Huhu!
Kann mir jemand sagen, was das alles kostet (Namensänderung, neuer Ausweis etc.), und was ich dazu alles brauche? Wie lange dauert das, bis ich meinen Mädchennamen wieder zurückhabe?
Vielen lieben Dank für eure Antworten! :)
LG
Krina
Preise für Namensänderung nach Scheidung!?
Hallo,
ich hab das noch vor mir, aber solange keiner antwortet, sag ich mal das bisschen, was ich brauche. Neuer Ausweis und Reisepass kosten, was ein neuer Ausweis immer kostet, der Grund ist egal. Was das bei den biometrischen Ausweisen ist, weiß ich. Könnte auf der Seite der Stadt stehen.
Beim umgekehrten Weg und Namensänderung wegen Hochzeit war das Ausstellen neuer Karten bei Bank und Krankenkasse etc. damals umsonst. (Einwohnermeldeamt, Finanzamt (?), Versicherungen, Banken, Arbeitgeber, Bahncard, ... wo noch? In Hochzeitsforen gibt es da doch Checklisten, könnte man mal gucken )
Und von einer Bekannten weiß ich, dass die Namensänderung selbst 2 Wochen gedauert hat. Die Scheidung muss aber rechtskräftig sein, also nach dem Tag vor Gericht noch 4 Wochen warten...
Herzlich, Perlita
Hallo Krina,
Kosten in Schleswig-Holstein:
akt. Auszug Familienbuch: 8 EUR (hatte ich vorsorglich vorab beantragt)
Ortstamt Namensänderung 30 EUR
neuer Personalausweis 28 EUR
Briefmarken ca. 11 EUR (habe die Namensänderung allen Versicherungen, GEZ, Krankenkasse, Rentenkasse, Strom, Gas, Wasser usw. schriftlich mitgeteilt)
Dauer: Ortsamt rein, (Voraussetzung ist, dass das Familienbuch auch bei dem Ortsamt liegt) Namensänderung mitgeteilt, Geld gezahlt, Bestätigung der Änderung im Familienbuch erhalten, raus gegangen mit neuem Namen.
Liegt das Familienbuch z.B. in einem anderen Bundesland/ od. Ortsamt, musst du ca. 2 Wochen warten, bis die Namensänderung dort im Familienbuch eingetragen ist und du den Bescheid schriftlich erhältst.
Die Namensänderung lief bei mir völlig problemlos....
Ich hatte vorher beim Ortsamt angefragt, was ich alles brauche, da hieß es einen akt. Auszug aus dem Familienbuch und den Personalausweis mitbringen.
Gruß
Zwetschge
....noch ein Zusatz:
der akt. Auszug aus dem Familienbuch war deswegen nötig, da dort die Scheidung vermerkt ist.
Ansonsten müsstest du die gerichtliche Bestätigung der Scheidung mitnehmen.
Gruß
Zwetschge