Er will die Kündigung des Mietvertrages nicht unterschreiben

Hallo,

nach einigen Monaten Streitereien bin ich Anfang Dezember nach einer Ohrfeige von ihn und eingetretener Badezimmertür zu meinen Eltern gezogen. Dort wohne ich mit unserer Tochter (3,5) und dem Hund recht gut.

Trotzdem möchte ich mir langsam eine eigene Wohnung suchen. Er wohnt weiter in der alten Wohnung die ich bis jezt bezahle (700EUR/mtl). Jetzt wollte ich zum 3. Januar Kündigen. Er hat sich in der Woche vor dem Jahreswechsel geweigert den gemeinsamen Mietvertrag zu Kündigen, D.H er hat sich geweigert die Kündigung mit zu unterschreiben.

Ich hatte einen Brief an die Hausverwaltung geschickt, in der ich die Situation geschildert habe und sie gebeten, mich aus dem Mietvertrag zu entlassen (nach ordentlicher Kündigungsfrist). Jetzt habe ich dort angerufen: wie ich es mir dachte, so akzeptieren sie die Kündigung nicht.
Ich kann doch nicht bis zur Scheidung (habe dafür noch keine Schritte unternommen) in dem Mietvertrtag stehen. Ich wollte mir eigentlich eine neue Wohnung suchen. Kann ich aber nicht, solange ich noch die alte Mietverpflichtung habe.
Er wird die Miete nicht bezahlen können. Verstehe sowieso nicht, wie er sich die Wohnung leisten will. Er möchte darin wohnen bleiben.

Lohnt sich ein Weg zum Anwalt?
Der kann doch meinen Mann auch nicht zwingen die Kündigung zu unterschreiben?
Ich will nicht in der alten Wohnung leben. Ich möchte etwas Neues in der Nähe meiner Eltern.

So kann ich doch nicht neu anfangen?!

Danke für Eure Hilfe.

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ja, geh zum Anwalt.

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Hallo!

Ich würde eine normale Kündigung unter deinem Namen hinschreiben, dann dazu das er in Zukunft alleine der Hauptmieter ist und Zahlungen einstellen, oder bis die Kündigungsfrist aus ist, nur die Hälfte der Miete zahlen. Warum sollst du für ihn die Miete zahlen.

Wahrscheinlich blöder Rat, aber ich würde es so machen.
Ob es funktioniert, keine Ahnung.

Lg Marion

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Danke für Deine Antwort.

Ich habe ja schon eine Kündigung hingeschickt.
Die Hausverwaltung akzeptiert das aber so nicht.
Da ich mir ziemlich sicher bin, daß er die Miete nicht aufbringen kann, würden die sich bei einem Mietrückstand an mich wenden und ich darf dann zahlen, da ich noch im Mietvertrag drinstehe.

Wir müssten beide die Kündigung unterschreiben und er kann dann für die Wohnung einen eingenen Mietvertrag abschließen.

Aber wie kann ich erreichen, daß er die Kündigung mit unterschreibt, oder wie kann ich mich rechtlich davor schützen, seine Mietschulden bezahlen zu müssen??

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Unter Umständen wirklich sehr blöder Rat.

Wenn beide im Mietvertrag stehen und bisher keiner entlassen wurde, sind beide Schuldner. Will heißen, bezahlt sie nicht, bezahlt er nicht, haben beide Pech!

Recht haben und bekommen sind immernoch 2 Paar Schuhe!

Und weiterhin stellt sich die Frage wer den längeren Atem hat und skrupelloser in Bezug auf eventuelle Mietschulden ist.

Ich würde, bevor es zum Anwalt geht zur Hausverwaltung gehen, persönlich!

Sachlage schildern, darum bitten das er als alleiniger Hauptmieter eingetragen wird und du unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist ab Datum X aus dem Vertrag entlassen wirst und er ab da alle Rechte und Pflichten allein trägt.

