Antrag - ExMann - wieder Stress wegen seines Verhaltens :(

Guten Morgen,

habe da mal eine kurze Frage..mit nem bissi viel Vorgeschichte, sorry schonmal :)

Mein ExMann hat mich gestern angerufen, weil er die Kleine am Sonntag abholen und mit ihr zu seinen Eltern in den Nachbarort fahren möchte. Alles kein Problem - allerdings ist die Reaktion auf die Nachricht, dass ich eine Unterschrift von ihm brauche für die Schulanmeldung, ein sehr großes Problem - er meinte, warum ich sie jetzt schon anmelden muss, sein Wortlaut "Ach, sie muss doch nicht zur Schule" und das er mal schauen würde wann er Zeit hat.
Ich solle den Zettel doch seinem Vater mitgeben.
Zu der Abholerei noch kurz - sein Vater soll die Kleine abholen und auch wieder hierher nach Hause bringen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich das risikieren soll?

Ich meine, es ist ja schon ein wichtiges Dokument und eigentlich möchte ich das nicht aus den Händen geben.
Zum anderen seh ich das eigentlich auch nicht ein, den Antrag über Dritte zu geben, wenn er nicht mal im Stande ist einen Weg für eine Unterschrift aus dem Nachbarort zu machen.
Zum anderen kann ich nicht behaupten, dass er sich regelmäßig bei uns blicken lässt..also er kommt höchstens mal alle 2 - 3 Monate um die Kleine zu sehen und kümmert sich auch sonst um nichts.
Weiss jemand ob es auch reicht, wenn ich diesen Antrag alleine unterschreibe?

Könntet ihr mir mal eine aussenstehende Meinung zu der ganzen Sache geben? Danke :)

Liebe Grüße

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Hallo,

frag am besten nach? Die grosse meines Mannes kommt dieses Jahr in die Schule und soweit ich weiss musste er nichts unterschreiben.....

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Warum brauchst Du die Unterschrift des Vaters zur Schulanmeldung???? - Ich brauchte nie eine und ich kenne auch keinen AE, die die zweite Unterschrift vorlegen mußte.

Bei gemeinsammer Sorge wird nur bei der Kontoeröffnung und bei Passangelegenheiten die Unterschrift des Vater benötigt - sonst nicht.

Und wenn wirklich 2 Unterschrift verlangt werden würden ( was sehr unwahrscheinlich ist ) dann kannst Du die vom Vater verweigerte Unterschrift binnen 3-4 Tagen per einstweiliger Anordung vom Amtsgericht ersetzten lassen.

Alles Null Problem

Ute

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Bitte verbreite nicht so einen Unfug hier im Forum - ich habe die Tage schonmal ein solches Post von Dir gelesen.

Bei Belangen des täglichen Lebens hast Du recht, da braucht man keine unterschrift. ABER: bei allen Belangen, die eine schwer abänderbare Auswirkung auf das Leben des Kindes haben, braucht man bei gemeinsamen SR BEIDE Unterschriften! § 1687 BGB Dazu gehört auch die Entscheidung über eine Einschulung.

Es ist in der Tat Praxis in den Schulen, dass nur eine Unterschrift reicht. Aber gesetzlich ist es eben nicht.

Man kann auch nicht die "Unterschrift einsetzen lassen". Man muß die alleinige entscheidungsvollmacht für diese Entscheidung beantragen. Das dauert im Eilverfahren ca 1-2 Wochen!

nb

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Ich treffe seit 12 Jahren ALLE Entscheidungen ganz allein - weder bei mir, noch bei anderen auch hier im Forum wurde die 2. Unterschrift benötigt. Genau dieses wurde mir auch von meinem Anwalt so vermittelt.

§ 1687 BGB enthält Gummivormulierungen, die im realen Leben ignoriert werden. Sonst hätten die Gerichte echt viel zu tun.

Bei Dir im Übrigen wurde auch keine zweite Unterschrift benötigt Nur das bei Dir der Vater erfolglos gekalgt hat. Erfolg hat eine solche Klage nur dann, wenn das Kindeswohl gefährdet wird. Was ja nicht der Fall war, sonst wäre der Eilantarg nicht zu Deinen Gunsten entschieden worden.

"Man kann auch nicht die "Unterschrift einsetzen lassen". Man muß die alleinige entscheidungsvollmacht für diese Entscheidung beantragen."

Und das ist nun wirklich Unsinn: Mein KV hat mehrere Termine zur Kontoeröffnung verstreichen lassen. Ich bin dann selbst aufs AG und hatte 2Tage später die Urkunden im Briefkasten. Es geht alles und es geht sehr schnell - mein KV hat auch verdammt dumm aus der Wäsche gekuckt.

Ute

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Hallo,

also entgegen anderer Auskünfte: natülich braucht man - wenn man das gemeinsame SR hat - auch für eine Schulanmeldung BEIDE Unterschriften. Gängige Praxis ist, dass eine akzeptiert wird. Gesetzlich sind aber beide Unterschriften gefordert.

Glaub mir, ich weiß wovon ich rede, ich habe gerade einen Rechtsstreit zu dem Thema hinter mir.

Wenn du alleine unterschreibst, kann der KV jederzeit sein Veto einlegen. die Schulleitung darf das Kind dann solange nicht einschulen, bis geklärt ist, welcher Elternteil die Entscheidungsvollmacht in schulischen Belangen hat. Das kann nur ein Gericht klären. Im Eilverfahren hat das bei uns 7 Tage gedauert.

Also entweder einigt ihr Euch bezüglich der Anmeldung oder Du mußt die alleinige Entscheidungsvollmacht beantragen.

nb

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um meinen sohn für die schule anzumelden habe ich nie eine unterschrift seines vaters gebraucht.
eigentlich hat da noch nie jemand nach gefragt. bisher hab ich immer alles allein unterschrieben.

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Danke für Eure Antworten :-)
Haben auf jeden Fall weitergeholfen #huepf