Hallo,
ihr könnt mir sicher helfen. Mein Ex-Mann und ich haben uns getrennt nach 14 Jahren Beziehung und 9 Jahren Ehe. Jetzt haben wir 3 Kinder und er ist Alleinverdiener, verdient netto 1433,46 €.
Er möchte auch zahlen das was mir zusteht hat einen Anwalt der ihm geraten hat das er solange das Geld zurückhalten soll bis ich selber eine Anwältin beauftragt habe.
Für mich unverständlich es müsste doch auch reichen wenn ich ihn selber schriftlich auffordere mir Unterhalt zu zahlen oder?
Auch meinte mein Mann das sein Anwalt gesagt haben soll das ich ihm das ausrechnen muss bzw. dann in dem Fall meine Anwältin die ich noch garnicht habe. Kostet ja auch alles Geld und muss eh jetzt gerade sparen.
Wie kann ich das denn jetzt am besten anstellen und muss ich mir wirklich eine Anwältin suchen?
Danke euch schonmal!!!
LG
Sunny
Wie den Mann auffordern Unterhalt zu zahlen?
guten mOrgen,
also wenn Du nicht zur Anwältin gehts, hast Du erst recht kein Geld.
Du kannst ja zumindest einen Beratungstermin vereinbaren- bei einer Familienanwältin.
Ich war bei meiner mittleweile schon 2 mal gewesen und die hat mir noch kein Rg geschriben- ich war Anfang Juli da.
Da ich zwar arbeite jedoch geringverdiener bin werde ich in dem Fall wohl Prozeskosten hilfe bekommen.
Im Trennungsjahr muß mein mann mir recht viel unterhalt zahlen, also spare ich schon mal davon was falls unerwartete Kosten auf mich zu kommen.
Bei uns ist es auch umgekehrt, mein Mann hat uns verlassen- geht jedoch nicht zu Anwalt weil er sich den nicht leisten kann. Also zahlt er das was meine Anwältin ausgerechnet hat.
Grüße
Katharina
Selbstverständlich reicht es ihn selber dazu aufzufordern!
Und ihr könnt Euch das auch untereinander ausmachen und festsezten lassen.
Für die Kinder kannst Du das ganze auch vom Jugendamt festsetzen lassen.
Ich fürchte aber dass Du um eine Anwältin nicht drumrumkommst wenn Dein Mann bei diesem Anwalt bleibt da dieser anscheinend auf Zeit spielt und für zusätzlichen Konflikt sorgt in dem er ihm abrät seiner Sorgepflicht nachzukommen. Ein seriöser Anwalt hätte ihm wenn dann dazu geraten den Unterhalt nur unter Vorbehalt zu zahlen damit er gegebene Überzahlungen zurückfordern kann.
Lg, Christine
Du kannst den Fensterkitt fressen oder dafür sorgen, dass Unterhalt fließt!
Beauftrage umgehend eine versierte Anwältin, den Unterhalt auszurechnen und beizutreiben. Alles andere ist nicht zielführend.
Wovon lebst Du jetzt? Eventuell musst Du ALG2 beantragen.
Gruß
Manavgat
Hallo sunshinebaby2007,
das Problem wird sein, dass er mit 1433,46 € Nettoverdienst und den üblichen Abzügen kaum hinreichend Unterhalt wird zahlen können, weil er dann unter den Selbstbehalt rutschen wird.
Mfg krypa
Hallo,
ja die Anwälte - so sind sie.
DU gehst, da du ja kein Einkommen hast zur Zeit - nehme an du bekommst jetzt ALG 2 - zum Gericht und holst dir einen Beratungsberechtigungsschein, damit gehst du zum nächsten Familienanwalt - mit dem Berechtigungsschein zahlst du nur 10 Euro an den Anwalt, den Rest trägt die Staatskasse.
Da dein Ex kein Großverdiener ist, wird denke ich maximal Unterhalt für die Kinder dabei rumkommen, aber sei es drum.
Hast du zufällig noch Einkommenserklärungen von deinem Ex ? Macht die Sache mit dem Errechnen leichter für deinen Anwalt.
Wenn nicht, dann werden diese vom Anwalt beim Anwalt dienes Mannes eingefordert.
>>Er möchte auch zahlen das was mir zusteht hat einen Anwalt der ihm geraten hat das er solange das Geld zurückhalten soll bis ich selber eine Anwältin beauftragt habe. << Solche Sätze liebe ich von Anwälten, der meines Ex ist auch so einer. Ende vom Lied ist das mein Ex sich nun dumm und dusselig für den Verzug zahlen darf und die Unterhaltsvorschußkasse das Geld, da ich den Unterhaltsvorschuß erst einmal beantragt habe, mit ihm vor Gericht gezogen ist weil er nicht zahlt.
Muss er wissen. Sein Problem wenn er meint sien Anwalt handelt da nach bestem Wissen.
Mach es so, leg dir ne dicke Schale zu und lass sich deinen Anwalt damit rumärgern. Du gehst zum gericht, holst den Schein, beauftragst den Anwalt und beantragst Unterhaltsvorschuß damit erst einmal DAS Geld da ist. Wie dein Ex das zurückzahlt etc ist sein Problem.
LG
hallo,
versucht es doch mal mit reden ....und ohne anwälte.
ein versuch ist es wert.....alleine wegen eurer kinder...oder ?
euch viel glück
Hallo.
Ich denke mal auch, ohne eigenen Anwalt läuft da nix.
Wie alt sind die Kinder. Wenn sie noch unter zwölf sind, dann kannst du ja schon mal Unterhaltsvorschuss beantragen. Dann kümmert sich auch das Jugendamt um die "Eintreibung" des Unterhaltes. Und wenn du kein Geld bezieht, dann wirst du doch sicherlich zum Amt gehen. Und die werden dir auch raten, wenn die Kinder noch in dem Alter sind, Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen.
Viel Glück.
LG Hermina