Vater hat Mutter die Kinder weggenommen

Das Gericht hat dem Vater, der sich nie um die Kinder gekümmert hat und es nur auf das Geld abgesehen hat, die Kinder zugesprochen, weil dieser im sozialen Umfeld der Kinder wohnen geblieben ist und die Mutter zwecks besserer Arbeitsbedingungen anderweitig umgezogen ist. Es ist schrecklich, wenn einem als Mutter die Kinder weggenommen werden und nicht nachzuvollziehen, wie ein Richter so entscheiden kann. Der Kleine weint und schreit jetzt bei jedem Umgangswochenende, wenn es wieder zu seinem Papa geht. Aber was ist ein Umgangswochenende für eine Mutter aller 2 Wochen? Es bricht mir das Herz.

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Das Umgangswochenende ist das Gleiche wie für einen Vater, der seine Kinder nur jedes 2. WE sieht. Wenn ein Richter das so entschieden hat, dann gibt es Gründe dafür. Es darf hier keine Rolle spielen, welcher Elternteil (Vater oder Mutter) dem Kindeswohl dienlicher ist. Das Kindeswohl ist allein entscheidend.

Es gibt mindestens genau so viele Kinder, die nach dem Besuchswochenende Terror machen, weil sie zu Mami zurück "müssen". Kinder möchten einfach, dass die Eltern zusammen bleiben, bzw. wieder zusammen kommen...

Die KM sollte vielleicht prüfen, ob sie wieder näher zu den Kindern ziehen kann?

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Wahrscheinlich konnte die Kindsmutter dann dem Richter nicht wirklich glaubhaft nahelegen, dass sie ausschließlich wegen der Arbeit umgezogen ist. Und wer eben mit solchen Mitteln eventuell versucht den Vater aus dem Leben seiner Kinder zu drängen ist heutzutage schnell selbst draußen...

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Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund.

Wenn die KM umgezogen ist (der Grund ist nicht von Bedeutung!) so hat sie die räumliche Distanz geschaffen.

Ein Kind ist nicht nur an eine einzige Person gebunden. Bezugsperson können auch immer Mutter und Vater zugleich sein.

Des Weiteren spielt das soziale Umfeld eine wichtige Rolle. Steht das Kind in regelmäßigem Kontakt zu Großeltern, Nachbarskindern, Kindergartenfreunden, Tanten, etc. So ist auch dies zu bewerten.

Es ist dem Kindeswohl abträglich, neben eines Elternteils auch noch die gewohnte Umgebung, gewohnte Personen, etc. durch neu geschaffene Fakten wie einen Umzug aufzuerlegen.

Bei dem Begriff "Bezugsperson" gibt es häufig die Annahme, dass dies immer die Person ist, die 24 Stunden zu Hause ist. Tatsache ist jedoch, dass hier Qualität gegen Quantiät steht. Dies wird jeder Gutachter in einem solchen Rechtsstreit schnell sehen.

Nur weil ein Elternteil 24 Stunden bei den Kindern ist, heißt dies nicht, dass die Rolle der Bezugsperson gleich diesem Elternteil zugesprochen werden muss.

Sehen wir mal davon ab, dann würde dies bedeuten: Der Elternteil, der in Arbeit steht und die Familie finanzielll sichert wäre so immer benachteiligt. Dieser wäre in einem Aufenthaltsbestimmungsrechtstreit durch seine existenzielle Sicherung, die er der Familie bis dato bietet, gestraft.

Fakt ist, auch erwerbstätige Elternteile können sich hervorragend um Ihren Nachwuchs kümmern und zeitgleich die Bezugsperson sein. Ausschlag dafür ist die Qualität, also das zusammenspiel mit Kind und erwerbstätigen Elternteil.

Die Frage die du stellst ist bereits mit Vorurteilen versehen.
Des Weiteren sind die Fakten, die uns gibst nicht ausreichend.

Wie alt ist das Kind
Arbeitet der Vater?
Hast du gearbeitet?
Wer war seit der Geburt zuHause? Beide?