Die Exfreundin meines Partners lebt in der damaligh gemeinsam bewohnten Wohnung und da er zu mir zog, wurde es so gemacht.

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Hallo,
ich habe genau das gleiche hinter mir. Bin im Juni 2009 aus der gemeinsammen Whg. ausgezogen und mein Mann wollte in der Whg bleiben.
Den ersten Monat hat er noch Miete bezahlt, dann war er mit seiner jetztigen Freundin zusammen und hat nichts mehr bezahlt.
Ich hatte die Vermieter auch angeschrieben, auf den Rat meiner Anwältin, aber die haben mich nicht rausgelassen aus dem Vertrag. (wo noch Miete bezahlt wurde)
Meine Anwältin meinte, erst bei der Scheidung kann ihm die Whg zugesprochen werden, dann wäre ich raus und die Vermieter können nichts machen.

Da er sich aber um nichts gekümmert hat, und ich noch einen Schlüssel von der Whg hatte, habe ich mitte Oktober 2009 einfach Schlüsselübergabe an die Vermieter mit deren Anwalt gemacht. Lag ja schon die Fristlose Kündigung vor und jetzt sollte noch die Räumung der Whg anstehen. (wollte aber durch ihn nicht noch mehr Schulden haben)
Er ist auch nicht zur Schlüsselübergabe gekommen. Er wohnte ja schon bei seiner Freundin.

Das war auf einem Montag, am Samstag war ich mit meinem Sohn und meiner Schwägerin erstmal dort und haben seinen ganzen Sperrmüll in ein Zimmer geräumt.
Dort sah es aus wie im Schweinestall.

LG Britta

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Hallo Britta,

so weit will ich es eben nicht kommen lassen.
Du machst mir ja ein wenig angst.

Also ich muß unbedingt da raus, bevor ich eine neue Wohnung anmiete...

Danke!

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Ne Angst will ich dir nicht machen, wollte dir nur Mitteilen wie es bei mir war.
Vieleicht kannst du was mit einem Anwalt werden, obwohl ich das nicht glaube, ich WAR ja bei meiner Anwältin, die sich mit Mietrecht sehr gut auskennt.

Halt mich mal auf dem laufenden.
lg

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Hallo,

ich habe eine gute Freundin die als Verwalterin für eine riesige Immobilienfirma arbeitet. Wir hatten vor einiger Zeit genau das Thema was Du beschreibst.
Wen ich das richtig verstanden habe kannst Du seine Unterschrift bei Gericht ersetzen lassen wen Du beweisen kannst das er sich weigert die Kündigung zu unterschreiben.
Du kannst ja nicht gezwungen werden bis zum St. Nimmerleistag Miete zu zahlen nur weil der Herr bockig ist.

Also ab zum Anwalt #winke und zeig ihm wo der Hammer hängt.

LG dore

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Hall Dore,

Danke für den Tip!
Ich gebe ihm diesen Monat, also bis zur nächsten Kündigungsfrist, noch Zeit.
Wenn das nichts bringt, werde ich das übers Gericht laufen lassen!

LG

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Bitte, gern geschehen. Ich würde ihm aber damit Du etwas in der Hand hast ihn nochmal schriftlich auffordern, mit Fristsetzung, die Kündigung mit zu unterschreiben.

LG dore

PS. Denk dran das ganze als Einwurfeinschreiben zu machen.

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Doch, Du kannst ihn zwingen.


Sprich dringend mit einer Anwältin.

Gruß

Manavgat

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Verweigert der Mitmieter die Zustimmung, so kann Klage auf Zustimmung erhoben werden. Das Urteil des Gerichts ersetzt dann die Zustimmung. Die fehlende Unterschrift des Partners wird nun durch das Urteil ersetzt. Es ist dringend zu empfehlen, in solchen Fällen einen erfahrenen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Mietrecht oder Familienrecht) zu beauftragen.