Umelden nur mit Zustimmung des Vaters?

Hallo...

ich habe mich vor 3 Wochen von meinem Parner getrennt. Nun ziehe ich aus. Wir haben beide das Sorgerecht und somit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Jetzt möchte ich ausziehen, habe eine Wohnung. Er beharrt darauf das der Hauptwohnsitz bei ihm liegt, sonst würde nicht unterschreiben wenn ich mich ummelde.

Wie verhalte ich mich nun?

Muss er unterschreiben wenn ich mich und mein kind ummelde?

Wie sieht die Lage da aus?

MfG
Sindy

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Probiere es doch einfach aus. Geh auf die Stadtverwaltung und melde Euch um. Imho geht das.

Wenn Du jetzt schon Stress hast mit ihm, dann wäre es vernünftig, Du würdest eine Anwältin aufsuchen, die Dich berät und den Unterhalt nötigenfalls beitreibt.

Es ist wichtig, dass das Kind bei Dir angemeldet ist, wenn es überwiegend bei Dir lebt. Eben wegen Unterhalt....

Gruß

Manavgat

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Dein Ex muß sterben, essen, trinken, schlafen und ab und zu die Hygieneabteilung in der Wohnung/Haus nutzen sonst muß er gar nichts.

Die Zeiten das der Ehemann noch bestimmen durfte was Frau darfv und was nicht sind längst vorbei. Willkommen im 21 Jahrhundert.

Du darfst dich udn euer Kind natürlich allein ummelden, was sonst?

Der Knabe versucht nur dich unter Druck zu setzen um keinen Unterhalt zahlen zu müssen.

Ab zum RA und eine schicke Unterhaltsklage a. für Kindesunterhalt und b. für Betreuungsunterhalt. Dann wird er etwas anders gucken.

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Normalerweise kannst auch bei gemeinsammen Sorgerecht das Kind ohne die Unterschrift des vaters ummelden. Mich hat da in 12 Jahren noch nie einer nach der 2. Unterschrift gefragt.

Allerdings habe ich hier bei Urbia gelesen das so dann und wann die 2. Unterschrift verlangt wurde - allerdings weiß man in den Fällen nicht wie dusselig sich die Mütter da auf dem Meldeamt angestellt haben.

Ich an Deiner Stelle würde sehr selbstbewußt auf Amt gehen und ummelden, und die Worte " Vater" "gemeinsammes Sorgrecht" "Erlaubniss von Kindesvater" würden meinen Mund niemals verlassen.

Ute

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"Allerdings habe ich hier bei Urbia gelesen das so dann und wann die 2. Unterschrift verlangt wurde -"

Yep...bei mir. Das handhaben nicht alle Meldeämter so, aber bei einem brauchte ich die Unterschrift des KV, um unseren Sohn am neuen Wohnort anzumelden.

"allerdings weiß man in den Fällen nicht wie dusselig sich die Mütter da auf dem Meldeamt angestellt haben."

Dazu sag ich jetzt mal nix #klatsch

"Ich an Deiner Stelle würde sehr selbstbewußt auf Amt gehen und ummelden, und die Worte " Vater" "gemeinsammes Sorgrecht" "Erlaubniss von Kindesvater" würden meinen Mund niemals verlassen."

Du meinst auch, die Leute beim Meldeamt sind n büschen doof, was? Wenn du danach gefragt wirst, wirst du wohl oder übel wahrheitsgemäß antworten und ggf. einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorlegen müssen...denn ansonsten wirst du zwar dich, nicht aber dein Kind anmelden können.

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Du meinst auch, die Leute beim Meldeamt sind n büschen doof, was? Wenn du danach gefragt wirst, wirst du wohl oder übel wahrheitsgemäß antworten und ggf. einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorlegen müssen...denn ansonsten wirst du zwar dich, nicht aber dein Kind anmelden können.