Wann habt Ihr euch getrennt? Erst mit Zusage deiner neuen "Ausbildungsstelle"?
Gab es vorher schon eine räumliche Trennung? Seit wann, wie lang, wo war euer Kind in der Zeit?
Geht das Kind zu einer Tagesmutter, Betreuung (hier zählt auch Oma&Opa, Tanten, etc.), Kindergarten
Ist das Kind in einer Krabbelgruppe, Schwimmgruppe, etc.

Dies sind nur wenige Fragen... aber wichtig!

Gruß,
Biene

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Ein guter Beitrag

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Hallo,
ich kann das schon verstehen warum man schreibt das es für einen Mutter schlimmer ist.Gründe will ich hier gar nicht alle aufführen.Warum ist sie weg gezogen wenn sie weis,das dann die Chance besteht das sie die Kinder verliert?
Kein Geld der Welt kann ihr das wieder geben.
Was meinst du mit nicht kümmern?Wie sah der Umgang zum Vater vorher den aus?Sie kann ja wenn das nicht gerechtfertigt ist,weiter gehen.

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Das sehe ich auch so!!

In einem ekelhaften Krieg um die Kinder ist vielen jedes Mittel recht.
Vorwürfe sind da ganz normal und Übertreibungen machen anschaulich...

Ich habe schon häufig mit Betroffenen gesprochen und man stellt sehr schnell fest, dass viele in einer Trennung ihre eigenen Belange in den Vordergrund stellen. An die Kinder wird gedacht, wenn es zu spät ist. Der Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin wird kritisiert und in aller Öffentlichkeit denunziert. Die Kinder bekommen mehr mit als man denkt. Durch dieses Verhalten geraten sie sehr schnell in einen Loyalitätskonflikt!!! Eine gesunde Entwicklung sieht anders aus.

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Das sehe ich auch so!! Was heißt nie gekümmer???? (Dies ist übrigens die Behauptung Nr.1 wenn es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht geht! Aber wie sich immer wieder herausstellt, handelt es sich dann doch nur um eine Behauptung.)

Der Vater muss schon viel dafür getan haben, damit die Kinder bei ihm bleiben dürfen. Aus Spass an der Freude fällt ein Richter diese Entscheidung nicht!

In einem ekelhaften Krieg um die Kinder ist vielen jedes Mittel recht.
Vorwürfe sind da ganz normal und Übertreibungen machen anschaulich...

Ich habe schon häufig mit Betroffenen gesprochen und man stellt sehr schnell fest, dass viele in einer Trennung ihre eigenen Belange in den Vordergrund stellen. An die Kinder wird gedacht, wenn es zu spät ist. Der Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin wird kritisiert und in aller Öffentlichkeit denunziert. Die Kinder bekommen mehr mit als man denkt. Durch dieses Verhalten geraten sie sehr schnell in einen Loyalitätskonflikt!!! Eine gesunde Entwicklung sieht anders aus.

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"Das Gericht hat dem Vater, der sich nie um die Kinder gekümmert hat und es nur auf das Geld abgesehen hat"

Das scheint der zuständige Richter anders bewertet zu haben.

"die Kinder zugesprochen, weil dieser im sozialen Umfeld der Kinder wohnen geblieben ist und die Mutter zwecks besserer Arbeitsbedingungen anderweitig umgezogen ist."

Tja, das ist natürlich ganz blöd für dich gelaufen...und damit konntest du ja auch nicht unbedingt rechnen. Ich würde an deiner Stelle -sofern (noch) möglich- wohl Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen und mir einen Job in der Umgebung der Kinder suchen.

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Hallo Antjemaus3

Leider bin ich in der genau der gleichen Lage................... Mir ist das auch passiert................ und als wenn das nicht noch genug wäre........ Meine Mutter ist am Donnerstag verstorben....
Erst verliebe ich mein Kind dann meine Mutter aber ich kämpfe weiter vor Gericht............. Denn mein Sohn will auch zu mir!!!!!!!!!!!!!!!

LG

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Stell Dich nicht so an.

Wo geht es den Kindern besser? Das ist die einzige Frage, die zählt.

Gruß

Manavgat