Unterhaltsberechnung: vom Jugendamt oder Notar?

Hallo,

wir trennen und und waren gestern zusammen beim Jugendamt (Unterhalt Kind).
Mein NOCH-Mann wurde ganz unfair behandelt und ihm wurden komisch Fragen gestellt. Das ging sobeit das die Bearbeiterin seine Frage nicht fachgerecht beantworten konnte. Wir lassen uns den Unterhalt nun vom Jugendamt berechnen aber nicht dort den "Titel" erstellen. Mein Mann möchte mit dem Zettel vom Jugendamt zum Notar gehen und das lieber da "betieteln" lassen. Er hat im Internet gelesen das wenn man das vom Jugendamt betieteln lässt ist das schlechter. Denn....wenn er mal weniger zahlen muss weil er bsp. Arbeitssuchend wird....dann muss er immer über das Gericht gehen. Nun habe ich aber Angst das ich bei Notar was unterschreibe was für mich (also das Kind) dann schlecht ist. Was soll ich tun? Die Dame vom Jugendamt seinte (heute per Telefon) das es egal sei von wo wir den Titel bekommen. Jugendamt oder Notar. Was soll ich tun?
Ich fahre Montag 3 Wochen auf Mutter-KInd-Kur und kann somit jetzt nichts machen. Danach habe ich einen Termin bei einer Rechtsberatungsstelle vom Deutsche Roten Kreuz. Ich hoffe die können mir dann helfen. Oder sollte ich lieber zu einem Rechtsanwalt gehen? Ich möchte das alles gerne friedlich mit meinem Mann klären. Was denkt ihr? Die Beistandschaft beantrage ich erst wenn es Probleme gibt mit den Zahlungen. Den Titel für den Kindesunterhalt möchte ich aber haben um auf der sicheren Seite zu sein.

Vielen Dank....

Gruß #winke

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Da hast du ja Glück, dass das bei euch das JA übernimmt.

Uns wurde damals gesagt, die Berechnung macht das JA, aber die Titelfestsetzung muss ich beim Amtsgericht, ich dächte Familiengericht, vornehmen lassen.

Haben uns anders geeinigt und die Zahlungen kamen immer pünktlich.

Wichtig für dich zu wissen, ist, dass du nur den Titel bis 17 erwirkst, ab 18 müsste der Titel auf dein Kind "umgeschrieben" werden.

So nebenbei zur Info.

LG

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und wieder Gefasel das Sinnbefreit ist.

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Sagt der alte Mann kurz vor der Rente...

Geh woanders spielen...

LOOOOOOL

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Hallo,

Dein Mann kann titulieren lassen WO er will und WAS er will. Wenn Du ihm aber so vertraust, muss er nicht titulieren lassen.

Wenn ihr euch einigt, muss der Betrag auch nicht der Düsseldorfer Tabelle entsprechen, ihr dürft das als mündige Bürger entsprechend der üblichen Vertragsfreiheit regeln wie ihr wollt, mündlich, schriftlich, per Händedruck.

Und auch was die Titelabänderung angeht, liegt das dann vor allem bei Dir. Er könnte bei Einkommensminderung einen neuen Titel beim Notar fertigen lassen und den Zug-um-Zug mit Dir gegen den alten tauschen, sofern DU mitmachst.

Dieses Sch***behörde, *äh* sorry, das Jugendamt, braucht kein Mensch, zumindest dann nicht, wenn man sich in Würde trennt.

Ach ja: Fair wäre bei einer Titulierung vor allem die Befristung aufs 18. LJ, dann endet der Titel automatisch. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil Du ab dem 18. LJ des Kindes ebenfalls barunterhaltsverpflichtet bist.

LG

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Danke ^^

Mit dem Titel bis 17 und ab 18 scheint der senior666 nicht so richtig verstanden zu haben.

Dadurch, dass der Titel mit 17/ 18 endet, kann das Kind einen neuen Titel für sich beantragen.

Ist ja 30 Jahre gültig ^^

Wie gesagt, das JA hat uns gleich ans Amtsgericht verwiesen, wäre vielleicht zuviel Arbeit gewesen.

Die Titelierung kann doch aber nur ein Gericht vornehmen, ich denke eine RA weniger, der wird das bestimmt nur weiterleiten und ihr bezahlt seine Inanspruchnahme.

Hmmm???