Kinderzuschlag Bundeswehr auch bei Trennung???

Hallo, weiß nicht, ob ich hier auch richtig bin aber ich versuche es einfach mal !!!
Es geht um den Kinderzuschlag den Soldaten für ihre Kinder bekommen!!!

Ich bin von dem Vater von unseren Sohn seit einem Jahr getrennt, Unterhalt usw zahlt er!!

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, Soldaten bekommen pro Kind Kinderzuschlag..wir haben den Antrag aber nie bei der Wehrbereichsverwaltung abgegeben, jetzt bekomme ich Post von dort das Sie die Unterlagen brauchen!!!
Wir sind doch nicht mehr zusammen und Nachgezahlt wird auch nur für 3 Monate sowie ich weiß, steht mir es dann trotzdem noch zu???
Bin in einer neuen Partnerschaft, kein Beamter!!!

Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus!!!

Sonnige Grüße aus Bielefeld
roosalinde+Joel(1)

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Hallo,

dein Ex hat nach wie vor den Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Ich vermute, dass er jetzt den Antrag eingereicht hat. Sind ja schließlich über 90 Euro die ihm monatlich durch die Lappen gehen. Deswegen werden sie dich angeschrieben haben.
Ihm steht dieser Zuschlag übrigens bis zu drei Jahre rückwirkend zu. Es kann theoretisch möglich sein, dass er durch den Familienzuschlag steigende Gehalt in eine höhere Stufe der Düsseldorfer Tabelle rutscht. Das muss in diesem Fall aber dann das zuständige Jugendamt nachprüfen, sobald er mehr Geld erhalten sollte.
Aber sonst steht dir der Familienzuschlag an sich nicht zu.

Grüße Milla

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Genau so! :-)


So wars nämlich bei uns auch. Die WBV wollte von mir ein Formular ausgefüllt bekommen, dadurch hat mein Ex weiterhin den Kinderzuschlag ausgezahlt bekommen.
Geändert hat sich für mich dadurch nichts.

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Vielen Dank erstmal!!!

Dann muss ich meinen Anwalt bloß noch Bescheid geben darüber, denn der Unterhalt für mich und unseren Sohn wird jeden Monat von seinem Gehalt gepfändet und es besteht noch ein Rückstand von einem Jahr...

Grüsse