Steuererklärung nach Trennung....muss man zusammen veranlagen???

Huhu,

wir sind seit August 2011 getrennt. Müssen wir die Steuererklärung 2011 zusammen machen??? Das wäre ja nur zum Vorteil für ihn, es sei denn er würde sich auf 50/50 einlassen.

LG

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Huhu,

ich bin Steuerfachwirtin, kann dir also weiterhelfen.

Fakt ist das Finanzamt geht immer von der Situation am 01.01. aus und da wart ihr ja noch zusammen.

Dann könnt ihr eure Steuererklärung ganz normal zusammen machen oder als getrennte Veranlagung einzeln abgeben.

In den meisten Fällen wird aber hier auch angeboten (von den Steuerkanzleien) dass man eine Berechnung gemeinsam macht und dann als Vergleich was dabei rauskommen würde würden die Expartner getrennt veranlagen.

Wenn der Mann durch die Frau zB einen Vorteil hat dann wird man den Expartnern vorschlagen die gemeinsame Veranlagung nochmals zu machen und dann die Erstattung halbe/halbe aufzuteilen.

Wenn ihr euch also so noch versteht und es nur von Vorteil ist dann würde ich die Steuererklärung gemeinsam machen.

LG Krebs83 mit Tim (10 Monate)

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Hallo...

Kann dir von meinem Schatz und seiner Ex erzählen.

Dort wurde die Zusammenveranlagung per Gericht festgesetzt, da sich die Ex nicht an die Absprache gehalten hat und einfach eine getrennte Veranlagung gemacht hat.

Mein LG hat dagegen geklagt und Recht bekommen. Nun musste sie den gesamten zu unrecht erstatteten Betrag ans FA zurückzahlen, muss die kosten Rechtsstreit zahlen und den Anwalt meines LG natürlich auch. Achja ein vom Gericht beauftragter Gutachter muss sie nun auch noch bezahlen, der allein kostet um die 1000,-€.

Mein LG hat versucht es vor Klageerhebung im gutem mit ihr zu klären, aber sie ging auf nichts ein und auch ihr Anwalt war der Meinung sie hat Recht. Das Ganze hatte Erfolg, da bei einer Gemeinsamveranlagung wohl beide Partein begünstigt waren und mein LG die erstatteten Steuern in Höhe von gegen die von ihm zuviel gezahlten Steuern "lächerliche" ca.140,-€ mit ihr 50/50 geteilt hat.

Wir haben mal zusammengerechnet und die Ex muss nun um die 5900,-€ zahlen.

Ja wir sind etwas schadenfroh, aber wie heisst es so schön: Wer nicht hören will muss fühlen!:-p

Mein LG hat seine zu viel gezahlten Steuern natürlich wieder zurückbekommen, davon gönnen wir uns in diesem Jahr unseren Sommer-Urlaub.

Ok das ganze hat nun von 2007 gedauert, aber es kam ja auch was Gutes bei rum.

LG a.

mein Tipp: Zusammenveranlagung und dann 50/50 teilen, wäre ja auch so gemacht worden, wenn es keine Trennung gegeben hätte & lass dich vom Anwalt für Steuerrecht beraten.

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Ich habe damals schon für das Jahr, in dem wir uns getrennt haben, getrennte Veranlagung beantragt. Hab einfach meine Steuererklärung für mich allein gemacht und einen Brief beigelegt, daß ich getrennt bin und getrennte Veranlagung haben möchte. Das ging problemlos.

Liebe Grüße von Swety

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Das geht aber nur, wenn dein Ex einverstanden ist. Fakt ist, es besteht ein Recht auf gemeinsame Veranlagung im Trennungsjahr.

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Es besteht im Trennungsjahr das WAHLRECHT auf gemeinsame Veranlagung fort.

Es gilt jedoch, wie bei allen Ehegatten, folgendes:

Sobald BEIDE Ehegatten die Zusammenveranlagung wählen, werden die Ehegatten zusammen veranlagt.

Sollte einer von ihnen die Einzelveranlagung wählen, so werden die Ehegatten einzeln veranlagt.

Nachzulesen im § 26 II EStG.

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Hi,

wenn ihr Steuerklasse 3/5 hattet und er sonst nachzahlen muss, bist Du zivilrechtlich verpflichtet im Rahmen der nachehelichen Solidarität gemeinsam zu veranlagen.

Die Erstattung wird nicht 50/50 geteilt sondern im Verhältnis der gezahlten Lohnsteuer.

Dem Finanzamt ist die Art der Veranlagung wurscht, wenn beide getrennt veranlagen wollen, wird auch getrennt veranlagt.

Aber der benachteiligte Ehegatte hat einen Anspruch auf die Zusammenveranlagung. Und auch das, was die Vorschreiberin schrieb, dass im Fall dass es vor Gericht geht, Schaden ersetzt werden muss. Das kann dann leicht viel teurer werden als die bloße Erstattung zurückzuzahlen.

LG