ein netter Zug von ihm :-) ) . Jetzt hat er aber im Oktober 2009 mit der Selbständigkeit aufgehört und arbeitet nun als Angestellter, somit verdient er auch weniger. Da unser Sohn im Sep. 09 mit der Lehre angefangen hat und nun eine Ausbildungsvergütung erhält, hat mein Ex-Mann den Unterhalt gekürzt. Er zahlte vorher pro Kind 310 € also für beide zusammen 620.- €. Jetzt hat er im Oktober 09 den Unterhalt auf 386.- € gekürzt und mir nicht einmal etwas davon gesagt, ich habs erst auf den Kontoauszügen gemerkt. :-[
Ich habe leider überhaupt nichts schriftliches von ihm oder seiner Anwältin, wie sich das ganze errechnet. Kann er denn einfach ohne Vorwarnung den Unterhalt kürzen und wie sieht es mit den Schulden aus, die er übernommen hat, darf er die zum Selbstbehalt dazuzählen?

Ich befürchte, bei meinem Glück, das ich in letzter Zeit habe, werde ich, wenn ich mich ans Jugendamt wenden würde wegen einer Berechnung, wahrscheinlich noch weniger bekommen.


Damals rief er mich an und sagte, seine Anwältin hat ihm mitgeteilt, dass er pro Kind 310.- € zahlen muss und ich war damit einverstanden( ohne etwas schriftlich zu haben) , dachte ja blöderweise, wir könnten Freunde bleiben, haha :-( , aber durch die Kürzung, noch dazu ohne Vorwarnung, bin ich jetzt doch stutzig geworden. Vielleicht hätte er ja auch, als er selbständig war, ein bischen mehr bezahlen müssen.

Die Kinder sind übrigens 13 und 15 Jahre alt.

Falls jemand auch solche Erfahrungen hat, bin ich über jeden Tip dankbar.

DANKE :-)

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Hallo,

weißt du denn, was er jetzt netto verdient? Dann kannst du dir ja den Unterhalt im Internet (google mal Düsseldorfer Tabelle) errechnen.

Ich habe mal nachgeschaut: bei einem Nettogehalt von höchstens 1.500 EUR hast du pro Kind Anspruch auf 377 EUR. Natürlich muss sein Bedarf (900 EUR lt. Tabelle) nicht unterschritten werden dabei. Sonst nur die Differenz, also weniger. Wie das bei Kindern in der Ausbildung berechnet wird, kann ich dir leider nicht sagen.

Habt ihr ein "gutes" Verhältnis? Dann frage ihn doch einfach mal, wie er auf diesen neuen Betrag kommt!? Wäre erstmal das günstigste, wenn du Angst hast, dass er später dann noch weniger zahlen müsste. Aber ich denke, dann dürfte er unter 1.200 EUR netto verdienen. Was arbeitet er denn? So kann man ja das Gehalt schon etwas ableiten.

Oder befrage einen Rechtsanwalt - dazu brauchst du aber auch sein Einkommen.

Ob er das einfach so kann? - Wenn er nicht mehr verdient, dann kann er ja nicht mehr bezahlen! Aber ich denke, es zeugt von Anstand, wenn er dich darüber informiert - vorab! Und wegen den Schulden, da kann ich dir nicht helfen! Wie wurde es denn bei der Scheidung und dem Unterhalt damals beachtet? Ich denke, um sicher zu gehen, musst du mit einem Rechtsanwalt reden!

LG Kerstin

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Hallo,

danke für deine Antwort.

Also bei der Scheidung wurde nichts wegen dem Unterhalt berechnet, nur gefragt, ob er den Unterhalt pünktlich bezahlt und das tut er ja. Rechtsanwalt kann ich mir, da ich im Moment arbeitslos bin, leider nicht leisten. Er hat mir, als er mit der Selbständigkeit aufgehört hat und bei einer Spedition als LKW Fahrer angefangen hat gesagt, dass er so in etwa 1500 + Spesen verdienen würde, aber als die Scheidung war, da hatte er noch keinen Lohnzettel, da er ja dort erst angefangen hatte.
Das mit dem Anstand ist wohl bei ihm so eine Sache, denn er hat ohne mir vorab bescheid zu sagen, den Unterhalt gekürzt und wenn ich nicht aufs Konto gesehen hätte, dann hätte ich es gar nicht gleich gemerkt.

Das mit den Schulden würd mich am meisten interessieren, mal sehen vielleicht weiss ja noch jemand was zu meinem Beitrag.

Danke nochmal.

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wenn er etwa 1500 verdient, wird das Einkommen ja noch bereinigt, so daß es eigentlich klar ist, daß die über 600€ die er vorher gezahlt hat nicht möglich sind.
Schulden dürfte er abziehen, wenn er den Mindestunterhalt zahlen könnte.
Wenn Du arbeitslos bist wirst du ja vermutlich Beratungs und Prozesskostenhilfe bekommen

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Hallo!

