Hallo,
hab eine Frage. Bin seit Nov.2010 von meinem Mann getrennt und habe auch direkt Kontakt mit einem Anwalt aufgenommen. Es läuft das Scheidungsverfahren, ein Unterhaltsverfahren und jetzt kommt noch ein Familiengericht bzgl. des Aufenthaltbestimmungsrechtes hinzu!!!!
Ich fühle mich schon seid längerem nicht ausführlich beraten von meinem Anwalt! Ich bin in den 1 1/2 Jahren vielleicht 4 mal auf eigenem Wunsch da gewesen und nie länger als 10 min.! Ich schildere ihm die Sachlage....er sagt er kümmere sich und dann wars es da s auch schon. Wenn er der Gegenpartei Fristen setzt, dann erinnere ich ihn ca. 4-6 Wochen später durch nachfragen was jetzt passiere daran, dass sie bereits abgelaufen ist usw.usw
Jetzt habe ich die Empfehlung für eine Anwältin erhalten. Am Do. habe ich einen Termin. JEdoch hat mir die freundliche Dame am Thresen gesagt, dass bei Prozeßkostenbeihilfe mein vorherige Anwalt mit dieser abrechnen könne. Die Anwältin aber nicht! Wie hoch die Kosten denn sein könnten die jetzt bei einem Wechesel auf mich zukommen könnten, hinge von dem Status des Verfahrens ab. Ich soll die Unterlagen jetzt der neuen Anwältin mal vorlegen beim Termin mit der Hoffnung das sie mir weiter helfen könne.
Hatte jemand von Euch schon mal soetwas und weiss, wie es ablaufen könnte????
Ich bin für jede Antw. sehr, sehr dankbar
LG janosch 2002 mit L.*2003, E.*2005 und M. *2009
Prozesskostenbeihilfe und Anwaltswechsel????
Es läuft genauso ab, wie Dir die Dame am Tresen gesagt hat.... Warum glaubt diesen Damen nie jemand ?
Da hat sie recht, die Dame.
Hallo,
vor dem gleichen Problem stand ich auch. Bist du in einem laufenden Verfahren und hast dafür PKH/VKH bewilligt und den (deinen jetzigen) Anwalt "zugewiesen" bekommen, bist du an ihn gebunden. Es sei denn, du kannst ihm grobe Vergehensweisen vorwerfen, was schwer möglich ist. Ich hatte mich zu dem Thema auch quer durchs Internet gegoogelt.......scheint eine (ungerechte) Grauzone im Rechtssystem zu sein, denn jeder andere zahlungsfähige Kläger darf den Anwalt wechseln, warum denn dann nicht auch die, wo das Geld nicht so locker sitzt? Du kannst dich natürlich nochmal bei der neuen Anwältin beraten lassen, aber schon allein dieses Gespräch wird einiges kosten. Für weitere Verfahren, wo du noch keine PKH/VKH bewilligt bekommen hast, kannst du dir einen anderen Anwalt suchen.
Gruß
Suse
das ist doch völliger Blödsinn ... ich arbeite in dem Bereich ... ein Beschluss über Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe kann jederzeit auf Antrag bei Gericht abgeändert werden ... dein neuer Anwalt stellt einen Antrag, der wird dem bisherigen Anwalt zugestellt und der muss dazu Stellung nehmen.
Der bisherige Anwalt rechnet dann über die Verfahrenskostenhilfe seine bisher entstandenen Gebühren ab ... das müsste ja nur die Verfahrensgebühr sein ... die müsstest du dann bei der neuen Anwältin natürlich selbst zahlen ... alle weiter entstehenden Gebühren rechnet die neue Anwältin dann selbst über die Verfahrenskostenhilfe ab.
Ich kann es mir nur damit erklären, dass die damen dir das gesagt haben, weil es Anwaltskanzleien gibt, die keine Verfahren über Verfahrenskostenhilfe annehmen, weil sie dafür weniger Gebühren erhalten