Das ist wohl richtig - allerdings habe ich im Laufe meines Lebens in vielen Lebensbereichen festgestellt, das Menschen erst dann konkret nachfragen, wenn sie mißtrauisch werden.

Wenn ich also selbstbewußt Auftrete und mein Anliegen selbstsicher vorbringe vermeide ich zu 80% unliebsame Nachfragen!

Ute

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Hallo !
Rein rechtlich darfst Du Dein Kind NICHT ohne Zustimmung des Vaters ummelden. Auf dem Amt wird aber nicht danach gefragt, ob Du getrennt lebend bist.
Wenn es er herausbekommt, kann der Vater es rückgängig machen (gerade bei uns in der Familien passiert) und der Kindsvater kann die Mutter anzeigen.

Liebe Grüße
Svenja mit Tom 4 Jahre

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Hi,

als ich mich von meinem Mann getrennt habe, und eine eigene Wohnung gefunden hatte, bin ich zum Einwohnermeldeamt.

Da wir vorher (also mein Mann und ich) gemeinsam an einer Adresse gemeldet waren, fragte man mich sofort, ob wir uns getrennt haben. Ich bestätigte dies.

Die Ummeldung meines Sohnes auf meinen neuen Wohnsitz war trotzdem kein Problem, und man wollte auch keine Unterschrift des Vaters sehen.,

Wohin willst du denn umziehen? Gleiche Stadt oder weiter weg?

Und noch eine Frage: Will der Papa denn auch, dass euer Kind tatsächlich bei ihm lebt?

LG
mini-sumsum

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Es kann durchaus sein, dass das Meldeamt auf der Unterschrift des KV besteht und du das Kind ansonsten nicht an der neuen Adresse angemeldet bekommst. Denn mit gemeinsamem Sorgerecht habt ihr auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht, und der Vater hat ein Wörtchen darüber mitzureden, wo das Kind lebt.

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Ich würde halt davon ausgehen, dass "Hauptwohnsitz" und "Lebensmittelpunkt" stark etwas miteinander zu tun haben.
D.h. wenn das Kind nachweislich nicht mehr hauptsächlich beim Vater lebt, dann muss er doch sowieso irgendwann unterschreiben, oder bin ich da total schief gewickelt? Es kann ja auch nicht korrekt sein, ein Kind bei sich gemeldet zu haben, was evtl. nur alle zwei Wochen dort lebt. #kratz

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Das Kind lebt dann aber vorwiegend bei Dir, oder?

Da kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es rechtens wäre, den Hauptwohnsitz des Kindes beim Vater anzumelden.

Meld das Kind mit Dir zusammen um und fertig. :-)

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Hallo,

es kommt auf das Einwohnermeldeamt an, ich bin einmal gefragt worden, hab gesagt der Vater und ich sind getrennt, der Kleine lebt bei mir und gut war's.

Wenn dein Ex allerdings jetzt schon Streß macht, dann sieh zu das du dir einen Anwalt für Familienrecht suchst und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht holst - das geht auch wenn ihr euch weiterhin das Sorgerecht teilt.

-Kleine Frage nebenbei, er will, bzw ist damit einverstanden das der Kleine mit zu dir zieht, aber das soll nicht offiziell geschehen ? Lach, da hat einer Schiss vorm Unterhalt zahlen :-p !-

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bei mir und meinem sohn war es auch so das ich eine einverständnisserklärung von meinem noch gatten benötigt habe. (noch verheiratet, aber getrennt lebend) wir zogen 300 km weit weg.

scheint wirkklich heftige unterschiede hier in deutschland zu geben.

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Der Unterschied liegt lediglich in der Entfernung.
Zieht die KM im Umkreis von 50km um, so kann das ohne weiteres Einverständnis erfolgen.
Darüber hinaus muss der gemeinsam Sorgeberechtigte Vater zustimmen.
Es sei denn es liegt ein guter Grund für den Umzug vor (Arbeitsplatzwechsel).