Scheidung läuft und schwanger vom neuen partner

huhu ihr lieben.

folgendes...seit august läuft die scheidung mit meinem ex.bin nun im 5 monat schwanger von meinem neuen partner.
da mein ex nicht der schnellste ist zieht sich diese scheidung hin(fristen werden immer wieder verlängert)
bis april ist zwar noch etwas zeit aber man weiß ja nie.
mein partner und ich möchten natürlich nicht das mein ex in der geburtsurkunde als vater steht.
wie müssen wir vorgehen das mein partner als rechtsmäßiger vater drinn steht.

vielen dank

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das wird er leider erst mal vorerst, egal ob Du bis dahin geschieden wirst oder nicht, dein Kind, dein Ex oder dein neuer Partner müssen eine Ehelichkeitsanfechtungsklage machen.
am besten Du gehst zum Jugendamt, da gibt es eine zuständige Stelle dafür, sagst das Du bzw. dein Kind (den Du selber bist die einzige die es nicht anfechten kann) die Ehelichkeitsanfechtungsklage machen möchtest, geht natürlich erst wenn das Kind geboren ist, aber vielleicht kann man da schon mal was vorbereiten, dann macht das Jugendamt im Sinne des Kindes diese klage, das ganze dauert leider ein bisschen, geht auch vor Gericht, so ist das nun mal in unserem Rechtssystem, wenn das dann durch ist,muss dein neuer Partner eine Vaterschaftsanererkenntnis machen, dann kannst Du die Geburtsurkunden ändern lassen und dein Ex wird darin nie wieder erwähnt
wenn dein neuer Partner diese Klage machen will, hat er die kosten auch selber zu tragen, wenn das Kind klagt, bzw das Jugendamt für ihn übernimmt es die Staatskasse und wie schon am Anfang erwähnt auch wenn Du morgen geschieden wirst, wird trotzdem dein Ex drin stehen, da vom Gesetz her die Empfängnis in der Ehe lag, Trennungsjahr hin oder her.
habe das ganze vor 15 Jahren durch gehabt, war von meinem Ex Mann, schon 1 1/2 Jahre getrennt auch schon geschieden bei der Geburt meiner Zwillinge, das war vielleicht ein Schock, als dieser Kerl da drin stand, falls Du noch fragen hast kannst mich gerne über VK anschreiben.

LG Helga

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habe das ganze vor 15 Jahren durch gehabt

15 Jahre ist lange her und SO ist das längst nicht mehr.Ich hab das 2007 durch und da ging nichts vor Gericht und alles ohne Klage.

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Hallo,

im Gesetz steht ganz klar in etwas folgendes: Vater eines Kindes ist, wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder wer die Vaterschaft anerkannt hat oder wessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Leider bedeutet das "oder" nicht, daß man sich eine Option aussuchen kann, sondern es geht der Reihe nach. Wenn Du zur Geburt noch mit Deinem Ex verheiratet bist, wird er auch als Vater in der Geburtsurkunde stehen. Da kannst Du rein gar nix gegen tun.

Aber Dein neuer Partner kann trotzdem schon die Vaterschaft anerkennen. Wirksam wird das allerdings erst nach der Scheidung. Dann könnt Ihr auch eine neue Geburtsurkunde ausstellen lassen.

Liebe Grüße von Swety

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Seid ihr zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet ,kommt dein Nochmann in die Geburtsurkunde.
Der KV kann aber dann schon die Vaterschaftsanerkenung machen.Dieser Anerkennung müssen du und dein Nochmann schriftlich zustimmen.
Ich hab das alles auf dem Standesamt erledigt.
Sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig ist,legst du es dann vor und bekommst eine neue Geburtsurkunde mit dem richtigen Vater drin.
Vielleicht kannst du deinem Nochmann ja auf die Sprünge helfen,sich etwas zu beeilen.
Als eingetragener Vater ist er dem Kind zu Unterhalt verpflichtet.
Vielleicht legt er dann mal etwas Tempo vor,um aus der Nummer rauszukommen.

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Bis April könnte es durchaus knapp werden...zumal das Urteil nicht am Scheidungstag rechtskräftig wird, sondern frühestens sechs Wochen später.

Ich glaube allerdings kaum, dass dein Nochmann scharf drauf ist, als Vater in der Geburtsurkunde eines Kindes zu stehen, das nicht seins ist.

Falls er das noch gar nicht bedacht hat, solltest du es ihm mal sagen...möglicherweise kommt er dann in die Gänge.

Wie das läuft, wenn ihr bei der Geburt des Kindes tatsächlich noch nicht rechtskräfitig geschieden seid, weiß ich allerdings nicht. Es gibt Wege, aber die sind wahrscheinlich mit einiger Rennerei (und vielleicht auch mit Stress und Ärger) verbunden.



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zumal das Urteil nicht am Scheidungstag rechtskräftig wird, sondern frühestens sechs Wochen später.

Kommt drauf an.Bei mir war es das.Ich weiß aber auch gar nicht mehr so wirklich ,wie das funktioniert.

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Hallo,

also, meine Tochter wurde auch noch während der Trennungszeit geboren ... Scheidung lief zwar, aber mein Ex lies sich, wie deiner, massig Zeit mit dem einreichen von Unterlagen (getrennt August 2007, Scheidungsantrag von mir gestellt August 2008 ... im Juli 2009 wurde meine Tochter geboren, im Januar 2010 reichte er dann EEENDLICH alle Unterlagen ein, im Februar Termin bekommen, im April 2010 geschieden).
Meine Tochter war also erst einmal leider als sein Kind eingetragen.
Nachdem die Scheidung offiziell war, bin ich mit den Unterlagen und meinem Freund zum Standesamt und er erkannte die Vaterschaft für Leni an ... mein Exmann bekam die unterlagen, musste zum Standesamt und Leni als sein Kind aberkennen. Ging, als er endlich mal seinen Arsch hoch bekam, ganz schnell.
Wie es sich mit dem Nachnamen verhält weiß ich nicht, Leni MUSS leider aufgrunddessen das es ein eheliches Kind vor ihr gibt (sprich mein Exmann und ich haben einen gemeinsamen Sohn) den Nachnamen behalten, es sei denn ihr Vater und ich heiraten und erkennen alle den neuen Namen an ... dann müsste ich aber auch den von meinem Großen ändern lassen - ein tierisches Hickhack, aber wie es in eurem Fall ist wirst du dann sehen.
LG