Hallo,
ich bräuchte mal einen Rat oder Meinung.
Mein Nochmann und ich lassen uns einvernehmlich scheiden, alle Papiere sind fertig und unser Scheidungstermin ist am 24.April.
Nun kam ein Brief meiner RAin mit der Aufrechnung um welchen Wert es im Versorgungsausgleich geht und sie sagt es geht zu MEINEN LASTEN!
Ich habe viel, auch mit Kindern, gearbeitet, er die ersten 1,5Jahre nicht und bis jetzt einen 400Euro-Job...
Wir haben Okt.2007 geheiratet und ich habe mich Aug.2010 getrennt, Scheidung Nov.2011 eingereicht, wir wohnen in Sachsen - falls das von Bedeutung ist...
Er weiß nichts von der Summe, weil der Brief heute erst kam..
Bekommt er eigentlich auch diesen Brief vom Gericht?
Da wir uns einvernehmlich getrennt haben, haben wir/ich nur einen Anwalt.
*Muss mein Nochmann zustimmen wenn ich den Versorgungsausgleichverzicht haben möchte??
*Was ist wenn mein Nochmann nicht darauf verzichten will??
*Wird dann der Scheidungstermin verschoben, wenn ich darauf verzichte um irgendwas neu zu berechnen, oder so?
*Können wir auch ohne 2.Anwalt die Scheidung am selben Tag rechtskräftig machen ohne diese 4Wochen zu warten? (Damit wäre er einverstanden)
Ich weiß es sind viele Fragen, aber ich konnte den RA heute nicht mehr erreichen und mir brennen diese Fragen unter den Nägeln.
Danke für eure Antworten
RA rät mir zum Verzicht auf Versorgungsausgleich...
*Muss mein Nochmann zustimmen wenn ich den Versorgungsausgleichverzicht haben möchte??
Ja
*Was ist wenn mein Nochmann nicht darauf verzichten will??
Dann braucht er einen eigenen Anwalt, ggf. wird die Scheidung verschoben oder der Versorgungsausgleich (kostenpflichtig) vom Scheidungsverfahren abgetrennt.
*Wird dann der Scheidungstermin verschoben, wenn ich darauf verzichte um irgendwas neu zu berechnen, oder so?
Nö. Nur ggf. dann, wenn der Versorgungsausgleich jetzt problematisiert wird.
*Können wir auch ohne 2.Anwalt die Scheidung am selben Tag rechtskräftig machen ohne diese 4Wochen zu warten? (Damit wäre er einverstanden)
Nein, dann braucht ihr einen 2. Anwalt. Den kann man sich aber vor den Gerichtstüren "kaufen".
Einen Gedankenanstoß: Warum habt ihr den Versorgungsausgleich nicht gleich (ohne Kenntnis wer-wem) ausgeschlossen? Oder anders gefragt: Hättest DU auch verzichtet? Wenn Du diese Frage nun mit nein beantwortest, solltest Du m. E. Deine Einstellung noch mal überdenken, denn die ist dann leicht fragwürdig
LG
Danke für die Antworten.
Zu deinem Gedankenanstoß:
Man sagte uns man den Versorgungsausgleich nach mehr als 3Jahren Ehe nicht einfach so ausschließen.
Und ich hätte auch verzichtet, ja.
Klingt vielleicht unglaubwürdig, aber ich will mich nicht an ihm für seine Arbeit bereichern.
Ausserdem möchte ich kein Öl ins Feuer giesen und irgendwelche Streits durch Frust entfachen, weil wir ein gemeinsames Kind haben und deswegen auch immer wieder aufeinander treffen werden!
Wir haben einfach gemerkt dass wir´nicht zueinander passen, was aber nicht heiß dass ich ihn hasse oder so. Wir verstehen uns gut, teilweise besser als in der Ehe und ich möchte das nicht zerstören. Schon alleine wegen den Kindern mit denen er auch zu tun haben will. 2 meiner KInder sind aus einer alten Beziehung wo der Vater gar keinen KOntakt mehr haben will und auch keinen seit 6Jahren hat..
Hi,
um wieviel geht es denn?
Wenn ich mich nicht irre, könnt ihr den Verzicht notariell erklären und das FamG ist dann daran gebunden, wenn keine grobe Unbilligkeit zu erkennen ist.
Alternativ kann man das wohl auch im Scheidungsverfahren zu Protokoll geben. Dann braucht Dein Ex aber wohl doch einen eigenen Anwalt.
LG
Die Frage, die beim Versorgungsausgleich nicht unwichtig ist, ist die: Wer hat sich um die Kinder gekümmert? Wer ist in der Elternzeit zu Hause geblieben? Wer war da, als die Kinder krank waren? Wer ist im Job zurückgetreten WEGEN den Kindern?
"Muss mein Nochmann zustimmen wenn ich den Versorgungsausgleichverzicht haben möchte??"
Naja, der Versorgungsausgleich ist sein Recht. Was meinst du, wenn er freiwillig verzichtet, muß er dann zustimmen? Natürlich. Ohne seine Zustimmung geht es nicht.
Hallo!
Ich lese aus Deinem Beitrag das Dein Noch-Mann zu Hause geblieben ist und sich um die Kinder gekümmert hat.
Warum - in aller Welt - willst Du ihn jetzt beim Versorgungsausgleich bes.....en?
Umgekehrt - wenn die Frau zu Hause bleibt und der Mann die Rolle des Haupternährers spielt würde dieser - bei so einer Frage - hier gesteinigt.
Es handelt sich um anrechenbare 4 Ehejahre. Da kann der Betrag nun so hoch nicht sein.
Wenn er schlau ist verzichtet er auf NICHTS.
