Alleiniges Sorgerecht,wiederheirat,Namensschenkung

Hallo ihr lieben,

weiss nicht,ob ich hier richtig bin,aber dachte mir,das es besser passt.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Vor 3,5 Jahren habe ich mich vom Vater meiner Tochter getrennt,seit 2,5 Jahren sind wir geschieden.
Seit 1 Jahr bin ich wieder verheiratet.
Jetzt möchte ich,das meine Tochter den Namen meines Mannes annimmt,da er sie über kurz oder lang eh Adoptieren wird ( der leibliche Vater kümmert sich nicht mehr,wäre auch damit einverstanden).
Jetzt habe ich gelesen,man kann eine sogenannte Namensschenkung machen lassen,wozu der leibliche Vater aber seine zustimmung geben muss.
Jetzt habe ich aber das Alleinige Sorgerecht (er hat sich nicht mehr gekümmert,sein Kind vernachlässigt,Rechtsstreit ums Sorgerecht wo es mir zugesprochen wurde).
Wie ist das dann?? Muss ich ihn dann auch um seine Zustimmung bitten oder kann ich bzw mein Mann die Manesschenkung ohne seine Einwilligung beantragen?

Danke schon mal für eure Antworten und einen schönen sonnigen Tag noch

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Guten Morgen!

Ich bin in einer ähnlichen Situation.Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe,die den Namen meines Ex tragen.
Und da beginnt auch schon unser Problem.Trotz alleinigem Sorgerecht muß der KV einer Namensänderung zustimmen.Hat das Kind/die Kinder den Namen der Mutter,geht das ohne Probleme bei alleinigem Sorgerecht mit dr Namensänderung.

Vor knapp 1 1/2 Jahren kam mein Ex mit Idee,mein jetziger Mann (damals noch LG) könnte doch die Kinder adoptieren!Wir haben letztes Jahr im Mai geheiratet und dieses Jahr im Mai Antrag auf Adoption gestellt.Einer vorherigen Namensänderung hat mein Ex nicht zugestimmt,es wäre ja der Name das Letzte,was sie von ihm haben und bei einer Adoption müßte er ja auch der Änderung zustimmen...haha.Hat er gemeint.

Die Gerichte sehen es immer gerne,wenn man 1 Jahr verheiratet ist,bevor ein Antrag auf Adoption gestellt wird.

Ich denke,stellt euren Antrag und wenn die Adoption dann durch ist,bekommt deine Tochter eh einen anderen Nachnamen,nämlich Euren!!Die Zeit wird auch rumgehen.

Wir haben jetzt alle Unterlagen bei Gericht eingereicht.Jetzt muß mein Mann noch zur Adoptionsberatungshilfe zu einem Gespräch und die Frau kommt auch zu uns nach Hause um sich mit den beiden Mädels zu unterhalten.Wenn Ihr Bericht dann bei Gericht ist,sehen wir mal,wie es weiter geht....

EInen schönen sonnigen Tag auch an Dich

Veronika

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Bei uns kann man das mit der Adoption leider erst machen,wenn man 2 Jahre verheiratet ist,das JA hat uns gesagt,wir könnten den Antrag ende des Jahres stellen,im April sind wir dann 2 Jahre verheiratet.

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Hallo.

Die "Namensschenkung" nennt sich "Einbenennung".

Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast UND das Kind Deinen Nachnamen zurzeit trägt, kannst Du die Einbenennung selbst bestimmen ... trägt das Kind derzeit den Namen des Vaters, muss er zustimmen.
Ihr müsst dafür zu Dritt (Du, Kindsvater, Dein neuer Mann) zum Standesamt und dort alles in die Wege leiten.

Gruß von der Hedda.