Hallo,
ich trenne mich von meinem Partner, da die Verhältnisse einfach nicht mehr im Rahmen eines guten zusammenleben
gegeben sind. Wir haben eine gemeinsame Tochter, wo wir das geteilte Sorgerecht haben und erwarten im Sommer unsere 2. Tochter. Hier werde ich ihm von vornherein nicht mehr das Sorgerecht zusprechen.
Jetzt möchte ich gerne das Sorgerecht der großen auf mich zurückübertragen lassen.
Sollte ich da zuerst zum JA gehen oder gleich ein Familiengericht damit beauftragen.
Es ist so das ich ja schon größere Kinder haben, und die ständig von ihm nur beleidig werden. Aber wirklich unter der Gürtellinie und er mich vor unsere fast 3 jährigen Tochter anschnauzt, ich solle gefälligst die Schnauze halten, wenn ich z.B. ihr nicht erlaube mit dem Toilettenpapier im Wohnzimmer eine Sauerrei zu machen, und er lässt es ihr dann zu.
Dessweiteren bin ich momentan fleißig auf Wohnungssuche, da ich schnellstmöglichst ausziehen möchte.
Danke für Antworten
lg
keks
Sorgerecht
Hallo Keks,
bist Du mit deinem Partner verheiratet?
Wieso sollte man Dir das alleinige Sorgerecht geben? Für die Kinder ist das geteilte Sorgerecht besser, es sei denn ein Elternteil misshandelt die Kinder.
Und gegen die Beleidigungen deines Partner kannst Du dich wehren
Frage mich wirklich, wieso alle Frauen das alleinige Sorgerecht wollen
Um alles in der Hand zu haben?
Hallo,
Du kannst das Sorgerecht nicht einfach auf Dich zurückübertragen lassen. Da muß Dein Partner zustimmen. Und ich finde das auch ganz richtig so. Sorgerecht wird nur dann entzogen, wenn ein Elternteil dem Kind schadet. Schön ist es nicht, wie Ihr miteinander umgeht, aber dem Kind schadet das nicht wirklich.
Ich glaube kaum, daß Du mit Deinem Antrag Erfolg haben wirst. Übrigens ist gemeinsames Sorgerecht überhaupt nicht schlimm. Ich bin seit 3,5 Jahren vom Vater meiner großen Tochter getrennt und bisher brauchte ich ihn nur, um ihre Zeugnisse zu unterschreiben. Alles andere kann ich allein regeln. Wenn's später um die weiterführende Schule geht, werden wir miteinander reden und ich bin mir sicher, daß wir uns einig werden. Für alleiniges Sorgerecht besteht kein Grund.
Auch bei Dir nicht!
Fröhliche Grüße von Swety