Hallo meine Lieben,
ich bin ganz neu hier und habe gleich mal ein paar Fragen...hoffe ich bin dafür auch im richtigen Forum...
Ivh lebe getrennt von meinem Mann, sind aber sehr gute Freunde. Scheidung können wir uns beide nicht leisten und haben es damit auch nicht so eilig.
Jetzt habe ich aber erfahren das ich von meinem neuen Partner schwanger bin.
Wir haben uns sehr gefreut..
Mein Problem ist jetzt dass ich überall lese das auf jedenfall mein Mann als Vater eingetragen wird...
Dann hab ich noch was von einer Vaterschaftsanerkennung gelesen, kann ich das Problem damit umgehen?
Da ich meinen eigenen Nachnamen behalten habe ist das mit dem Namen nicht so das Problem, das habe ich auch bei vielen gelesen...
Ich meine wenn beide Männer kein Problem haben zu sagen das sie die Vaterschaft anerkennen bzw. aberkennen sollte das doch kein so großes Problem sein, oder irre ich mich da?
Dann kam jetzt dazu das ich auch von meinem neuen Partner getrennt bin da es einfach partnerschaftlich nicht geklappt hat aber wir verstehen uns noch sehr gut...hat das irgendwelche auswirkungen?
bekomme ich das alleinige Sorgerecht?
Fragen über Fragen...
Hoffe ihr versteht was ich sagen will^^ und könnt mir ein wenig helfen...
LG,
Syrah
Fragen wegen getrennt lebend, schwanger vom neuen Partner, von dem ich aber schon wieder getrennt bi
Hallo,
ein in einer Ehe geborenes Kind gilt immer als Kind des Ehemannes. Dies kann aber geändert werden: Der Ehemann kann die Vaterschaft anfechten und/oder der nichteheliche Kindsvater kann die Vaterschaft anerkennen.
http://www.rechtskanzlei.org/familienrecht/vaterschaft.html
WIe es mit dem Sorgerecht ist, weiß ich nicht.
Verstehen sich die beiden Männer...?
War nicht Deine Frage, aber Du schreibst, Ihr habt mit der Scheidung keine Eile. Gerade wegen solcher Konstellationen fände ich persönlich eine Scheidung ganz sinnvoll....
LG perlita
Hm, das geht möglicherweise nur, wenn bereits ein Scheidungsverfahren anhängig ist. ("Um dies einzugrenzen sieht das Gesetz seit 1998 vor, dass im Fall eines anhängigen Scheidungsantrags bis spätestens einem Jahr nach der Scheidung ein anderer Mann als der Noch-Ehegatte die Vaterschaft anerkennen kann. Stimmen die Mutter und der Noch-Ehegatte der Erklärung zu, dann ist nicht der frühere Ehegatte Vater des Kindes, sondern der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat.", gleiche Quelle.)
Aber anfechtbar müsste die Vaterschaft trotzdem sein. Informiert Euch beim Jugendamt oder bei einem Familienrechtler.
(Oder lasst Euch scheiden... spätestens ein Kind von einem anderen sollte Anlass genug sein. Eigentlich schon ein neuer Partner. Für uns (in Scheidung gerade) ist es ein wichtiger Grund, dass wenn mir was passiert der Noch-Ehemann zB. auf Intensivstation eher vorgelassen würde als mein neuer Partner. Blöde Situation. Und wenn Ihr gar kein Geld habt, gibt es Prozesskostenhilfe. Ich habe auch kein Geld, will aber meine Verhältnisse geklärt haben.)
Danke für den Link... da ist es wirklich gut erklärt und hat uns auch weitergebracht !
Hi,
wenn Du für das Gericht in einer "intakten" = nicht scheidungsanhängigen Ehe lebst, kann nur Dein Ehemann die Vaterschaft anfechten, nicht aber der leibliche Vater. http://dejure.org/gesetze/BGB/1600.html
Die Vaterschaft sollte vor allem geklärt werden, weil nicht nur das Kind Recht auf Kenntnis seiner Abstammung hat, sondern weil die Unterhaltspflichten, das Erbrecht usw. damit verknüpft sind.
Ohne Anfechtung hat Dein Ehemann gemeinsames Sorgerecht für das Kind, Umgangsrecht und Unterhaltspflicht für Kind und Dich.
Mit Anfechtung und Anerkennung des biol. Vaters, hast Du das Sorgerecht alleine, Umgangsrecht und Unterhaltspflicht liegen beim leibl. Vater.
Du kannst aber dem Vater auch das gemeinsame Sorgerecht geben.
LG
Was mich aber noch zusätzlich interessieren würde, ist, ob die Anerkennung der Vaterschaft seitens des biologischen Vaters auch gleichzeitig die Verpflichtung zur Zahlung des Unterhaltes mit sich bringt...oder ob das ggf extra beantragt wird?
Wenn ihr euch alle so super versteht ,macht einen Termin beim Standesamt (da war ich ,keine Ahnung ob JA auch geht) .
Da unterschreibt dein Nochmann eine Vaterschaftsaberkennung ,dein Exfreund die Vaterschaftsanerkennung und du stimmst dem ganzen mit deiner Unterschrift zu.
Ohne rechtsgültiges Scheidungsurteil in der Hand wird aber dein Nochmann trotzdem in der Geburtsurkunde stehen und zwar solange ,bis das Urteil vorliegt.
Wie das dann mit dem Sorgerecht ist,kann ich nicht genau sagen.Da dein Nochmann aber ohne Scheidung noch als rechtlicher Vater gilt ,dürftet ihr wohl gemeinsames Sorgerecht haben.
Das mit dem Unterhalt vom echten Vater würde ich auf dem JA klären.
Aber mal ehrlich......um diese ganze verzwickte Geschichte zu beenden,würde ich mich schnellstmöglich scheiden lassen.
Reich die Scheidung ein und beantrag dafür Prozesskostenhilfe.