Härtefallscheidung vor Gericht anders als normale? Hab ich eine oder nicht?

Hallo,

mir ist vorhin erst bewusst geworden, dass mein Noch-Mann bzw. dessen Anwalt damals eine Härtefallscheidung beim Gericht beantragt hat, eine Kopie des Schreibens vom Anwalt an das Gericht mit dieser Forderung hab ich bekommen. Aber nicht, ob dieser Forderung stattgegeben wurde. Sein Anwalt hat mir das damals in einem Schreiben mitgeteilt, mit wahnsinnig weit her geholten Argumenten, ehrlich gesagt musste ich sogar lachen, als ich das gelesen hab. Das Grundthema stimmt zwar, aber alles anderes ist Stuss!
Die genauen Gründe möchte ich hier jetzt nicht ausbreiten, jedenfalls meiner Meinung nach keine wirklichen Härtefallgründe! Per PN gerne näheres, nur nicht hier öffentlich.

Jedenfalls gab es schonmal einen Scheidungstermin, den er aber abgesagt hat. Er dachte, dass wir noch eine Chance hätten. Und nun hat er ihn wieder beantragt, die Scheidung ist in Kürze. Der erste Termin wäre 14 Monate nach der Trennung bzw. 11 Monate nachdem er ausgezogen ist gewesen, der neue nun in beiden Fällen länger als 12 Monate. Also EIGENTLICH in dem Sinne kein Härtefall mehr, ich hab auch in keinem Gerichtsschreiben irgendwas von diesem Wort gelesen. Fakt ist aber, dass ich keinen Cent Trennungsunterhalt bekam. Was ich gerne in Kauf nahm, um mir vor Gericht zu ersparen, alles vorgehalten zu bekommen.

Muss ich nun damit rechnen, aufgrund des nicht bekommenen Trennungsunterhalts, dass der Gerichtstermin anders verläuft als bei "normalen" Scheidungen? Dass doch "ausgepackt" wird?

Im letzten Schreiben vom Gericht stand nur der Termin und wie der Versorgungsausgleich geregelt wird, nichts von wegen Härtefall.

Ich hoffe so sehr, dass ihr mich beruhigen könnt und mir sagt, dass alles ganz normal läuft und auf keinen Fall irgendwas von der Sache zwischen uns zur Sprache kommt!
DANKE schonmal für eure Antworten! Hab das Thema lange verdrängt, aber nun ist der Termin soooo nahe und ich hab einfach nur Angst :-(

LG Chili

1

mh....musst ja ganz schön Mist gebaut haben,das Du so ne Angst hast.....

Normalerweise sind die Gründe für eine Scheidung unerheblich und werden bei Gericht auch nicht besprochen.....

Warum Du keinen Trennungsunterhalt bekommen hast versteh ich jetzt nicht.....

2

Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist - was hier ja wohl der Fall sein dürfte - ist es keine Härtefallscheidung mehr. Das Gericht wird dann die Trennungsgründe nicht näher hinterfragen sondern lediglich schauen, ob ihr die Ehe für gescheitert haltet und gut ist. In der Ladung würde ohnehin nichts zu der Frage drin stehen, ob es sich um eine "normale" Scheidung oder eine "Härtefallscheidung" handelt.

Hast du keinen Anwalt, der Dir das erklärt hat? Wenn Du selbst keinen Anwalt hast, musst Du der Scheidung im Termin nur zustimmen, der Grund für die Trennung ist nach Ablauf des Trennungsjahres vollkommen egal.

Also, entspann Dich und bring den Termin hinter Dich.

3

Für eine Härtefallscheidung sind triftige Gründe erforderlich, die der Antragsteller darlegen und auch beweisen muss. Das mal in Kürze...hier steht es genauer, und es sind auch die Gründe aufgeführt, die eine Härtefallscheidung rechtfertigen:

http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/10/10/gruende-fuer-eine-haertefallscheidung-ohne-trennungsjahr/

4

"Fakt ist aber, dass ich keinen Cent Trennungsunterhalt bekam. Was ich gerne in Kauf nahm, um mir vor Gericht zu ersparen, alles vorgehalten zu bekommen."

Unter gewissen Umständen könntest du deinen Unterhaltsanspruch (sofern denn einer bestand) verwirkt haben. Ich vermute aber eher, dass du deswegen keinen Cent gesehen hast, weil das von dir einfach so hingenommen wurde...wo kein Kläger, da bekanntlich kein Richter.

"Ich hoffe so sehr, dass ihr mich beruhigen könnt und mir sagt, dass alles ganz normal läuft und auf keinen Fall irgendwas von der Sache zwischen uns zur Sprache kommt!"

"Die Sache" (was auch immer das dramatisches war) könnte im Scheidungstermin durchaus zur Sprache kommen...grundsätzlich werden die Parteien durch den Richter angehört, und wenn dein Mann das zum Thema macht, wird es sich wohl nicht vermeiden lassen.

Und um persönliches Erscheinen kommst du halt auch nicht rum...das ist beim Scheidungstermin Pflicht.

BTW: Sofern du anwaltlich vertreten bist, solltest du dich ggf. mit deinem RA besprechen.