Ex-Freund zog aus Wohnung aus - muss ich ihn abmelden?

Hallo Ihr Lieben!

Die Beziehung zu meinem ehemaligen Lebensgefährten (wir waren 10 Jahre zusammen) ist offiziell schon seit einem Jahr beendet.

Nun endlich hat er es geschafft, aus meiner Wohnung auszuziehen. Obwohl ich es eigentlich nicht als Auszug bezeichnen kann. Er nahm gestern zwei Taschen und liess mich mit dem Rest zurück. Wohin er geht, weiss er nicht, er hat also im Moment eigentlich keinen festen Wohnsitz.

Nun meine Frage: Ist es für mich rechtlich gesehen besser, wenn ich ihn beim Einwohnermeldeamt abmelde oder ist das eigentlich seine Aufgabe?

Reicht es eventuell aus, seinen Namen am Klingelschild + Briefkasten zu entfernen, um zu zeigen, daß er hier nicht mehr wohnt?

Ich habe Angst, dass eventuell Rechtsanwälte o.ä. auf mich zukommen, weil wir ja vorher in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" gelebt haben und man da ja auch automatisch für den anderen mit verantwortlich ist.

Ich freue mich über Eure Erfahrungen und Antworten. Vielen lieben Dank dafür!

Liebe Grüße, Isuam, die sich eine Trennung irgendwie anders vorgestellt hatte.

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Hei,
Also mit dem Abmelden ist das so ein Problem, denn laut Melderecht darfst du das gar nicht. Wen du aber eine ganz nette Sachbearbeiterin antriffst, macht sie das trotzdem. Ansonsten kannst du oder der Vermieter, dem Einwohnermeldeamt schriftlich mitteilen, das er da nicht mehr wohnt. Hat 2 Dinge von Bedeutung:
Solange er da gemeldet ist, könnte ein zutrittsrecht sogar durch die Polizei erwirken.
2. Wenn er evtl. was ausgefressen hat und in eine Kontrolle kommt, wäre er ohne festen Wohnsitz.
Aber besser ist das wenn er nicht mehr gemeldet ist, sonst steht er eh irgendwann wieder in der Tür.

Wegen Rechtsanwälten oder so brauchst du keine Bedenken zu haben. Erstens gibt es die sogenannte "Sippenhaft" schon seit langem icht mehr. Ausnahme wäre natürlich wenn du irgendwo mit Unterschrieben hast, sei es Handyvertrag, Konto, Kaufvertrag oder vor allem Kreditverträge. Dann kannst du natürlich in die Haftung genommen werden. Also am besten alle Verträge bei denen du Bürgst, sofort kündigen, wenn möglich. Und den Mietvertrag unbedingt auf dich alleine umschreiben, denn allein bei den Umlagen sparst du die 2te Person.

Dringend mitteilen musst du natürlich den Auszug, falls du harz4 oder Wohngeld beziehst. Damit du dich da nicht in einen hinterhalt begiebst und evtl dann alles gestrichen bekommst. Ansonsten bist du für ihn in keiner Weise Verantworlich, ist ja nicht dein Kind.
In diesem Sinne viel Glück.

Solltest du noch Fragen haben, melde dich. Sandy #winke

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Hallo Sandy!

Danke für Deine ausführliche Antwort. Jetzt bin ich auf jeden Fall schon etwas schlauer. :-)

Eine Frage habe ich noch: Also, mein Vorteil der Abmeldung ist, daß ich keine Angst haben muss, daß die Polizei mir vielleicht die Tür einrennt, weil er dort gemeldet ist. Gilt das auch, wenn er nicht am Klingelschild / Briefkasten steht? Vermutlich...

Nachteil für ihn bei einer Abmeldung von meiner Seite: Er hat keinen festen Wohnsitz mehr, wenn die Polizei ihn irgendwo "aufgreift". Welche Folgen hätte das für ihn, wenn er keinen festen Wohnsitz hat?

Meinem Vermieter habe ich seinen Auszug mitgeteilt und sonst waren wir eigentlich (vertraglich gesehen) nicht mit einander verbunden. Trotzdem danke für diese doch wertvollen Hinweise.

Somit muss ich jetzt eigentlich nichts mehr tun, kann eben nur zum Bürgeramt gehen und denen sagen, daß er da nicht mehr wohnt, oder?. Aber eigentlich wäre es auch seine Aufgabe, sich entsprechend umzumelden?

Oh man, jetzt habe ich doch noch 3 Fragen gestellt.... ;-)
Ganz liebe Grüße, Isuam

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Hallo Isuam

Zu Frage 1 - Nein mit dem Klingelschild hat das überhaupt nichts zu tun. Da kannst du dran schreiben was immer du willst und auch entfernen wie du willst. :-) Zutrittsrecht kann er nur durchsetzen zu einer Wohnung bei der er gemeldet ist.

Zu 2 - Nun ja, keinen festen Wohnsitz zu haben ist ja nun nichts strafbares. Sollte er aber Sraffällig werden, nimmt ihn die Polizei ( falls er erwischt wird) direkt in Untersuchungshaft, denn wer keinen Wohnsitz hat, wie soll man den später wieder finden . Das wäre aber doch sein Problem. Da muss er sich halt kümmern, oder zum Amt gehen damit er irgendwo eine Einweisung bekommt (Unterkunft, Wohnheim oder so). Das wird er aber ganz schnell lernen :-)

Zu 3 - Es ist nicht nur seine Aufgabe sich um zu melden, sondern seine Pflicht. Du kannst versuchen ihn ab zu melden, ansonsten zumindest schriftlich mitteilen, das er nicht mehr da wohnt und keine neue Anschrift hinterlassen hat. Übrigens kann das auch der Vermieter machen, wenn der Mietvertrag nur noch auf dich läuft.

P.s Keine Sorge :-D wer nicht Fragt und lernt den letzten fressen die Hunde #zitter Also wenn was auf dem Herzen liegt fragen ;-)

#liebdrueck Sandy

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