Hallo
seit ca. 3 Jahren sind der Vater meiner 4jährigen Tochter und ich getrennt. Ich bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Mittlerweile bin ich verheiratet (war vorher nicht verheiratet) und habe noch eine kleine Tochter von 8 Monaten.
Der Vater meiner 4jährigen Tochter zahlte anfangs seinen Unterhalt, zwar schleppend, aber es kam was. Mittlerweile zahlt er nun jedoch seit März diesen Jahres gar keinen Unterhalt mehr. Seine Geschäfte (er ist seit Jahren selbstständig) laufen sehr schlecht und er hätte kein Geld. Ich muss dazu sagen, dass die Geschäfte schon immer schlecht liefen. Seitdem ich ihn kenne.
Bis Juli 2010 gab es eine private Regelung zwischen uns, dass er mir einen an der Düsseldorfer Tabelle orientierten Betrag Unterhalt für Maria zu zahlen hat. Da aber nun gar nichts mehr kommt seit März, bin ich jetzt zum Jugendamt gegangen und habe eine Beistandschaft beantragt und einen Titel, dass die für meine Tochter den Unterhalt "eintreiben". (Blödes Wort)
Die Mitarbeiterin vom Jugendamt meinte aber schon anfangs, dass es durch seine Selbständigkeit sehr schwierig wird, etwas zu bekommen. Mir steht auch kein Unterhaltsvorschuss zu, da ich ja wieder verheiratet bin. Mein jetziger Mann und ich sind berufstätig und verdienen eigentlich ganz gut. Wenn dies nicht so wäre, dann hätten wir ein Problem, was den Unterhalt meiner 4 jährigen Tochter angeht.
Was man dazusagen muss, der Vater meiner Tochter passt seinen Lebensstil nicht seinen Verdienstverhältnissen an. Er fährt einen dicken Merzedes, wohnt in einer 110 qm großen Wohnung alleine, hat Luxusgüter mit hohem Wert (Fahrrad z.B., keins nur für 800,00), geht ins Fitness-Studio, fährt Motorrad und so weiter. Desweiteren tritt er mir gegenüber in einer derart arroganten und frechen Art und Weise auf, das sucht seines Gleichen. Bei ihm muss es immer das Beste vom Besten sein. Er stammt aus guten Hause, wahrscheinlich ist das wohl die Erziehung.
Ich bin mittlerweile so wütend, dass ich schon nicht mehr weiß, was ich machen soll.
Was ebenfalls dazukommt ist: Die Kaution unserer früheren gemeinsamen Wohnung habe ich damals gelegt. Bis heute hat er es nicht fertig gebracht, die Kaution zu legen, sodass ich meine vom Vermieter zurückbekomme und aus der Haftung bin. Ich stehe immernoch im Mietvertrag und als er 1x die Miete nicht zahlen konnte, habe ich vom Inkassoinstitut eine Schreiben bekommen, die Miete zu zahlen. Obwohl ich schon seit 3 Jahren nicht mehr in der Wohnung wohne. Der Vermieter rückt jedoch die Kaution nicht raus, weil mein Ex seine nicht zahlt. Er wohnt ja nach wie vor in dieser Wohnung.
Er hält mich diesbezüglich auch hin, von Monat zu Monat. Meinen Mann platzt nun auch schon bald der Kragen.
Im Moment bin ich schon an dem Punkt angelangt, dass ich den Umgang meiner Tochter zu ihm reduziert habe. Er meldet sich sowieso nur mal sporadisch bei ihr, vor kurzem mal 3 Wochen gar nicht. Fragt nicht mal wie es ihr geht. Angeblich sei das Telefon abgestellt gewesen. Ein Haftbefehl liegt bei ihm auch schon vor, da er zu einem Termin, die Eidesstaatliche Versicherung abzugeben, nicht erschienen war.
Ich weiß bald nicht mehr was ich machen soll. Ich bin momentan eigentlich gar nicht gewillt, meine Tochter in die Obhut dieses Menschen zu geben. Vorallem auch wegen dem Haftbefehl. Er hängt total in der "Scheiße".
Was würdet ihr denn in so einer Situation machen? Er lässt sich ja nicht mal dadurch beeindrucken, dass ich ihm angekündigt habe, die Besuche meiner Tochter erstmal einzustellen, bis er wenigstens einen Teil des Unterhalts gezahlt und vorallem mich aus der Haftung des Mietverhältnisses lässt, indem er die Kaution für die wohnung endlich legt.
