Hallo
Mein (EX)Mann und ich leben zur Zeit in Scheidung.
Wir haben beide die Scheidung beantragt!
- Im Juni 2010 Beschluss vom Amtsgericht bekommen dass die Scheidung in Gange ist.
- Rentenversorgungsausgleich läuft, mussten nur noch Unterlagen nachgereicht werden, das habe ich gestern über den Anwalt getan.
Mein Anwalt sagte, dass wenn der Versorgungsausgleich durch ist, dann vom Amtsgericht der Termin zur Scheidung kommt.
Jetzt meine Frage, wie lange könnte es noch dauern bis der Termin kommt?
Wie ist das mit der Terminbestimmung, geben die relativ kurzfristige Termine oder muss man da noch monatelang warten?
Was passiert bei einer scheidung vor Gericht genau?
Muss man da irgendetwas sagen oder erklären?
Wird man noch zu irgendetwas befragt?
Wie lange dauert die Verhandlung insgesamt?
Danke für eure antworten.
Lieben Gruß Melina
Fragen zur Scheidung... Gerichtstermin.. Ablauf... usw...
Hallo
-wie lange könnte es noch dauern bis der Termin kommt?
Kommt darauf an wie schnell der Versorgungsausgleich abgeschlossen ist.Bei uns damals dauerte es noch gut 3 Monate.Kommt ganz darauf an,was die zu tun haben.
-Wie ist das mit der Terminbestimmung, geben die relativ kurzfristige Termine oder muss man da noch monatelang warten?
Kommt darauf an wie ihr in den Gerichtsplan passt.Nachdem die Unterlagen von der Rentenversorgung da waren hat die Terminbestimmung noch 3 Wochen gedauert.
-Was passiert bei einer scheidung vor Gericht genau?
Vorne Richter,nebst Gerichtsschreiberlein (oder aber der Richter bequatscht sein Dat).Verlesung der Personalien,Wohnort ect pp.Anwesendheitsklärung.
-Muss man da irgendetwas sagen oder erklären?
Ob ihr beide den Antrag aufrecht erhalten wollt oder aber ob sich etwas geändert hat.
-Wie lange dauert die Verhandlung insgesamt?
Nach 15 Minuten war ich geschieden.Nachdem beide Parteien anwesend waren wurde die Scheidung auch gleich rechtskräftig.
lg
Hallo Melina,
wie die Termine vergeben werden hängt ganz von der Vorlaufzeit eines Amtsgerichts ab...kann innerhalb 3 Monate sein, aber auch 9 Monate dauern!
Wir haben im November 09 die Scheidung eingereicht, Februar 10 war das Trennungsjahr vollendet und Mai 10 war der Scheidungstermin!
Wenn es nur um eine eigentliche Scheidung geht, geht es in der Regel schneller, wenn Folgesache wie z.B. Sorgerecht, Unterhalt etc. dran hängen kann es länger dauern!
Aber wie gesagt, hängt vom Amtsgericht ab!
Wenn ihr alles geklärt habt im Voraus und euch einig seit über den Versorgungsausgleich etc. dann dauert die Scheidung keine halbe Stunde, so war das zumindest bei uns!
Gefragt werdet ihr nach euren Personalien, seit wann die Ehe zerrüttet ist, ob es für beide kein zurück mehr gibt, ob es gemeinsame Kinder gibt...das wars im Regelfall!
Danach diskutieren die Anwälte mit dem Richter den Streitwert aus und ob auf Rechtsmittel verzichtet wird und dann hat sich das auch schon!
Recht bald danach bekommt ihr dann das Scheidungsprotokoll mit Beschluss zugestellt und 4 Wochen später wenn die Scheidung dann rechtsgültig ist bekommt ihr das Testatt...mit Stempel etc.!
Und dann seit ihr amtlich geschiedene Leute!
Liebe Grüße,
Jasmin
Hallo, es ist ziemlich unterschiedlich.
Bei mir hat es extrem lang gedauert weil mein Ex Unterlagen nicht einreichte, als dann endlich alles für den Versorgungsausgleich da war, hatte ich einen Monat später den Termin schriftlich erhalten - der war dann noch mal einen Monat später - also summa sumarum 2 Monate nachdem alle Unterlagen zum Versorgungsausgleich vorlagen. (Bis mein ex das auf der Reihe hatte sind übrigens 2 Jahre vergangen !)
Wie lange du auf einen Termin warten musst ist vom jeweiligen Gericht abhängig.
Hier im Landkreis geht es recht schnell.
Also bei mir hat die Verhandlung ne hlabe Std gedauert. ABER NUR weil wir direkt das Sorgerecht für unseren Sohn mit verhandelt haben. Die Scheidung an sich, dauert ca 5 Minuten. Man geht rein, setzt sich, wird gefragt wer man ist, meist machen das die Anwälte, Perso vorlegen, es wird gefragt ob die Ehe noch ne Chance hat - sofern beide Parteien mit NEIN antworten, wird dann nur noch der Streitwert ausgesprochen von der Richterin (das ist wichtig für die Rechnung vom Anwalt) und dann darf man auch schon aufstehen und als freier Mensch gehen !
LG