Hallo,
ich habe 3 Kinder 7 und die Zwillinge sind 5 Jahre alt. Ich lebe in Scheidung von meiner Frau. Die Kinder wurden meiner Ex Frau weggenommen vom Jugendamt und leben nun bei meinen Eltern. Meine Ex Frau ist Hartz 4 Empfängerin und hat in der zwischenzeit Zwillinge bekommen von ihrem neuen Freund mit dem sie zusammen lebt. Sie wohnt ca. 600km weit weg hat sich seit über nem jahr nimmer gemeldet bzw. etwas von sich hören lassen. Die Kinder habe ich jedes Wochenende bei mir. Ich bezahle im moment 1100€ unterhalt ans Jugendamt bei einem Nettoverdienst von ca. 3000€ monatlich.
Nun meine frage kann meine Frau auch zu den Unterhaltskosten beigezogen werden??
wenn ja dann 50 / 50 oder hängt des von dem Einkommen ab??
ich weiss es gibt eine Unterhaltsvorschusskasse schiesst die den Unterhalt vor???
Ich mein es kann ja net sein das sie von heut auf morgen abhaut mich und die Kinder im Stich lässt und ich die ganze Woche arbeite und am Wochenende die Kinder bei mir hab und sie sich einfach vom nächsten schwängern lässt und damit durchkommt.
Wenn ich das alleinige sorgerecht bekomme ist sie dann trozdem unterhaltspflichtig ???
freu mich über viele hilfreiche Antworten
lg
Kindesunterhalt wenn kinder bei der oma leben
Wieso mußt du ans JA zahlen ,wenn die Kinder bei deinen Eltern leben?
Nun meine frage kann meine Frau auch zu den Unterhaltskosten beigezogen werden??
Normalerweise geht der Unterhalt nach Einkommen.Wenn sie ALG 2 bezieht,wovon soll sie dann zahlen?
Faß mal nem nackten Mann in die Tasche.
Wenn ich das alleinige sorgerecht bekomme ist sie dann trozdem unterhaltspflichtig ??
Sorgerecht hat mit Unterhaltspflicht rein gar nichts zu tun.
Zahlen müßte sie trotzdem (wenn sie denn könnte) ansonsten würde wohl die UV-Kasse einspringen denke ich.
Weil da Jugenamt den Unterhalt mit Kindergeld und einem zuschuss an meine Eltern bezahlt....
Klar deshalb meine frage der unterhaltsvorschusskasse wo den Unterhalt vorschiesst und später von ihr wieder einfordert sobald sie zahlungsfähig ist.
oder bin ich der blöde weil ich mich
1. net schwängern lassen kann
und
2. Arbeiten gehe und net einen auf Hartz 4 zu machen??? Es macht mich einfach wütend das sie mit ihrer faulheit durchkommt...Sie hat noch net einen Tag in ihrem leben gearbeitet.
oder is sowas fair???
Klar deshalb meine frage der unterhaltsvorschusskasse wo den Unterhalt vorschiesst und später von ihr wieder einfordert sobald sie zahlungsfähig ist.
Da sie zahlungsUNFÄHIG ist, muß sie den UVG auch nicht zurückzahlen!!!!
Und das es saublöd ist sich weiter zu vermehren , wenn man schon nicht in der Lage ist, die bereits vorhandenen Kinder zu finanzieren sind wir uns einig - dennoch muß man sich hier für eine solche Meinung gerne von Zweitfrauen anmachen lassen - auch wenn es bei so manchen Gebrauchtmann angebracht gewesen wäre hätte er vorher einen Knoten in den Schniedelwutz gemacht.
Das einzige wie Du deine Ex drankriegen kann ist eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung. Denn als Unterhaltverplichteter ist es nicht erlaubt in Erzeihungsurlaub zu gehen. D, h. Unterhalt ist dennoch zu zahlen - sei es durch einen Nebenjob. Aber versprich Dir nicht zu viel davon - eine Anzeige wird vermutlich wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt. Nein, fair ist das nicht. Ich bin in der gleichen Situation. Allerdings sind meine Kinder älter und nehmen es mittlerweile ihrem Vater wirklich übel, das er so gar nicht zu ihrem Leben beiträgt - weder finanziell noch personell
Ute
Ich mein es kann ja net sein das sie von heut auf morgen abhaut mich und die Kinder im Stich lässt und ich die ganze Woche arbeite und am Wochenende die Kinder bei mir hab und sie sich einfach vom nächsten schwängern lässt und damit durchkommt.
Das Problem wird sein, dass sie damit wohl durchkommt, zumindest solange die weiteren Zwillinge klein sind. Schlampen wie diese, kriegen notfalls auch noch ein Kind, um nicht zahlen zu müssen.
Da bleibt Dir nur, was die meistens Alleinerziehenden tun müssen: sich nach der Decke strecken, die Kinder zu sich holen, Teilzeit arbeiten und soziale Hilfen beantragen.
Gruß
Manavgat
Hallo master,
bei mir werfen sich einige Fragen auf. Es sind deine Kinder und ihr seit noch verheiratet. Warum muss da das Jugendamt eingreifen und die Kinder bei deinen Eltern unterbringen?
Du möchtest das Alleinige Sorgerecht, was ich aber nicht verstehe das du dich jetzt nicht um deine Kinder kümmerst, oder kümmern kannst und das alleinige Sorgerecht beantragst. Ich hätte im Sinne meiner Kinder versucht sie zu mir zu nehmen auch unter der Bedingung das ich einen gut bezahlten Job an den Nagel hängen müsste. Die Kinder haben im Moment nicht nur ihre Mutter verloren sondern ihren Vater auch so gut wie.
Deine Ex-Frau lebt von Alg2 und hat auch noch zwei Kinder die sie versorgen muss. Daher denke ich hat sich die Frage schon erübrigt ob sie Unterhalt für eure Kinder zahlen kann.
Da du noch in Scheidung lebst mach dir mal Gedanken wie es aussieht ob deine Er-Frau nicht sogar einen Unterhaltsanspruch gegen dich hat. Es kann ganz gut sein das die Behörde die das Alg2 bewilligt auch an dich wegen Unterhalt für deine Frau herantritt.
Freundliche Grüße
sie lebt also mit dem Neuen zusammen und betreut da die gemeinsamen Kinder?
Geht ihr neuer Arbeiten?
Dann hat sie nämlich sehr wohl Einkommen - und zwar ne Art Taschengeld was ihr zusteht vom Neuen.
Denn sie versorgt und betreut die gemeinsamen Kinder!
Es wird sicher nicht viel sein......aber es geht ja ums Prinzip.
Unterhaltsvorschuss gibt es natürlich auch für die Kinder!
Müsste sich eigentlich das JA drum kümmern.