Wie bezahlt man das denn alles bei Trennung???

Hallo,

für jemanden stellte ich diese Fragen, weil ich sie selbst mir auch nicht beantworten kann:

wenn eine Scheidung unausweichlich ist und man sich trennt, wie bezahlt "man" dann die ganzen doppelten Kosten? Woher nimmt der "Ausziehende" die Kosten für den Umzug, die Miete für die neue Wohnung, für den Lebensunterhalt? Wer regelt, wieviel Unterhalt der oder die Ausziehende während des Trennungsjahres bekommt, wer zahlt den Anwalt usw. wenn der, der auszieht, dass auf keinen Fall von seinem monatlichen kleinen Lohn bezahlen kann. Ob der, der im Haus bleibt, überhaupt soviel bezahlen kann, dass er dem Unterhalt gerecht wird, weiß man nicht, weil alles irgendwie "verschwiegen" wird. Und noch eine Frage: wenn für das Haus Darlehen aufgenommen wurden (beliehener Bausparvertr), und das Geld ist "verbaut", beide haben den Vertrag unterschrieben, aber einer zieht aus, hat also nichts mehr von dem Haus geschweige denn von der Renovierungsarbeit, muss er weiter die Tilgung mittragen? Oder fällt das alles in den Zugewinn und wird dann dort geregelt (aber bis dahin dauerts doch bis zur Scheidung, oder, was ist denn mit dem Trennungsjahr??).

VG
die pitti-lise

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Hi, ich kann Dir mal sagen wie es bei uns war. Mein Mann hat uns eine Woche nach dem Einzug in unser neues Haus verlassen. Den Unterhalt hat meine Anwältin berechnet- dem er widersprochen hat. Ich habe meine Arbeitszeit sofort von 24 auf 28 Std/ Woche erhöht. Lebe von meinem Gehalt, dem Kindergeld sowie dem Unterhalt für meine Kinder ( für mich zahlt er nichts) Wir haben ebenfalls einen beliehenen Bausparvertrag ( beide unterschrieben) , sowie weitere Kredite die das Haus angehen. Mein Mann hat von Anfang an keinen Cent was diese angeht bezahlt. Ich komme für alles alleine auf, es ist manchmal knapp aber machbar. Mein Mann hat als Zeitsoldat ein gutes Gehalt und ne " Next" somit hat er absolut keine finanziellen Probleme. Er hat nur seine persönlichen Sachen mitgenommen da seine " next" schon alle Möbel besaß und nichts mit - sowie aus unserer Ehe in deren neuem Liebesnest stehen haben wollte.
Den Anwalt und die Gerichtskosten bekomme ich über die Prozesskostenhilfe bezahlt um das zu bezahlen verdiene ich einfach zu wenig. Mein Mann hat zwar ebenfalls Prozesskostenhilfe beantragt ( lach) hat sie zwar genehmigt bekommen- muss sie aber in hohen Raten zurückzahlen....
so hat jeder sein Päckchen zu tragen.
grüße
Kath

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#winke#winke#winke#winkeHallo,
mir ging es ähnlich, mein Mann hat aber immerhin "erst" ein halbes Jahr nach dem Einzug ins neue Haus eine Andere gehabt.
Wir haben auch beide gleichrangig Kreditvertrag usw. unterschrieben.

Ich und unsere beiden Kinder wohnen weiter im Haus, jeder von uns zahlt die halbe Hausrate, ich bekomme Unterhalt für die Kinder, auf Trennungsunterhalt habe ich verzichtet da er nicht auf den Hausverkauf besteht (seine Kinder sollen weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung aufwachsen). Allerdings bezahle ich alle anfallenden Reparaturkosten, Grundsteuer u.ä. allein.

Für die Scheidung habe ich und auch mein Mann Prozesskostenhilfe bekommen, ich muss nichts zurückzahlen, bei meinem Exmann weis ich es nicht.
Hausrat wurde nicht geteilt, habe ich fast alles vor der Ehe angeschafft.
Da ich auch arbeite kommen wir ganz gut zurecht, große Sprünge sind nicht drin.

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Hallo!

Versteh ich das richtig: dein Mann wohnt nicht mehr im Haus, aber er bezahlt die halbe Hausrate? Wieso das denn?