Warum sollte dein Mann weiterhin voll zahlen, wenn dein Sohn selber verdient? Wir haben unser Verdienst auch angerechnet bekommen und dementsprechend weniger Unterhalt.
Wenn du die genaue Berechnung haben willst, schreib doch einfach die Rechtsanwältin an. Kannst dir auch eine eigene nehmen. Da du arbeitslos bist, müsstest du Beratungshilfe bekommen, kannst du beim Amtsgericht beantragen.

LG Kicki

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Hallo,

theoretisch müsste er für jedes Kind 334 Euro zahlen (Düsseldorfer Tabelle 2010 - bereinigtes Einkommen unter 1500 Euro).
Da dein Sohn aber eine Ausbildungsvergütung bekommt, darf er diese abzüglich 90 Euro abziehen. Ob dann die 386 Euro stimmen, kannst du selbst nachrechnen.

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Hallo,

also das mit dem Einkommen von meinem Sohn check ich noch ned so ganz, steh wahrscheinlich grad auf der Leitung :-)
Also wenn mein sohn jetzt 470.- Netto verdient, dann darf der Vater 380.- davon abziehen oder wie? Das heisst auf gut deutsch, er müsste nix mehr zahlen, oder versteh ich da was falsch? Seine Anwältin gibt mir keine Auskunft, hab ich schon versucht, ich weiss lediglich, dass er für den Sohn 70.- zahlt.
Da soll einer durchsteigen :-), was er genau verdient incl. Spesen usw. weiss ich leider nicht, ich hab ihm zwar gesagt ich hätte gerne eine Lohnabrechnung von ihm, aber bisher hat er mir nichts geschickt.

Mir ist schon klar, dass wenn mein Sohn selber Einkommen hat, der Vater kürzen kann, wobei ich sagen muss, da sieht man mal wieder, dass die Kinder die Leittragenden sind, da ist nix mit sparen für Führerschein oder sonstiges.
Da das Einkommen meines Sohnes auch auf mein Hartz 4 angerechnet wird und er mir somit jeden Monat Geld geben muss, kann er gar nix sparen und der Vater macht sich mit seiner neuen einen schönen Lenz.
Naja das Leben ist eben kein Wunschkonzert.

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"Naja das Leben ist eben kein Wunschkonzert."
und selbst arbeiten gehen auch keine schande

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geh zum jugendamt. die übernehmen die beistandschaft für die kinder, fordern seinen gehaltsnachweis und dich kostet die beratung nichts.
das einkommen des kindes wird bereinigt durch kindergeld, fahrtkosten, schulmaterial usw. dann wird halbiert und die eine hälfte wird dem vater für den unterhalt angerechnet.
war gestern erst auf dem amt. hab ein ähnliches problem.
LG

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"Kann er denn einfach ohne Vorwarnung den Unterhalt kürzen und wie sieht es mit den Schulden aus, die er übernommen hat, darf er die zum Selbstbehalt dazuzählen?"

Wenn ein Unterhaltstitel besteht, darf er das eigentlich nicht. Eigentlich soll heißen, er kann das schon so machen, aber du könntest ihn pfänden lassen.

Weiters: Ehebedingte Schulden wirken sich in der Regel einkommensmindernd aus. Existiert aber ein Titel, müsste der KV Abänderungsklage einreichen...er kann nicht einfach den Unterhalt kürzen.

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Ok, halten wir mal fest. Dein Mann hat bei der Scheidung die Restschulden übernommen, und mit seinem Verdienst noch regelmässig den Kindesunterhalt übernommen.

Eure Kinder sind 13 und 15 Jahre alt.

Was für einen Beitrag hast Du denn bislang geleistet ?
Du hättest ohne weiteres eine Arbeitsstelle aufnehmen können, um so ebenfalls dafür zu sorgen, das Eure Kinder später einen Führerschein ,etc bekommen.

Deine Einstellung ist habgierig und unverschämt.

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schon wieder so eine besonders Schlaue, die meint sie könne über mich und meine Situation urteilen. Wenn du doch so schlau bist, dann gib doch den ganzen Arbeitslosen eine Arbeitsstelle.

Nur dumm quatschen und keine Ahnung haben, du hast vielleicht das Glück Arbeit zu haben und vielleicht noch eine Intakte Familie, aber auch dich kann es irgendwann treffen, also ned so voreilig über jemanden urteilen, den du nicht kennst und dessen Situation du nicht kennst.

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das es schwer ist arbeit zu finden ok, aber das du hier heulst das dein sohn sich keinen führerschein leisten kann, dein mann die schulden übernommen hat ohne murren sorry dafür müssen wir doch kein verständnis zeigen.....

wie gesagt ich würde mich schämen hier zubehaupten der ex habe mit restschulden usw. einen schönen lenz.

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ich weiss nicht wie es rechtlich ist, er hat aber doch dir die schulden erlassen, was ein schöner zug ist wie du schreibst. das er dir das hätte mitteilen sollen das er grade nicht zahlen kann durch abzahlung der schulden evt. die du ja auch mit gemacht hast, wäre wohl netter gewessen. aber willst du wirklich klagen ? wo er dir so entgegengekommen ist mit schulden? macht ja kaum jemand :-) finde das dann schon bischen frech