Hallo Mädels,
ich weiß nich so recht wo ich mit dem Thema hin soll deswegen schreib ich hier mal. Ich habe vor ca. 2 wochen endlich mein Scheidungstermin bekommen am 03.8.11 ich bin derzeit aber schwanger (von meinem Partner) ET wäre der 22.8 aber man weiß ja nie wie das is die wenn die zwerge früher wollen haben wir wenig zu sagen ;) nun is es ja so das das Scheidungsurteil erst per Post kommen muss und erst dann "rechtskräftig" ist aber wie wäre das nun wenn die kleine vor dem Brief kommen würde? Könnte trotzdem mein Partner als Vater eingetragen werden? Denn die Vaterschaft haben wir ja schon anerkannt. Möchte aber mit allen mitteln verhindern das mein EXmann als vater eingetragen wird.
Lg Doris + Lara 36 SSW.
Endlich scheidungstermin aber wie ist es mit der Geburt?
nun is es ja so das das Scheidungsurteil erst per Post kommen muss und erst dann "rechtskräftig" ist
Nicht unbedingt.Mein Scheidungsurteil war sofort rechtskräftig. Kann dir jetzt aber nicht mehr genau sagen ,wieso.
Das wird dir eventuell ja noch jemand beantworten.
Möchte aber mit allen mitteln verhindern das mein EXmann als vater eingetragen wird.
Wo ist das Problem? Dann schnappst du dir dein rechtskräftiges Urteil und läßt ihn wieder austragen.
Hab ich auch so gemacht.Ich war beim Standesamt und hab dort den richtigen Vater benannt.Der hat bei seinem Standesamt (ihr könnt natürlich auch alle gemeinsam da hin) die Vaterschaft anerkannt .Mein Exmann und ich haben dem zugestimmt und schon gabs die neue Geburtsurkunde für meine Tochter.
Hallo
nur ist das bei mir nicht so einfach da das verhältnis nicht gut ist, und ich meine gründe habe das er auf keinen fall eingetragen werden soll. aber vll. habe ich ja auch das Glück und es ist rechtskräftig nach dem die scheidung vorbei ist wünschen würden wir es uns und dann könnte die maus auch kommen wann sie will ;)
nur ist das bei mir nicht so einfach da das verhältnis nicht gut ist, und ich meine gründe habe das er auf keinen fall eingetragen werden soll.
Naja,selbst wenn er dir einen reinwürgen wollte und nicht freiwillig raus will aus der Geburtsurkunde.
Als eingetragener Vater wäre er unterhaltspflichtig für dich und das Kind.
Und mit dem Hintergrund würde er sich sicher beeilen,alles zu tun,um sich wieder austragen zu lassen.
Wenn dein neuer Partner die Vaterschaft anerkannt hat, wird glaub ich auch er als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen.
Hatte folgendes letztens gefunden:
Wenn ein Kind vor einer rechtkräftigen Scheidung, aber nach einem gestellten Antrag auf Scheidung geboren wird, kommt Folgendes zur Anwendung: Wenn ein anderer Mann als der (Noch) Ehemann, beispielsweise der neue Lebensgefährte der Mutter des Kindes die Vaterschaft anerkennt, (bis spätestens ein Jahr nach der Geburt) und ist der (Noch)Ehemann oder zwischenzeitlich geschiedene Mann mit dieser Anerkennung einverstanden, dann gilt der frühere Ehemann nicht als der Vater des Kindes. Als Vater des Kindes gilt der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat.
Wenn die Eltern des Kindes bei seiner Geburt nicht miteinander verheiratet sind, dann ist im Sinne des Gesetzes der Mann der Vater, der die Vaterschaft anerkennt. Voraussetzung ist, dass die Mutter des Kindes der Anerkennung zustimmt.
lg peggy
Wenn dein neuer Partner die Vaterschaft anerkannt hat, wird glaub ich auch er als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen.
Der kann da noch soviel anerkennen.Solange sie verheiratet ist,gilt ihr Ehemann als Vater und kommt in die Geburtsurkunde.
Meine Scheidung war auch sofort rechtswirksam. Das kann der Anwalt so beantragen. Ich hatte zu dem Zeitpunkt der Scheidung schon ein Kind von anderem Vater.
War ja dann in aller Interesse, dass die ganze Sache in die richtige Richtung laufen konnte, mein Ex-Mann als Vater ausgetragen und mein Partner als Vater eingetragen werden konnte.
"Meine Scheidung war auch sofort rechtswirksam. Das kann der Anwalt so beantragen."
Das geht nur dann, wenn beide Parteien auf Rechtsmittel verzichten...
ja haben sie ja.....Meine Anwältin hat es beim Gerichtstermin vorgeschlagen und die Gegenseite hat sich damit einverstanden erklärt
in dem fall würde ich mit dem jugendamt rücksprache halten die kennen sich da genauestens aus mit den eintragungen...
lg
Hallo!
Wichtig ist der rechtskraftvermerk auf dem scheidungsurteil...der sagt dir, ab wann deine scheidung wirklich gültig ist.
Kind vorher geboren - Ehemann erstmal vater.
Blöd, ist aber so.
wenn dein noch-mann zustimmt, ist aber alles kein Drama.
Er kann die vaterschaft zu Gunsten deines Partners aberkennen und gut ist...
lg
melanie
Meine Scheidung war auch sofort rechtskräftig, weil wir beide noch beim Termin auf Rechtsmittel verzichtet haben.
Scheidungstermin war der 4. und das Urteil im Briefkasten hatte ich am 16. diesen Monat..
nein du bist ab 3.8.11 geschieden und nicht erst wenn der Brief kommt.
Frage mal dein Anwalt wie das ist.
Wenn du wirklich erst mit dem Brief geschieden bist und sie kommt eher kannst du dein Partner nicht als Vater eintragen lassen.
"nein du bist ab 3.8.11 geschieden und nicht erst wenn der Brief kommt."
Das ist so nicht richtig...
meine Freundin hatte letzte Woche ihren Scheidungstermin und ich habe sie gefragt und sie meinte sobald der Richter sagt "nun sind sie geschiedene Leute" ist man geschieden
Die Scheidung kann FRÜHESTENS nach einem Monat rechtskräftig werden (bei mir hat es -warum auch immer- sogar weitaus länger gedauert)...es wird also vermutlich eng, wenn das Kind nicht gerade zwei Wochen später kommt.
Ausnahme: Beide Parteien verzichten auf ihre Rechtsmittel. In dem Fall würde die Scheidung mit dem Termin (also bei euch am 3. August) rechtskräftig.
Hier zum Nachlesen:
http://www.rechtsanwaeltin-luchtenberg.de/Familienrecht/Scheidung/Was_passiert_im_Scheidungstermin
M.W. wird der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der KM verheiratet ist, automatisch als Vater angenommen.