Scheidung in Abwesenheit?

Hallo zusammen.

Ich habe mich 2008von den Mann getrennt, den ich mal geheiratet habe.

Es hat sich alles sehr weit hin gezoegen, weil er überhaupt keine Papiere eingereicht hat...Rentenversicherung läuft jetzt mit seinen Lücken...meine Anwätlin hat einen Antraggestellt, das dass ausgeschlossen werden soll, wozu er sich binnen 14Tagen äußern konnte...hat er nicht.

Er wurde sehr oft vom Gericht angeschrieben Bußgeld usw...Als wir den Termin wegen dem Sorgerecht hatten (wollte in bereichen Medi und Schule/Kiga alleiniges entscheidungsrecht haben) erschien er nicht...Da habe ich dann das alleinige Sorgerecht bekommen....So nun stehts fest

"Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen"

Das ist der 2.03.11 Juhuuu :-)

Bei dem Termin zum Sorgerecht, hatte die Richterin schon durchblicken lassen, das Sie mich auch in abwesenheit scheiden würde, da sie nicht glaubt, der Er erscheinen wird...Da er sich nie gemeldet hatte oder Stellung genommen hatte.

Jetzt meine Frage: Kann sie mich so einfach ohne seine anwesenheit scheiden? oder muss ich angst haben, das sie diesen Termin nochmal verschiebt?

Sie ist wohl auch schon sehr genervt von Ihm, da es wegen ihm schon so lange dauert...Das hat mir meine Anwältin so gesagt, da sie auch sehr oft mit Ihr reden musste, wegen Öffentlicher Scheidung und wie es weiter geht, da er eine Zeitlang nicht gemeldet war...und zwischendurch auch nicht...Da seine Mutter in in regelmäßigen abständen rausschmeist...

Hoffe kann mir jemand helfen...dieser Tag, wäre ein absoluter neubeginn

Danke Tanja

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So einfach ist das leider nicht, schau mal in § 128 FamFG. Aber wenn sich Dein Mann nicht wehr, wird wohl auch nichts passieren.
Das Problem ist nämlich, dass Dein Mann ja nicht verschwunden ist, sondern vielmehr einfach nicht reagiert.
LG

§ 128 FamFG
Persönliches Erscheinen der Ehegatten
(1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören. Die Anhörung eines Ehegatten hat in Abwesenheit des anderen Ehegatten stattzufinden, falls dies zum Schutz des anzuhörenden Ehegatten oder aus anderen Gründen erforderlich ist. Das Gericht kann von Amts wegen einen oder beide Ehegatten als Beteiligte vernehmen, auch wenn die Voraussetzungen des § 448 der Zivilprozessordnung nicht gegeben sind.

(2) Sind gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden, hat das Gericht die Ehegatten auch zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht anzuhören und auf bestehende Möglichkeiten der Beratung hinzuweisen.

(3) Ist ein Ehegatte am Erscheinen verhindert oder hält er sich in so großer Entfernung vom Sitz des Gerichts auf, dass ihm das Erscheinen nicht zugemutet werden kann, kann die Anhörung oder Vernehmung durch einen ersuchten Richter erfolgen.

(4) Gegen einen nicht erschienenen Ehegatten ist wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen zu verfahren; die Ordnungshaft ist ausgeschlossen.

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morgen tanja,

wir haben das gerade alles ganz frisch hinter uns, aber hier ging es um die nun ex-frau von meinem freund.

sie reagierte sehr lange nicht und es konnte dadurch auch kein termin gemacht werden. irgendwann nahm sie sich einen anwalt.

den ersten termin lies sie 24std. vor der scheidung platzen - wir platzten auch beinahe, da noch ein kind unterwegs war, und sie kurz vor der entbindung stand. das kind war von einem anderen mann, aber durch die ehe eben das meines freundes,..

der zweite scheidungstermin stand fest und wir erkundigten uns, falls sie diesen erneut platzen lassen würde, was dann geschieht.

dann wäre mein freund bei gericht angehört worden und seine frau auch extra,...wie sie das dann gemacht hätten!? keine ahnung, aber das ist aufgabe des gerichtes.

zwischenzeitlich wurde das kind geboren,.. auch stand sie vor ihm einen tag vor der scheidung und sagte zu ihm, das sie keinen grund sieht sich scheiden zu lassen, sie könnten es doch noch einmal mit einander versuchen.
bis zu diesem tag lebten wir aber schon 1jahr seite an seite und sie mit ihrem neuen freund, dem kindesvater ebenfalls.

im nachhinein, während des gespräches blickte von ihr durch das es ihr nur um die krankenkasse ginge, und sie deshalb die scheidung nicht wolle.

das war seine chance gewesen, die er nutzen wollte wenn sie beim gericht der scheidung nicht zustimme,...#schwitz


also, es müssen beide vor ort sein, bzw. wenn verhinderung eines ehepartners, muss dieser angehört werden,...

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Hy!

Super, genau um die Kk geht es meinem Ex auch #augen

Hmm, das Sorgerecht, habe ich alleine bekommen, da Er auch da keinen Grund sah, da zu erscheinen...

Ich habe jetzt nochmal die Ladung rausgesucht da steht:

**Sowei Sie zu dem anberaumten Anhörungstermin unentschuldigt nicht erscheinen, kann das Verfahren auch ohne ihre persönlich Abhörung beendet werden.**

Die Richterin hat schon sehr oft versucht Kontakt mit ihm aufzunehmen...Es liegen auch schon Bußgeld beischeide vor, da der Herr einfach keine lust hatte irgendetwas zu tun.

Ich hoffe einfach mal ;-)

Euch Herzlichen Glückwunsch zum Neuanfang :-) So werde ich es sehen, wenn es soweit ist!!

Liebe Grüße

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vielleicht liegt es daran das ihr die drei jahre schon rum habt, der trennung.

mein freund war mit seiner frau erst zwei jahre getrennt,..

du schaffst das - alles gute #klee

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