Ich weiß, dass das im Endeffekt nicht die richtige Lösung ist, aber ich weiß einfach nicht mehr weiter.
Vielleicht habt ihr Ratschläge.
Gruß
Cindy
Vater zahlt keinen Unterhalt... Brauche mal Meinungen
Hallo.
Ich würde in deiner Situation wie folgt handeln.
Da du nicht mit dem Vater deiner Tochter verheiratet warst, hast du das Sorgerecht. Gehe zum Anwalt und klage auf Unterhalt. Die Kleine würde ich ihm vorenthalten, mit der Bitte, erstmal seiner Pflicht nachzukommen. Du musst ihm die Kleine nicht geben. Mit der Wohnung weiß ich nicht so richtig, wie sich das verhält. Aber ich würde zum Vermieter gehen und auf die Kaution verzichten, sofern er dich dann aus dem Vertrag lässt. Dann hast du da Ruhe. so zahlst du immer nur drauf.
Viel Glück.
Lg Hermina
Den Umgang mit dem Hinweis auf fehlenden Unterhalt einzuschränken, ist genauso gaga wie keinen Unterhalt zu zahlen. Eure Tochter bekommt keinen Unterhalt und sieht deswegen ihren Vater nicht. Das ist megaschwach.
Ein Haftbefehl ist ebenfalls nicht kindeswohlgefährdend, nicht, wenn er wegen fehlendem ERscheinen vor Gericht ausgestellt wurde.
Kündige die alte Wohnung und fertig.
Danke für den tollen Tipp.
Die alte Wohnung zu kündigen, auf diese Idee bin ich selbst auch schon gekommen und habe es auch gemacht. Allerdings lässt der Vermieter mich nicht aus dem Mietvertrag raus, da er ja keine Kautionszahlung meines Ex hat. Nur meine und das ist seine Sicherheit. Habe mir auch schon diesbezüglich Rechtsbeistand geholt.
So einfach ist es nämlich nicht. Nix also mit kündigen und fertig!
Desweiteren finde ich, wie auch im Ausgangsposting erwähnt, den Umgang zu verweigern auch nicht ideal. Deswegen habe ich nämlich darum gebeten, Tipps zu erhalten, was andere in meiner Situation machen würden.
Dein "Tipp" war leider nicht sehr hilfreich.
Hallo Cindy,
ich kann Deinen Ärger und Deine Wut sehr sehr gut verstehen. Nur: "strafe" ihn nicht über Eure gemeinsame Tochter. Hiermit nimmst Du Eure Tochter als Druckmittel - das DARF nicht sein. Damit schadest Du nicht nur ihm - vielmehr Deiner Tochter!
Denke bitte nochmal drüber nach...
LG
Claudia
Hallo.
Nimm Dir einen Anwalt (die vom Jugendamt sind Schnarchnasen und viel zu nett) ...
... Unterhalt einklagen und titulieren lassen.
... pfänden, was das Zeug hält ... Taschenpfändung, Austauschpfändung (er scheint ja einiges an Wertgegenständen zu haben) usw. Wenn es ein muss, jeden Monat.
... und Anzeige wegen der Unterhaltspflichtverletzung (oft hilft schon die Androhung).
Und lass Dich nochmals wegen der Wohnung beraten, das kann ja so nicht sein.
Aber laß Deine Tochter da raus, hast ja selber gemerkt, dass ihn die Androhung einer Umgangsverweigerung nicht wirklich beeindruckt hat.
Alles Gute.
Da hast Du am falschen Ende gespart. Das Jugendamt macht eh nix. Du brauchst eine Anwältin und solltest eine Strafanzeige stellen wegen Unterhaltspflichtverletzung. Titel holen, pfänden, das ganze Programm. Wenn er selbstständig den Unterhalt nicht zahlen kann, dann wird der Richter im Unterhaltsprozess ihn schon auffordern eine Arbeit zu suchen, notfalls einen Minijob. Es ist das Geld deiner Tochter.
Mit der Wohnung bis Du voll in der Haftung. Und der Vermieter kann sämtliche rückständige Mieten bei Dir eintreiben. Hierfür brauchst Du ebenfalls eine Anwältin, sonst kann das ganz böse enden.
Alles Gute
Manavgat