VG
pitti-lise

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Hallo,
ich denke, das kommt auch immer darauf an, wie man sich noch versteht. Wenn z.B. ein Haus vorhanden ist, könnte man es nicht so "teilen", dass beide ein Schlafzimmer haben und weiterhin darin wohnen? Das spart schon mal Unmengen an Kosten. Wenn natürlich einer der Beiden einen Neuen hat, dann geht das nicht. Aber selten ist diese Lösung nicht. Gerade bei längeren Ehen. Denn klar ist eines, bei der Trennung müssen die Steuerklassen geändert werden - nicht erst bei der Scheidung - und das günstige Ehegattensplitting darf nicht mehr angewandt werden. Das bedeutet meist schon einen massiven Einschnitt in die Finanzen.
Ansonsten ist es eigentlich die Regel, dass jeder einen eigenen Anwalt hat und diesen auch bezahlt. Nur wenn beide Partner sich absolut in ALLLEM einig sind, kann die Scheidung von dem geringer verdienenden Ex-Partner beantragt werden. Dann muß aber alles vor der Scheidung schriftlich beurkundet und festgelegt werden. Der andere Teil hat dann keinen Anwalt. Wer sich das nicht leisten kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen (daher beantragt die Scheidung auch bei einvernehmlicher Schweidung der geringerverdienende Teil).
Die Bank interessiert nicht, wer in dem Haus wohnt. Die Bank interessiert nur, wer den Vertrag unterschrieben hat. Das sind beide Ex-Partner...also stehen beide für den Kredit gerade. Entweder man findet gemeinsam einen Weg, oder es geht über Anwälte...

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Hallo,

bei uns hat jeder seins bezahlt, und weil wir beide wenig haben, haben wir auch entsprechend kleine Brötchen gebacken. Mein Mann ist ausgezogen und hatte erstmal nur ein kleines WG-Zimmer, ich hab ihm noch Geld geliehen. (Bzw. eher geschenkt :-p ist aber ok, da ich das meiste von unserem Zeug behalten durfte.)

Ich bin etwas später auch mit dem Kind aus der ehemals gemeinsamen Wohnung ausgezogen.

Wir zahlen einander keinen Unterhalt, dem Kind zahlt er seit etwa einem Jahr 131 Euro.

In den Steuerklassen haben wir uns natürlich beide verschlechtert, ich II (alleinerziehend), er I. Da ich vorher den Familienunterhalt überwiegend allein bestritten habe, hat er dann auch mehr arbeiten müssen nach der Trennung.
Scheidung machen wir einvernehmlich, mit einem Anwalt. Ich hab ihn gesucht, er hat ihn dann beauftragt, ist also sein Anwalt. Antrag von ihm als (noch) geringer Verdienendem. Prozesskostenhilfe beantragt und gewährt bekommen.

Da wir einige Dinge ausschließen wollen, hätte ich doch auch einen Anwalt gebraucht. Ich habe mich beraten lassen (100 Euro, selbst gezahlt), dann haben wir beschlossen, weil das einfacher und günstiger und schneller ist, keinen 2. Anwalt zu nehmen und die Sachen nicht vom Gericht verhandeln zu lassen, sondern alles in einer Scheidungsfolgevereinbarung notariell zu regeln. (Gegenseitiger Unterhaltsverzicht, kein Zugewinn (der nicht vorhanden war), Ausschluss von Versorgungsausgleich.) Der Termin beim Notar hat, da wir niedrigstmöglichen Streitwert haben, 108 Euro gekostet, die wir uns teilen oder ich übernehm sie ganz, egal.

Miete hab ich früher auch allein gezahlt, das war keine Verschlechterung, aber natürlich ist es knapp. Wie ich den nächsten (anstehenden) Umzug bezahle, weiß ich auch noch nicht.

Mit Haus etc: keine Ahnung. Aber wenn man es nicht bezahlen kann, und die Familie da eh nicht mehr wohnt, müsste man es vielleicht verkaufen. Dann ist man wenigstens die Schulden (schneller) los...

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Naja.. irgendwie bezahlt man "das alles" eben genauso, wie man z.B. eine Hochzeit bezahlt, urlaubsreisen, Autos, essen und trinken und das sonstige Leben auch.

Man arbeitet, bekommt dafür Geld und zahlt. oder spart eben für Anschaffungen oder sowas.

Wenn man sich noch einigen kann und reden kann, kann man sich über den Unterhalt auch einigen. zwingend braucht man keinen Anwalt. Wenn man sich nicht einigen kann, dann brauchts eben doch einen Anwalt, aber das kostet eben auch wieder.

so eine Trennung/Scheidung kostet einfach Scheiße viel Geld und man muss echt alles zusammenkratzen und viel viel schmaler leben also vorher. Aber irgendwie gehts dann doch.

Lichtchen