Geh noch mal in Dich - er hat EURE Kinder betreut und wohl nicht auf der faulen Haut gelegen.
Gruß
misses_b
Ich bitte dich deine Worte etwas zu zügeln!!!
Mein Mann war nicht nur zuHause und hat sich um die Kinder gekümmert!
Bei den ersten beiden war ich zu Hause, sie waren ja eh vor unserer Ehe.
Bei dem gemeinsamen Kind habe ich im ersten Jahr Elternurlaub genommen und nach 4Monaten (im ersten Jahr) einen Minijob zum dazuverdienen genommen! In der Zeit (das erste Jahr) hat er nur 3Tage pro Woche gearbeitet und war danach nur bei Kumpels und nur selten bei dem Kleinen!!! Er hat zwar nicht auf der faulen Haut gelegen, aber für und da war er auch nicht!! ->Meine Mutter hat mich da unterstützt, denn ich wollte etwas für unsere Familie dazu verdienen. Er hat ja nichts besseres (jobmäßig) gefunden!! So viel hat er nicht dazu beigetragen, denn er wollte seine Freizeit lieber, nach "der harten Arbeit" von 20Std pro Woche. geniesen... Das war ja auch EIN Scheidungsgrund!
Ich sage jetzt nicht dass er die KInder nicht liebt, aber Interesse sieht anders aus, oder Fürsorge!
Ich habe oder will ihn bestimmt nicht finanziell oder Rentengeldmäßig bes*****, aber gemeinsam Eltern sein sieht für mich anders aus, genauso wie das gemeinsame Unterstützen! Ich habe gearbeitet und 3Kinder größtenteils alleine erzogen, er hat nur den Minijob (bis heute!!!) und sich nur nach Lust und Laune gekümmert!
Wie kann es sein dass er nach 4Jahren keinen Vollzeitjob findet und ich mit 3Kindern im Schlepptau schon?!
Deswegen hat mir meine Anwältin auch dazu geraten, nicht befohlen, den Verzicht zu machen!
Und ich wollte mich nur mal schlau machen wie das von sich geht und was man beachten muss!!
(an misses_b)
Ach ja..
Ich habe, als der Kleine 1 Jahr alt wurde, einen 400Euro-Job angenommen, der dann 3-4Monate später zu einem Vollzeitjob geändert wurde. In der Zeit hat waren die Kinder bei einer Tagesmutter/ Kita und Schule mit Hort! Er war in der Zeit alleine zu Hause und hat vielleicht eines der Kleineren abgeholt, wenn ich es ihm vorher gesagt habe. Ansonsten habe ich die Jüngsten abgeholt,die Große ist von der Schule alleine nach Hause...
Also wie gesagt, ganz faul war er zwar nicht, aber die Kinder hat ER DEFINITIV NICHT alleine oder/und hauptsächlich betreut!!!
...
Hallo,
wir verzichten auf Versorgungsausgleich. (Wir haben es nicht ausrechnen lassen, aber vermutlich würde auch eher ich zahlen. Es geht aber nicht um Kinderbetreuungszeiten, das Kind war erst 1, als wir uns trennten, und wir haben uns die Elternzeit geteilt.)
Wir haben auch nur einen Anwalt (seinen).
Wir sind auch deutlich länger als 3 Jahre verheiratet, darum gäbe es 2 Optionen für Ausschluss von Versorgungsausgleich (und Zugewinn und nachehelichem Unterhalt) : 1., ich komme auch mit einem Anwalt - dann wird es aber evtl. teurer, und es wird bei uns gaz sicher länger dauern, denn das Ganze muss dann genau ausgerechnet und geprüft werden, außerdem wird das Verfahren teurer, weil mehr Punkte verhandelt werden müssen. 2. Möglichkeit (so machen wir es): Wir gehen kommende Woche zum Notar und lassen da alles ausschließen und gehen damit dann zum Gericht. Kostet auch, aber überschaubarer. Ich brauche bei dieser Option keinen eigenen Anwalt. Und es geht schnell - wir haben dem Gericht geschrieben, dass wir es so wollen, und eine Woche bekamen wir Post mit dem Termin für die Scheidung.
Natürlich müssen damit beide einverstanden sein, und es darf auch nicht unmoralisch sein.
Ob bei Euch der Scheidungstermin verschoben wird, weiß ich nicht; wenn Ihr vorher den Notartermin machen könnt und das Gericht darüber informiert, dürfte es eigentlich nicht länger dauern, aber ich weiß es nicht.
Wenn Dein Mann nicht einverstanden ist, könnt Ihr es nicht so machen. Dann wird der Versorgungsausgleich durchgeführt.
Ich glaube, die Scheidung ist ohne 2. RA nicht sofort rechtskräftig. Anders als bei Sachen wie Versorgungsausgleich oder so geht es aber bei solchen Fragen, dass einfach ein Anwalt vom Gang reingerufen wird, der dann pro forma an der Seite des anwaltlosen Partners steht. Ob das für den konkreten Fall geht und ob der Richter das mitmacht, keine Ahnung. (Warum so eilig damit? Grundsätzlich versteh ich das, ich will ja auch den schnellen Weg über den Notar und nicht noch ein halbes Jahr oder länger warten; aber ob es NACH dem Urteil dann noch 2-4 Wochen dauert, bis ich meinen alten Namen wieder tragen kann, ist mir nicht so wichtig.)
LG
Wieso soll er auf Versorgungsausgleich verzichten? Da wäre er ja schön dumm. Ich muss auch zahlen später mal, na und, ist eben so. Soviel wirds ja bei euch nicht sein, bei den paar Jährchen. Würdest du umgekehrt verzichten? Sicher nicht, Frauen sind ja in der Hinsicht gierig veranlagt.